Abholen wegen stören in der 1. Klasse

Mein Sohn besucht seit August die Grundschule. Ich musste ihn mehrmal aus der Schule abholen, da er wohl den Unterricht gestört hat. Und meine Frage : Ist das rechtens? Es besteht ja nun Schulpflicht in Deutschland. Wir brauchen hier nicht darüber zu diskutieren, dass er nicht stören sollte - das ist klar. Es sind nur wohl mehrere Kinder in der Klasse, die den Unterricht stören, ich muß meinen Sohn aber immer abholen.Ich bin aber nun mal berufstätig, so einfach ist das also nicht. Zudem verpasst er ja auch den Unterricht.Darf ein Lehrer immer wenn er lustig ist Kinder aus dem Unterricht abholen lassen - und das wo die Kinder noch nicht mal ein halbes Jahr zur Schule gehen? Über Antworten würde ich mich freuen.

Also ich denke das die Lehrerin unrechten`s handelt. Wie du schon sagtest herrscht Schulpflicht und da kann die Lehrerin dein Kind nicht einfach aus dem Unterricht werfen. Da müsste eine andere Lösung gefunden werden, zum Beispiel einen Zweit-Lehrer der sich um die „schwierigen Kinder“ kümmert und diese getrennt unterrichtet.

Hallo Cervia,
ob Dein Sohn so einfach aus dem Unterricht verwiesen werden kann, ist ohne weitere Hintergründe nicht feststellbar. Wende Dich doch zuerst an den Elternbeirat und wenn das nicht ausreicht an die Schulleitung. Lass Dir genau zeigen wo das steht.
Wenn Du der Schule mitteilst, dass Du Deinen Sohn nicht abholen kannst weil Du berufstätig bist, dann müssen sie ihn in der Schule behalten, auch wenn er nicht am Unterricht teilnehmen darf.
Versuche auf alle Fälle zu einem guten Gespräch zu kommen und „suche“ Hilfe bei den Lehrern zur Verbesserung der Situation. Dein Sohn muss lernen, wie er sich zu benehmen hat. Zeige ihm die Konsequenzen auf. Denke daran: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr!“
Viel Glück
Bernd42

Hi Cervia,

in erster Linie geht es einmal daraum, welche Art die Störungen deines Kindes sind. Falls durch seine Anwesenheit ein Unterricht nicht mehr möglich ist, oder andere Kinder gefährdet sind, ist es natürlich notwendig, dass er abgeholt wird. Normalerweise müsste dein Kind bei wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung eine Klassenkonferenz bekommen in der die Lehrer und Schulleitung über geeignete Maßnahmen beraten. Dies kann z.Bsp.ein tageweiser Schulausschluss sein. In der Regel gehen dieser Maßnahme aber Elterngespräche voraus indenen man versucht zu klären, was deinen Sohn so umtreibt. Ziel soll ja eine Verhaltensänderung sein. Dies kann mit einem Verstärkerplan geschehen oder man empfiehlt therapeutische Beratung.
Das ist jetzt aber mit den zur Verfpgung stehenden Infos schwer zu beurteilen. Vielleicht ist der Kollege auch nur schlicht und ergreifend mit der Unterrichtssituation überfordert. Da könnte dann auch ein gemeinsames Gespräch mit der Schulleitung helfen um Handlungsalternativen anzubieten…

Lass dich nicht unterkriegen. Dein Kind braucht auf alle Fälle deine Unterstützung.Das Abholen ist keine pädagogische Maßnahme und kann nur ein Außnahmefall sein!
Viele Grüße
Thalisa67

Danke schon einmal für all die Antworten!
Mein Sohn befolgt nach Auskunft nicht sofort alle Anweisungen, sondern muß 2 oder 3 Mal daraufhin gewiesen werden.
Dann kann es vorkommen, dass er " frech" reagiert, bedeutet der gibt eine pampige Antwort oder er ist beleidigt, weil er einen Anranzer bekommen hat.
Er sagte mir zB beim letzten Mal er hätte die Lehrerin gar nicht gehört und dann hätte sie ihn angemotzt.
Damit kann er dann nicht sonderlich gut umgehen und möchte den Raum verlassen oder verkriecht sich unter dem Tisch. Es ist ihm unangenehm.
Daraus entsteht natürlich ein Konflikt mit der Lehrerin.
Zum Dank darf er dann auch öfter mal den Unterricht 2 Stunden lang in einer anderen Klasse besuchen.
Ich sage zu keinem der Punkte, dass das momentan rund läuft, ich selber arbeite in einem Brennpunktkindergarten und wenn ich überlege was die Grundschullehrer mit den Kindern zu tun haben, dann frage ich mich doch sehr, ob die Dame nicht ein wenig mit dem 1. Schuljahr überfordert ist. ( Dazu sei noch gesagt, dass ich sei sehr symphatisch finde, mit ihren Handlungsweisen jedoch nicht so gut zurecht komme :smile: )

