Abgeltungsteuer - zu wenig Kirchensteuer, zuviel Abgeltungssteuer

Angenommen, Person A erhält einen Steuerbescheid, stellt dann aber einen Fehler fest: Eine Bank hatte keine Kirchensteuer abgeführt. Dafür war bei einer anderen Bank der Freistellungsauftrag nicht ausgenutzt. Unterm Strich wurden einige Cent zu wenig Kirchensteuer abgeführt, aber ein mehrfacher Centbetrag an Kapitalertragssteuer unnötigerweise abgeführt. Eine Anlage KAP wurde nicht ausgefüllt.

Wie könnte man das sauber und ohne viel Aufwand korrigieren? Ist es sinnvoll, per Elster Einspruch einzulegen und die Zahlen formlos nachzureichen? Oder ist keine Aktion nötig, weil ja ohnehin zuviel (statt zuwenig) Steuer abgeführt wurde?

Reden wir hier wirklich von Cents?!

Ja. Und davon, dass man wegen so Kleinigkeiten keinen Ärger haben möchte.

Hallo!

Bei Centbeträgen kaum.

Das kannst du machen, wenn du zuviel Steuern bezahlt hast, um eine Abführung von zu wenig Steuern zu korrigieren ist das eigentlich nicht möglich, da keine Beschwer. Die Frist muss natürlich eingehalten sein.

Das Finanzamt will in solchen Fällen eine ausgefüllte Anlage KAP sehen, weil die Günstigerprüfung nur aufgrund vollständiger Erklärungen durchgeführt wird.

Schöne Grüße!

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