Abgeltungssteuer bei Bezugsrechtveräußerung

Hallo,
im Rahmen einer Aktienanlage, in der 2013 eine Kapitalerhöhung vollzogen wurde, habe ich durch den Verkauf der Bezugsrechte (Vorkaufsrecht für alte Aktieninhaber) steuerrechtlich einen Kapitalertrag erzielt, der mit der Abgeltungssteuersatz von 25% besteuert wurde. So weit so schlecht, da die Aktienanalage selbst absolut defizitär ist.

Im Grunde zahle ich also steuern dafür, nicht weiter in eine verlustreiche Aktie zu investieren (in dem ich die Kappitalerhöhung nicht mitgehe und die Vorkaufsoption zwangsweise veräußere).
Insofern frage ich, ob diese geleistete Steuerzahlung wenigstens als eine Art Verlustvortrag o.ä. steuerrechtlich behandelt werden kann bzw. mit evtl zukünftigen Erträgen aus Aktiengeschäften verrechnet werden kann? Hier spricht ein Laie (falls das noch nicht deutlich wurde) insofern hoffe ich auf eine hilfreiche Antwort. Vielen Dank an die Experten.