Abgemeldetes Kfz auf Firmenparkplatz

Es ist eine bußgeldbewehrte Ordungswidrigkeit, abgemeldete KFZ auf öffentlich zugänglichem Straßengelände abzustellen.
Darunter fallen auch Privatwege, - straßen und Gelände, wenn sie öffentlich zugänglich sind.

Dass das eine Owi ist, weiß ich auch.

Du aber sagtest, dass die Stadt aktiv werden MUSS.
Das ist ja bei Owis nicht gegeben. Vor allem, wenn es mit einiger Recherche, ungewissem Ausgang und einen Tatort auf einem privaten Gelände verbunden ist, befürchte ich, dass die Stadt sich zurücklehnt und nix macht.

Gut gut. Aber spätestens wenn eine Anzeige vorliegt werden sie aktiv werden. Es handelt sich immerhin um ein Umweltdelikt auf einem Gewerbegelände. Da könnte man der Firma fast schon Beihilfe unterstellen, zumal sie weiß, wem die Kiste gehört, wenn ich das richtig verstanden habe.