Hallo Experten,
ein Motorrad (XJ900 31A Bj 83) wurde 06/12 gekauft, nicht mehr gefahren, HU lief 09/12 ab, dann der Naivitaet eines blauaeugigen Erstfahrzeugbesitzers der auf Briefe nicht reagiert weil er im Urlaub ist und keine Weiterleitung eingerichtet hat wegen Veraeusserungsanzeige nach und nach zwangsabgemeldet und zwangsstillgelegt. Nach dem jaehrlich Wintergebastel ist das Krad wieder frisch und munter, nur, wie ist die Schrittabfolge um es wieder fahren zu duerfen?
Irgendwie muss das Krad wohl zum TUV (illegal bei Nacht mit fremdem Kennzeichen, teuer mit temporaerem Kennzeichen oder teuer mit Anhaenger und Leihwagen oder anders?). Kommt zuerst die HU, dann die Versicherung, dann die Zulassung? Oder erst die Versicherung, dann die HU, dann die Zulassung, dann eine Versicherungsaktualisierung? Geruechten zufolge wird HU nicht bei unversicherten Fahrzeugen gemacht, wegen Probefahrt oder so…
Ich wuerde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel der Rechtlichkeit bringen koennte und Tipps geben koennte. So weit ich das sehe darf man eigentlich gar nichts, nichtmal seinen Motorradtank zur Tankstelle bringen weil der nicht gasdicht ist…
Vielen Dank und liebe Gruesse,
Philipp