Abgemeldetes stillgelegtes Krad

Hallo Experten,

ein Motorrad (XJ900 31A Bj 83) wurde 06/12 gekauft, nicht mehr gefahren, HU lief 09/12 ab, dann der Naivitaet eines blauaeugigen Erstfahrzeugbesitzers der auf Briefe nicht reagiert weil er im Urlaub ist und keine Weiterleitung eingerichtet hat wegen Veraeusserungsanzeige nach und nach zwangsabgemeldet und zwangsstillgelegt. Nach dem jaehrlich Wintergebastel ist das Krad wieder frisch und munter, nur, wie ist die Schrittabfolge um es wieder fahren zu duerfen?

Irgendwie muss das Krad wohl zum TUV (illegal bei Nacht mit fremdem Kennzeichen, teuer mit temporaerem Kennzeichen oder teuer mit Anhaenger und Leihwagen oder anders?). Kommt zuerst die HU, dann die Versicherung, dann die Zulassung? Oder erst die Versicherung, dann die HU, dann die Zulassung, dann eine Versicherungsaktualisierung? Geruechten zufolge wird HU nicht bei unversicherten Fahrzeugen gemacht, wegen Probefahrt oder so…

Ich wuerde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel der Rechtlichkeit bringen koennte und Tipps geben koennte. So weit ich das sehe darf man eigentlich gar nichts, nichtmal seinen Motorradtank zur Tankstelle bringen weil der nicht gasdicht ist…

Vielen Dank und liebe Gruesse,
Philipp

Hallo!

Ist Kennzeichen noch dran ?

dann Versicherung besorgen
anschließend Fahrt zum TÜV oder anderer Prüfstelle(das ist zulässig!)

danach zur Zulassungsstelle

fertig

Hat man kein Kennzeichen,dann muss man Kurzzeitkennzeichen beantragen,dazu braucht man auch die Versicherung.
Danach TÜV und dann Zulassungsstelle

mfG
duck313

Vielen Dank fuer die prompte Antwort!

Das urspruengliche Kennzeichen ist weg, das wurde naemlich zum Verkaeufer geschickt und von dem abgemeldet und behalten (Die Papiere wurden nie hingebracht oder abgemeldet oder sonstwas, daher zwangsabmeldung und -stillegung), deshalb tendiert unser Protagonist zur Nacht- und Nebelaktion, die natuerlich hier niemand empfehlen darf. Ginge denn eine Uebergangsversicherung nur fuer den TUV? also ohne temporaeres Kennzeichen von der Zulassungsstelle? Dabei geht’s besonders um Kostenminimierung.

Hallo!

verstehe nicht so recht,warum man auf solche Gedanken kommt.

Man will doch offensichtlich das Krad wieder in Benutzung nehmen und anmelden,also braucht man sowieso eine Versicherung.
Dann gehts nur um ca. 40 € für das Kurzzeitkennzeichen.

MfG
duck313