Ich stelle folgendes Problem zur öffentlichen Diskussion:
Mal angenommen, ein Mann ist geschieden, hat für zwei Kinder Unterhalt zu zahlen und lebt in Lebensgemeinschaft mit einer neuen Partnerin.
Die Beziehung verläuft unbefriedigend und der Mann beabsichtigt, die Beziehung zu lösen.
Er kann es aber nicht, weil er de facto in finanzielle Abhängigkeit dieser Frau geraten ist, denn mit der geringen Summe Geldes, die ihm nach Abzug von Unterhalt und aller anderen Verpflichtungen zum Leben bleibt, ist er weder in der Lage, für die Kosten des Umzuges aufzukommen, geschweige sich neue Möbel, eine Waschmaschine, ein beruflich notwendiges Auto etc. finanzieren zu können.
Eine Auflösung der Partnerschaft führt zwangsläufig in eine finanzielle Krise, da es der sogenannte „Selbstbehalt“ nicht zuläßt, für derartige Veränderungen im Leben finanzielle Reserven zu bilden.
Was kann ein solcher Mann tun, um wieder alleine leben zu können und seine eigene Existenz aufzubauen?
Bekommt ein solcher Mann etwa Hilfe beim Sozialamt?
Ich meine, wir steuern in dieser Gesellschaft wieder voll auf Partnerschaften zu, die alleine aus materiellen Zwängen heraus Bestand haben.
Nur heute ist es anders herum, unterhaltspflichtige Männer geraten in Abhängigkeit ihrer gut verdienenden Lebensgefährtinnen.
Früher waren die Frauen die Leidtragenden, die wegen der Kinderbetreuung nie einem Job nachgehen konnten und im Berufsleben nie wieder Fuß fassen konnten.
Wird hier einfach der Spieß herum gedreht, weil wir jetzt eine Frau an der Spitze der Justiz sitzen haben?
Verstehen wir das als Gleichberechtigung?