Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge als Vorsteuer auf Einkommensteuer und Auslandstätigkeit

Hallo zusammen,

Frage:

  1. Die Kapitalerstragsteuer ist eine Vorsteuer auf die Einkommensteuer, richtig?
  2. Ich bin im Ausland tätig und mit dem Arbeitseinkommen nur dort steuerpflichtig, hätte aber fürs Inland eine Reihe von Werbungskosten geltend zu machen, Aufwendungen für nicht ausgeübten Beruf resp. Fortbildung usw.
  3. Wenn ich nun in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgebe macht das Sinn? Gedanke ist folgender: Es wird zunächst mein Steuersatz ermittelt aus dem Auslandseinkommen - sodann gebe ich meine Aufwendungen etc. an - und zuguterletzt erhielte ich aus der abgeführten Kapitalertragsteuer, die ja die einzige Steuer ist die ich in D abführe, eine Erstattung.
    Käme das so hin oder ist da iwo ein Denkfehler
    Danke
  1. Eher nein, da es sich um eine Abgeltungsteuer und nicht um eine Vorsteuer (analog zur Lohnsteuer) handelt. Allerdings schreibe ich dies mit dem Vorbehalt zur Möglichkeit der Günstigerprüfung, die sich „lohnt“, solange das zuversteuernde Einkommen (ohne Kapitalerträge) zu einem Grenzsteuersatz von weniger als 25 % führt.
  2. Für Dein Auslandseinkommen gilt (vermutlich) der Progressionsvorbehalt, so wie Du das beschrieben hast. Da Du mit diesem Progressionsvorbehalt vermutlich bei mehr als 25 % Grenzsteuersatz liegst, würde bei einer Günstigerprüfung der gesamte Grenzsteuersatz (einschl. Kapitalerträge) noch höher als 25 % liegen. Es ist also nach der Günstigerprüfung günstiger, die Kapitalerträge mit nur 25 % besteuern zu lassen.
  1. Nein - mehr siehe Antwort von LittleArrow
  2. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart geltend zu machen, bei der sie anfallen. Sollten Sie also im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit anfallen, können sie im Inland nicht geltend gemacht werden.
  3. Wenn in Deutschland einzig die Kapitalertragsteuer anfällt, können darauf keine Werbungskosten geltend gemacht werden. Dafür gibt es nur den Sparerpauschbetrag. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind die Kapitalerträge abgegolten. Ansonsten siehe LittleArrow

Erst mal vielen Dank und sorry für die verspätete Reaktion.
Der Grenzsteuersatz wäre mehr als 25%. Von daher hat sich das erledigt.
Andere Frage:
Wie wäre denn ein Verlustvortrag.
Die Kapitalerträge werden ja mit 25% besteuert, die müsste ich doch in einer Steuererklärung mit dem Zweck des Verlustvortrags nicht mehr angeben. Andererseits habe ich ja Aufwendungen für die Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf, den ich irgendwann in Deutschland wieder ausüben möchte, da käme ich doch in den Genuss des Werbungskostenpauschbetrages oder? Würde sich das lohnen?
Danke