N’Abend,
hoffentlich ist die Einordnung meiner Frage ins Mechanik-Brett nicht ganz daneben…
Es wurde ein bebautes Grundstück gekauft. Das Baugebiet hat Hanglage, sodass zwischen den weitestgehend eingeebneten Grundstücken bis zu ca. 2 m Höhenstufungen liegen. Zum höher gelegenen Nachbargrundstück hin ist eine unfachmännisch errichtet gewesene Stützmauer zusammengebrochen und einiges an Erde hinterhergerutscht. Vor etwa vier Monaten sah das so aus:
Da der Nachbar nicht nur Wegflächen, sondern gar in Grenzbebauung eine Garage dahinter stehen hat, stellt sich die Frage: Wie dringlich ist die fachmännische Sicherung dieser Höhenstufe? Kann das noch bis zum kommenden Frühjahr warten oder droht da womöglich schon eine Schädigung der Garage durch Absackungen? Gegen die sofortige Umsetzung spricht eventuell der anstehende Winter und daraus ggf. resultierende schlechtere Qualität des Ergebnisses (durch möglichen Frost zu ungünstigen Zeitpunkten und vermutlich witterungsbedingt schlampigeres Arbeiten).
Ich kann keine genaueren Angaben machen, als dass es am Nordrand des Harzes liegt und der Abstand zwischen Traufkante und Garage laut Lageplan 3,08 m beträgt. Der Höhenunterschied zwischen den Grundstücken ist schätzungsweise etwa 1,4-1,7 m. Über Bodenverhältnisse im Detail sowie die Gründung der Garage habe ich leider keine Daten.
Daher ist klar, dass Äußerungen nur anhand eines groben Bauchgefühls oder eigener Erfahrungen möglich sind.
Grüße
Marius