Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe bei einem Internethändler sehr günstig Leuchten bestellt.
Der Kunde muss zunächst bezahlen. Lt. AGBs des Händlers kommt kein Vertrag zustande solange kein Bestätigung von diesem eintrifft.
AGBs:
Die Lieferung an die Bestellkunden unterliegt grundsätzlich dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
Heute kommt die Nachricht, dass er kann nicht liefern, weil der Hersteller aufgrund von technischen Problemen nicht liefern kann.
Ich habe beim Hersteller angerufen, dieser hat 100 Leuchten auf Lager.
Als ich dem Verkäufer dies mitgeteilt habe, teilte dieser mir mit, dass der Hersteller diese Leuchten nur für Großhändler vorhalten würde, er aber wäre Einzel- und Internethändler.
Dieser Verkäufer betreibt eine eigenen Onlinehandel,
ist als gewerblicher Verkäufer bei Ebay tätig und bei Amazon.
Außerdem betreibt er einen Logistikunternehmen und bietet an, dass man mit seiner Software jederzeit genauen Überblick über die Lagerbewegungen hat.
Nur am Rande sei erwähnt:
Bei der Leuchte die ich bestellt habe konnte ich die Stückzahl ohne Probleme erhöhen.
Gleichzeitig bietet der Händler genau die gleiche Leuchte in seinem Internet-Shop zu einem wesentlich höheren Preis an. Diese wäre dann vermutlich ohne Probleme bestellbar und auch lieferbar. Auch diese kann man in den Warenkorb legen und bezahlen (zu dem höheren, ihm genehmeren Preis).
Orginaltext:
„Der von Ihnen in dieser Bestellung georderte Artikel 99019 ist mittelfristig vom Hersteller XXX ist aus zwingenden technischen Gründen nicht verfügbar. Wir bedauern deshalb, auch begründet in unseren AGBs den Sie zugestimmt haben, wegen eigener Nichtbelieferung die Bestellung für die genannte Ware nicht erfüllen zu können.“
Gelten solche AGBs, wenn der Händler, hätte liefern können?
Eine Unmöglichkeit der Lieferung an mich liegt doch nicht vor, oder?
Ist so ein Verhalten nicht als unlauterer Wettbewerb einzuordnen?
Darf ein Händler einen Warenbestand ausweisen, den er überhaupt nicht hat oder von dem er behauptet sich nicht eindecken zu können?
Darf man Lockangebote anbieten, die man dann nicht einhält?
Darf ein Unternehmen solche vermutlichen Ausreden benutzen, wenn es selbst damit wirbt Programme für die genauen Lagerbewegungen anzubieten?
(In den Versandbedingungen war noch ein Mindestbestellwert angegeben, deshalb habe ich noch Steckdosen gekauft um diesen zu erreichen, diese Steckdosen sollten geliefert werden, nur die günstigen Leuchten nicht).
Wenn ja, könnte man die entsprechende Behörde einschalten?
Danke für die Antwort und viele Grüße.