Meine jüngste Tochter aus erster Ehe, die 1988 geschieden wurde, ist letztes Jahr im April verstorben. Ich hatte seit der Scheidung keinen Kontakt mehr, weder zur Frau noch zu den Kindern.
Durch Zufall bekam ich mit, das das Kind gestorben ist. Durch einen Brief vom Ordnungsamt, indem stand, ich müsste bis zum Datum xxx den Leichnam aus dem Kühlhaus des Krankenhauses abholen lassen, ansonsten sollte ich 5000€ Ordnungsgeld zahlen.
Der Brief kam auf einem Samstag und die Frist war gleich der Montag.
Ich habe dann alles organisiert, damit ich das Ordnungsgeld nicht zahlen muss.
Stellte auch den Antrag beim Sozialamt zur Übernahme der Beerdigungskosten.
Alle haben das Erbe ausgeschlagen.
Hatte seit Oktober nichts mehr gehört und ging davon aus, daß alles erledigt ist.
Ende Januar stand der Gerichtsvollzieher vor meiner Tür, wegen den Friedhofskosten.
Daraufhin beim Spzialamt nachgefragt, wie der Stand ist, bekam die Info es fehlen noch ein Schreiben vom Nachlassgericht.
Heute bekam ich den Ablehnungsbescheid, das es noch einen Erben gibt der nicht ausgeschlagen hat, es handelt sich um ein Minderjährigen Kind von 13 Jahren, kann man deshalb den Antrag ablehnen, oder bleibt doch alles an mir hängen, habe nur einen Teilzeitjob .
Dank im Vorraus