Hallo ,
Folgender Sachverhalt: Eine Person führt eine Privatinsolvenz durch. Die Schulden kamen von einer ehemaligen Selbstständigen Tätigkeit. Diese Privatinsolvenz wird erfolgreich abgeschlossen und auch der Gerichtsbescheid liegt vor, dass die Privatinsolvenz abgeschlossen wurde.
Die Person kommt kurz nach dem Abschluß der Insolvenz in das Rentenalter und beantragt ihre Rente. Ihr Rentenbescheid geht ein und es wird ein Stichtag genannt für die erste Auszahlung der Rente.
Am Tag der ersten Auszahlung geht der genannte Betrag - 100 Euro ein. Die Person wendet sich an die Rentenkasse und fragt nach warum 100 Euro weniger ausgezahlt wurde. Diese Teilt mit, dass die Berufsgenossenschaft diese 100 Euro einbehält. Das Geld würde für die Schulden aus der ehemaligen Selbstständigen Tätigkeit verwendet werden.
Der Person war damals als Selbstständiger (Pakettransport) nicht bekannt das er Mitglied der BG ist und dass er Beiträge zu zahlen hat. Er hatte alle ihm bekannten Schulden beim Insolvenzverfahren angegeben. Die BG Beiträge waren nicht bekannt und somit auch nicht angegeben. Die ehemalige Selbstständige Tätigkeit lag knappe 10 Jahre vor dem Start des Insolvenzverfahren.
Jetzt stellt sich die Fragen.
Wie lange sind BG Beiträge rückwirkend zu zahlen?
Darf die BG diese einfach ohne Information einbehalten?
Sind die Ausstände nicht mit der privat Insolvenz abgegolten?
Grüße