Hallo,
ich habe bei einer Bank beim Tagesgeldkonto vergessen den Freistellungsauftrag einzureichen. Nun hat die Bank für Januar-Februar 2015 die Abgeltungssteuer abgeführt. Ab März 2015 habe ich den Freistellungsbetrag jedoch beantragt. Soweit ok.
Als ich online in meinem Account war, habe ich festgestellt:
Bereits ausgeschöpfter Freibetrag: xxx Euro (und hier steht der Bruttozins)
Wenn ich 801,00 Euro netto an Zinsen erwirtschaften darf, warum hat denn die Bank den Netto-Betrag zusammen mit der Abgeltungssteuer von 801,00 Euro abgezogen? So komme ich doch umso schneller an 801,00 Euro ran?
Ist das denn rechtens? Ich habe zwar bei der Bank eine Beschwerde eingereicht, aber die Bank bleibt stur und sagt, man muss Bruttobetrag von dem Steuerfreibetrag abziehen.
Danke.
Martina