Abgesenkter Bordstein innerhalb verkehrsberuhigten Bereich

Gibt es an einer Kreuzung die Komplett in einem verkehrsberuhigten Bereich liegt eine rechts vor links Regel, wenn die eine verkehrsberuhigte Straße mittels  abgesenkter Bordsteinkante in die andere verkehrsberuhigte Straße mündete.

Hallo!

„abgesenkter Bordstein“ ist m.E. hier missverständlich. Denn es ist doch gerade nicht abgesenkt.
Es ist aufgepflastert gegenüber dem normalen, ebenen Fahrbahnniveau der Kreuzung.
Also Bürgersteig ist durchgezogen und nur für das Überfahren etwas hergerichtet, also abgeschrägt und leicht ausgemuldet. Meist mit optisch abweichendem Kleinpflaster statt Asphalt oder Verbundpflaster.

Und das als Kenntlichmachung, diese Seitenstraße hat keine Vorfahrt, kein Rechts-vor-Links ! Diese Straße hat auch auf der Innenseite ein „Vorfahrt achten“ Schild.

Gilt wie Grundstücksausfahrt.

MfG
duck313

Nein, innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs gibt es ausdrücklich keine Vorfahrtregel. PKW-Fahrer haben sich untereinander zu verständigen, was auch kein Problem ist, da sie ohnehin nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

Nein, innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs gibt es
ausdrücklich keine Vorfahrtregel. PKW-Fahrer haben sich
untereinander zu verständigen

Oh oh…

Natürlich gilt auch innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches Rechts vor Links.

Gruß Crack

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Hallo Duck,

Es ist aufgepflastert gegenüber dem normalen, ebenen Fahrbahnniveau der Kreuzung.
Also Bürgersteig ist durchgezogen und nur für das Überfahren etwas hergerichtet, also abgeschrägt und leicht ausgemuldet. Meist mit optisch abweichendem Kleinpflaster statt Asphalt oder Verbundpflaster.

Bis hierher alles o.K.

Und das als Kenntlichmachung, diese Seitenstraße hat keine Vorfahrt, kein Rechts-vor-Links ! Diese Straße hat auch auf der Innenseite ein „Vorfahrt achten“ Schild.

Bei uns im Wohngebiet gibt es diese Ausschilderung nicht,weshalb es schon zu
manchen „Diskussionen“ gekommen ist.

LG Bollfried

PS:Habe mich schon deshalb von einem „Fahranfänger“ eines besseren belehren
lassen müssen.

Oh oh…

Natürlich gilt auch innerhalb eines verkehrsberuhigten
Bereiches Rechts vor Links.

Hallo,

und wo steht das, und wie geht das, wenn es in einem Verkehrsberuhigten Bereich keine Fahrbahnen gibt?

Gruß

Nostra

und wo steht das, und wie geht das, wenn es in einem
Verkehrsberuhigten Bereich keine Fahrbahnen gibt?

Du meinst sicher Straßen, nicht Fahrbahnen?
In Verbindung mit Zeichen 325 wird in den VwV ausdrücklich von Straßen gesprochen, somit gilt also §8 Abs.1 StVO
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

Aber offenbar herrscht darüber auch im Internet geteilte Meinung. Man sollte sich aber nicht am Begriff „Mischfläche“ o.ä. aufhängen.

Hier noch 3 Seiten die meine Meinung unterstützen:

An Kreuzungen und Einmündungen hat Vorfahrt, wer von rechts kommt.
http://www.eichenau.org/index.php?id=1950,31

Treffen innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs zwei Straßen aufeinander so gilt zwischen diesen beiden dann wiederum die Regel „Rechts vor Links“.
http://www.kvw-mhm.de/interessantes-aus-stvo-stvzo/v…

Grundsätzlich gilt: „Rechts vor Links“.
http://www.moers.de/C125722100411850/html/3BCB4240BF…

Gruß Crack

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Du meinst sicher Straßen, nicht Fahrbahnen?

Hallo,

mir sind die Begriffe Fahrbahn, Fahrstreifen und Straße schon bekannt, und ich die die auch auseinanderhalten.

In Verbindung mit Zeichen 325 wird in den VwV ausdrücklich von
Straßen gesprochen, somit gilt also §8 Abs.1 StVO

Richtig, der Begriff Straße beinhaltet alles, vom Gehweg, über Radweg bis zu der Fahrbahn. Und beim VB gibt es eben nur Straße, sonst nichts. Weder Gehweg, noch Radweg, noch Fahrbahn.

Da es aber in einer Verkehrsberuhigten Zone keine Fahrbahn gibt, gibt es auch keine Kreuzung. Es gibt nicht mal ein Rechtsfahrgebot. Es darf links gefahren und geparkt werden.

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von
rechts kommt.

Da sind auch Fahrbahnen vorhanden. Man bemerke, beim ausfahren aus einem Verkehrsberuhigten Bereich gelten die Regeln wie beim ausfahren aus einer Ausfahrt.

Aber offenbar herrscht darüber auch im Internet geteilte
Meinung. Man sollte sich aber nicht am Begriff „Mischfläche“
o.ä. aufhängen.

Nein aber Analogien suchen, z.B. die Vorfahrtregelung auf Parkplätzen.

Hier noch 3 Seiten die meine Meinung unterstützen:

Wenn ich sehe was Städte und Gemeinden so ausschildern,wundert es mich nicht das die es so sehen.

Mal ein anderer Link
http://www.schilderwiki.org/index.php/Zeichen_325

Und damit hat sich das Thema für mich erledigt.

Gruß

Nostra

Da es aber in einer Verkehrsberuhigten Zone keine Fahrbahn
gibt, gibt es auch keine Kreuzung. Es gibt nicht mal ein
Rechtsfahrgebot. Es darf links gefahren und geparkt werden.

In verkehrsberuhigten Bereichen darf überhaupt nicht am Rand geparkt werden, solange keine ausdrücklichen Markierungen dafür existieren.

Gruß,
Marius

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Es gibt nicht mal ein Rechtsfahrgebot.

Auf welche Art wird denn hier §2 StVO ausgehebelt? Da heißt es:
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Ich kann nicht erkennen warum es in einem verkehrsberuhigten Bereich eine besondere Regelung geben sollte.

Es darf links […] geparkt werden.

4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

Gruß Crack

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Hallo,

hier bei uns ist ein großere Bereich mit offizieller Tempo 30 Zone und hier gilt rechts-vor-links.

Die Straße, in der ich wohne, ist eine Sackgasse und wurde zur VBZ umgebaut mit entsprechender Beschilderung. Hierin gilt Schrittgeschwindigkeit und ausschliessliches Parken auf den markierten Flächen. Es gibt keine Fahrbahn, sondern nur noch eine Verkehsfläche, die sich alle teilen Auto, Fussgänger, Kinder etc. niemand hat Vorrang, alle sind gleichberechtigt.

Diese Straße mündet natürlich in die Tempo 30 Zone, ist mit grauen Pflastersteinen optisch abgetrennt und ist nicht vorfahrtsberechtigt gegenüber der Tempo 30 Zone, ist quasi wie eine Ausfahrt zu betrachten.

Die VBZ wird sehr oft mit einer Spielstraße verwechselt (obwohl auf der Beschilderung spielende Kinder zu sehen sind), denn eine echte Spielstraße hat absolut keinen Fahrzeugverkehr, auch nicht Anlieger, auch nicht Müllabfuhr, rein gar nichts !