Abgeltungssteier Aktienverkauf - Verlustanrechnung

Hallo!

Bei mir steht bald eine nette Sonderdividende für meine Pro7Sat1-Aktien an, die meinen Freibetrag sprengt.
Davon behält die Bank 25% Abgeltungssteuer ein.

Jedoch werden die Verluste -so viel ich weiß - gegengerechnet.
Ich hab (leider)auch noch Q-Cells und Solar-Millennium als quasi- Totalverluste in meinem Depot.

Meine Fragen dazu:

  1. Wenn ich die verkaufe, werden die VErluste von meiner BAnk automatisch gegengerechnet?

  2. Spielt der Verkaufszeitpunkt eine Rolle oder muss es einfach nur das gleiche Kalenderjahr sein?

  3. Kann ich die Aktien auch irgendwie loswerden ohne sie zu verkaufen? - die Transaktiongebühr wäre höher als der Erlös…

DAnke für kompetente Antwort!
grüße
ladydi

Hallo,

also als wichtigste bei der verlustverrechnung ist zu beachten, dass unterschieden wird zwischen einem verlustverrechungstopf(kurz:vvt) „sonstige“ und ein vvt „aktien“. dividenen, zinsen, kursgewinne (nur wenn realisiert, sprich: verkauft!) fließen u. a. und den vvt sonstige. Kursgewinne aus aktien werden dagegen im vvt aktien betrachtet. Hier wird während eines kalenderjahres stetig miteinander verrechnung.bsp: wenn du zuerst einen ertrag aus einer dividendenzahlung hast, versteuert die bank diese mit 25% (+ soli + ggf. kist). Sollte im anschluss ein verlust realisiert werden (z. b. verkauf) von fonds/anleihen/zertifikaten erfolgt unmittelbar mit der verkaufsabrechnung eine verrechnung mit vorangegangenen steuern, sprich: die erstattung der im vorwege gezahlten steuern. die einzige ausnahme bilden wie oben schon beschrieben die kursgewinne/-verluste aus aktien. Grundregel: verluste aus aktien dürfen nicht mit gewinnen aus sonstigen verrechnet werden! anderherum jedoch schon: wenn zb ein verlust im vvt sonstiges besteht, darf dieser mit aktiengewinnen verrechnet werden.

sollten zum ende des jahres negative salden in den vvts bestehen (auf deutsch: man hat unterm strich verluste erzielt), werden diese verluste grundsätzlich in das nächste jahr vorgetragen, um auch hier mit künftigen erträgen verrechnet werden zu können. abweichend hiervon besteht die möglichkeit, den verlustvortrag zu vermeiden, indem man eine verlustbescheinigung bestellt.

um zu der anderen frage: Nein, es besteht keine möglichkeit einen steuerlichen verlust zu realisieren, ohne den verkauf zu beauftragen! Denn ein Verlust ist steuerlich nur dann relevant, wenn es zu einem veräußerungsgeschäft gekommen ist, dieses liegt per definition nur dann vor, wenn ein kauf + ein verkauf stattgefunden hat. google aber sonst mal - hierbei handelt es sich um ein oft strittiges thema, in dem bereits mehrmals urteile entsprechend meiner erklärung ergangen sind.

keine sorge, um all das kümmert sich deine bank ;o)