Hallo Leute,
A hat ein Sparbuch mit üblicher 3-Monate- Kündigungsfrist und 2000 € pro Monat Verfügungsrahmen.
Wie wird dabei der Monat gewertet? Kann A am 15.11. 2000 € abheben und am 1.12. wieder oder muß er bis zum 15.12. warten um die nächsten 2000 € abheben zu können?
Gruß pucky
Hallo,
manchmal hilft es auch, wenn man solche Fragen bei Tante Google eingibt:
http://www.helpster.de/geld-vom-sparkasse-sparbuch-a…
Gruß Merger
Das Sparbuch von A ist nicht bei der Sparkasse. Ich dachte zwar, so was wie Kündigungsfrist und Verfügungsrahmen ist bei allen Banken bei solchen simplen Sachen gleich, aber ist wohl nicht so.
Aber auch in dem Artikel steht ja nicht genau, wann die Abhebung anfängt zu zählen.
Gruß pucky
Hi,
diese Verfügungsrahmen gelten idR für einen Kalendermonat.
Also kann am 28. Januar der Maximalbetrag für Januar abgehoben werden und am 1. Februar kann der Maximalbetrag für Februar abgehoben werden.
Ich habe zB mal einen Kredit geerbt in dem pro Jahr eine Sondertilgung möglich ist. Ich habe also die Sondertilgung für 2010 im November gemacht(Die Verstorbene hatte für 2010 noch keine Sondertilgung gemacht) und die Sondertilgung für 2011 im Januar.
Ist zwar genau umgekehrt aber die Formulierung ist die Selbe.
MFG
Das Sparbuch von A ist nicht bei der Sparkasse.
spielt dies eine Rolle?
Ich dachte
zwar, so was wie Kündigungsfrist und Verfügungsrahmen ist bei
allen Banken bei solchen simplen Sachen gleich,
völlig richtig.
Aber auch in dem Artikel steht ja nicht genau, wann die
Abhebung anfängt zu zählen.
Möglich ist, dass auch eine größere Summe abgehoben werden kann.
Man muss dann aber Vorrauszahlungszinsen zahlen.
Gruß Merger