Hallo zusammen,
Frage:
- Die Kapitalerstragsteuer ist eine Vorsteuer auf die Einkommensteuer, richtig?
- Ich bin im Ausland tätig und mit dem Arbeitseinkommen nur dort steuerpflichtig, hätte aber fürs Inland eine Reihe von Werbungskosten geltend zu machen, Aufwendungen für nicht ausgeübten Beruf resp. Fortbildung usw.
- Wenn ich nun in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgebe macht das Sinn? Gedanke ist folgender: Es wird zunächst mein Steuersatz ermittelt aus dem Auslandseinkommen - sodann gebe ich meine Aufwendungen etc. an - und zuguterletzt erhielte ich aus der abgeführten Kapitalertragsteuer, die ja die einzige Steuer ist die ich in D abführe, eine Erstattung.
Käme das so hin oder ist da iwo ein Denkfehler
Danke