Du möchtest also das rechtlich nicht korrekte Vorgehen des „anderen“ mit einem nicht rechtlich korrektem Vorgehen deinerseits begeben?
Wenn diese Unzulänglichkeit besteht, so kann man das konkret ansprechen. Notfalls geht man halt wieder und sucht stattdessen einen Mitbewerber auf, der das vernünftig macht.
Ich jedenfalls finde eine Lösung mit Zetteln (pro Besucher ein Separater) besser als eine App. Eine App für sich isoliert betrachtet kann noch so datenschutzfreundlich sein … solange irgendwelche schlecht deinstallierbare andere Apps u. ä. zum ausspionieren durch die Smarphone-Hersteller aufgezwungen werden, ist der Datenschutz am Ende doch nicht gegeben. Deswegen ist bei mir auch nicht die Corona-App installiert.
Wenn die Datenschutz-Gesetzgebung hier echte Sicherheit schaffen würde, hätte ich nichts gegen eine in die Corona-App integrierte Möglichkeit, z. B. einen im Laden angebrachten QR-Code zu scannen.
Datenschutzfreundlich wäre es, wenn bei Kartenzahlung im Falle ein Corona-Vorfalls diese Daten genutzt werden. Die Nutzer sind verifiziert, es gibt keine zusätzliche Erfassung, Verwahrfristen sind schon ausreichend, sogar die Abgrenzung auf das bestimmt Geschäft ist als Auswertung schon aus abrechnungstechnischen Gründen vorhanden. Bei der Gastronomie geht aus dem MwSt-Satz hervor, ob vor Ort verzerrt wurde oder etwas nur mitgenommen wurde. Nur wer nicht per Karte zahlt, müsse sich noch manuell „registrieren“.
Kurioserweise ist das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich …