Abgewendeter Vollstreckungsbescheid wieder aktiv?

Hallo ihr Lieben.
Ich bin am Ende. Also ich bin vor nem Jahr auf so eine Gmx Falle reingefallen. Dann kam Post von Hörnlein und Feyler , Rechtsanwälte. Im Netz stand Abzocke, man solle nicht reagieren. Dann kam Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid. Ich habe zwei kINDER ( 9 Jahre und fast 1 ). Also wendete ich mich an diese Kanzleri, mir wurden Raten erlaubt, dafür dürfe ich aber nicht gegen den Bescheid vorgehen. Die 20 Euro Raten habe ich stets überwiesen. Ich habe kürzlich meine Schulden ( habe noch mehr offen, zahle aber regelmässig) in einer Liste neu aufgelistet, da einiges bezahlt ist. Leider habe ich diesen Verein beim 15. eingetragen. Der Betrag hätte aber schon am 3. da sein müssen. Im Ratenvertrag steht…Sollten Sie sich ganz oder teilweise länger als 5 TAge mit einer Teilzahlung in Verzug befinden, ist die Vereinbarung hinfällig und die verbleibende Restforderung sofort zur Zahlung fällig.

Was passiert nun? Bin nur noch am weinen. Soll ich die Leute anschreiben, anrufen ? Der Gesamtbetrag sind 350 Euro noch. Kann ich anbieten die Rate zu erhöhen ?

Kann jetzt morgen der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen? wohne mit meinen KIndern bei meinen Eltern, habe Angst das er etwas von meinen Eltern mitnimmt.

Wird sofort der Kuckuk drauf geklebt? kann ich mit dem Gerichtsvollzieher reden bzgl Raten oder Dauerauftrag? geht er dann überhaupt durch die ganze Wohnung?

der verein sagte auch man könne mich auch anzeigen wegen eingehungsbetrug. zahle aber seit fast einem Jahr RAten:(

Hallo,
sorry, aber du bist zweimal reingefallen.
Erstens auf die Abofalle und zweitens auf das Vergleichsangebot.
Wenn du schon gelesen hast dass das eine Abzocke ist, warum ziehst du dann nicht die Konsequenzen.
Jetzt versuche noch was zu retten. Nimm dir einen Anwalt!!

Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann jeder erwirken. Den Grund dafür prüft das Gericht zunächst nicht. Erst wenn du Widerspruch einlegst. Dann könnte sich zeigen ob der Antragsteller des Mahnbescheides rechtmäßig gehandelt hat.

Gruß
Bernd

Wende Dich an die Verbraucherzentrale Deines Bundeslandes und lass’ Dich beraten.
Hier findest Du die Links zu den Verbraucherzentralen aller Bundesländer: http://www.vzbv.de/content/verbraucherzentralen .

WARNUNG: Suche nicht per Google nach „Verbraucherschutz“. Da tummeln sich so etliche Verbrecher, die einen ebenfalls ausnehmen wollen.