Hallo zusammen,
ich bräuchte mal euren Rat und hoffe ihr könnt helfen.
Angenommen Person A ist Fahrzeughalter eines Wagens 1 und Person B der Versicherungsnehmer.
Person A zahlt per Lastschrift die Versicherungskosten mit dem niedrigen SFR15.
Jetzt kauft Person B einen eigenen Wagen 2, versichert diesen bei einer anderen Versicherung und lässt sich nachträglich die SFR15 auf seinen Wagen 2 übertragen.
Person A wird darüber nicht informiert.
Person A wird nun rückwirkend für den Wagen 1 die SFR 1/2 berechnet und eine saftige Nachzahlung von der Versicherung abgebucht.
Ist Person A als reiner Fahrzeughalter überhaupt zahlungsverpflichtet?
…oder ist der Versicherungsnehmer zahlungsverpflichtet?
Könnte Person A somit einfach die Zahlung verweigern?
Wer ist im Recht?
Ist so ein Vorgehen (SFR Tausch) mit verschienden Haltern und Versicherungsnehmer rechtens? Kann der Versicherungsnehmer die SFR einfach tauschen obwohl er nicht selbst Halter ist?