Abgeltungssteuer vom Freibetrag abgezogen. Rechtens?

Hallo, 

ich habe bei einer Bank beim Tagesgeldkonto vergessen den Freistellungsauftrag einzureichen. Nun hat die Bank für Januar-Februar 2015 die Abgeltungssteuer abgeführt.  Ab März 2015 habe ich den Freistellungsbetrag jedoch beantragt. Soweit ok. 

Als ich online in meinem Account war, habe ich festgestellt:

Bereits ausgeschöpfter Freibetrag: xxx Euro  (und hier steht der Bruttozins)

Wenn ich 801,00 Euro netto an Zinsen erwirtschaften darf, warum hat denn die Bank den Netto-Betrag zusammen mit der Abgeltungssteuer von 801,00 Euro abgezogen? So komme ich doch umso schneller an 801,00 Euro ran?

Ist das denn rechtens? Ich habe zwar bei der Bank eine Beschwerde eingereicht, aber die Bank bleibt stur und sagt, man muss Bruttobetrag von dem Steuerfreibetrag abziehen. 

Danke.

Martina

Servus,

da gibt es kein Netto und Brutto. Der Freibetrag gilt für Zinserträge, ohne Abzug von irgendwas.

Du darfst übrigens Zinserträge erwirtschaften, bis es das Dach von Deinem Geldspeicher lupft, da gibt es keine Beschränkungen - tu Dir keinen Zwang an!

Schöne Grüße

MM

Hallo,

magst Du mal erklären, was Du mit Bruttozins und dem Unterschied zwischen netto und brutto bei Zinserträgen meinst? Ich habe nämlich keine Idee, was Du meinen könntest.

Gruß
C.

Hallo!

habe ich mich gestern auch schon gefragt.

Vermutlich meint er es so.

Angenommener Zinsertrag 100 €, weil keine Freistellung vorlag wurden 25 € Steuer abgeführt, Restertrag 75 €.

Freistellung nachgereicht.

Bank hat nun von dem 801 € Freibetrag den gesamten Zinserlös von 100 € abgezogen und kommt so auf „noch zur Verfügung stehenden Freibetrag von 801-100 = 701 €“.

Und der Kunde meint, es dürfte nur 25 € von den 801 € abgezogen werden. Käme also auf "noch zur Verfügung 801-25 = 776 € "

MfG
duck313

Ja, duck313, genau das meinte ich. Brutto - inkl. Abgeltungssteuer, netto - ohne Abgeltungssteuer.

Dein letzter Satz stimmt jedoch nicht.

801 € (netto) - 75 € (netto) = 726 € (Rest Freistellungsbetrag)

Servus,

801 € (netto) - 75 € (netto) = 726 € (Rest Freistellungsbetrag)

was hast Du bloß mit dem „netto“ immer? Der Freibetrag gilt für Zinserträge, ohne irgendwelche Abzüge.

Wenn Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt worden ist, ist genau Nix von dem Freibetrag verbraucht worden.

Es könnte sein, dass das System bei der Bank das nicht darstellen kann, obwohl es doch eigentlich öfter vorkommen sollte, dass Freistellungsaufträge erst unterjährig vorgelegt oder erhöht werden. Das sollte aber mit der Bank zu klären sein - am besten mit jemandem, dem Du nicht zuerst den Kopf mit „Netto-Freibeträgen“ und so einem Zeugs schwindelig gemacht hast. Frag einfach, warum da verbrauchter Freistellungsauftrag ausgewiesen wird, obwohl doch gar keiner verbraucht worden ist, sondern Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, und mach den Mann nicht mit imaginären Abzügen wuschig.

Schöne Grüße

MM

hi,

Zusammengefasst:
Es gibt keine Grenze, bis zu welcher du Zinsen ‚verdienen‘ darfst.
Die 801€ ist nur die Grenze über der du Steuern Zahlen darfst, den Soli nicht zu vergessen.
Es werden immer die kompletten unversteuerten Zinsen vom Freibetrag abgezogen.
Wenn sie versteuert doch wurden, werden sie überhaupt nicht abgezogen.
Den ganzen Salat kann man am Jahresende mit der Steuererklärung wieder berichtigen, wenn’s die Bank nicht selbst schafft oder man den Freibetrag nicht auf alle Konten aufteilen will.

Der verbrauchte Betrag ist aber nicht etwa der nächste fast gleichhohe monatliche Zins?

grüße
lipi