Hi Cervia, als Klassenlehrerin einer Schwerpunktklasse (7. Schuljahr) und als Mutter eines eErstklässlers kann ich beide Seitenn gut verstehen. Aber dein Junge ist ein kleiner Junge und kein Schwerkrimineller.Die Frage ist: Warum benimmt sich dein Junge „unangepasst“? War das im Kindergarten auch schon so? Hats du schon therapeutische Hilfe in Anspruch genommen? Ist das Verhalten in erster Linie auf die Schule beschränkt? Hat dein Sohn nur " Anpassungsprobleme" mit dem System Schule? Wie sind seine Leistungen? Ist über-oder unterfordert? Wie sind seine Sozialkontakte? Es gibt viele Möglichkeiten: Klassenwechsel, Förderkindergarten, Therapie…
Nur musst du schnell handeln. Das Kind ist zu klein um schon ein Schulversager zu sein. Er braucht nicht Strafe sondern Unterstützung!
Viel Erfolg!
Thalisa67

Hallo Cervia,

also, ich bin noch im Referendariat und hab noch nicht so viel Erfahrung und kenne vor allem den genauen Fall ja nicht, was mir rechtlich dazu einfällt…
Richtig, es gilt auf jeden Fall die Schulpflicht, aber Schulpflicht heißt nicht nur die Teilnahme am Unterricht, zur Schulpflicht gehört rechtlich auch die Mitarbeit und die Einhaltung der Schul- & Hausordnung (auch die Ausstattung mit Material). Verantwortlich für die Einhaltung der Schulpflicht sind die Eltern.

Bei Unterrichtsstörungen sind erstmal pädagogisceh Maßnahmen wichtig (Ermahnung, Schülergespräch, Elterngespräch…) sollte das nichts bringen dürfen sogenannte gesetzlich festgelegte „Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“ verhängt werden, dazu gehört schon Nachsitzen und auch der Ausschluss vom Unterricht. Nur ist es eigentlich so, dass der Ausschluss vom Unterricht (bis zu 5 Tage) vom Rektor vorgenommen werden muss, immer dann wenn das Kind die Rechte anderer Kinder gefährdet (Körperverletzung z.B) sind oder der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Bei solchen Maßnahmen wird man aber von der Schule informiert und hat sogar ein Recht Widerspruch einzulegen und man muss vom Rektor angehört werden (Kind & Eltern). Dieses nach Hause schicken an einem Tag, hm, da bin ich mir wirklich nicht sicher ob das so rechtens ist, wenn die Klassenlehrerin das macht… Bei uns gibt es für solche Störer einen extra „Chanceraum“, der von jemandem betreut wird…
Hast du dich schon mal mit der Klassenlehrerin zusammengesetzt?
Unterrichtsstörungen können für Lehrer aber echt problematisch sein, also wenn es so schlimm ist, muss auf jeden Fall was getan werden und da solltet ihr auf jeden Fall zusammenarbeiten. Vielleicht eher mal was versuchen wie ein Verstärkungsplan (z.B. immer wenn das Kinde es schafft 15 min gut mitzuarbeiten erhält es einen Stempel, wenn es am Tag oder in der Woche so und so viele Stempel gesammelt hat bekommt es zu Hause von der Mutter eine Belohnung in Form eines gemeinsamen Btrettspiels oder so…).
Aber ich betone nochmal, ich kenne ja die Form der Unterrichtsstörungen nicht und die Gründe. Ich hab selber 2 getestete ADHs Kinder in der Klasse und manchmal sind die Störungen echt heftig…

Würde mich mal interessieren, wenn du noch was rausfindest und was ihr nun macht.

Viele Grüße,
Katrin

Hallo,
es kommt natürlich darauf an, wie er den Unterricht stört. Ist ein Lernen mit den anderen Kindern durch ihn nicht möglich?
Beschimpft er die Lehrerin oder streitet mit den anderen Mitschülern?
Dann kann ich mir gut vorstellen ist ein Verweis aus dem Unterricht gegeben.
Ansonsten, wenn er „nur nicht“ aufpasst, unruhig ist, daß ist kein Grund.
Die Lehrerin hat natürlich auch das Recht ihm "Regelblätter (Strafarbeiten)"aufzugeben. Vielleicht hilft das.
Erkundigen sie sich nach den genauen Ursachen. Vielleicht wurde er zu Früh eingeschult? Wenn er noch nicht ruhig sitzen kann, etc. dann würde ich ihn lieber noch ein Jahr in den Kindergarten gehen lassen. Die Grundschule zieht heutzutage schon ganz schön an. Oder es ist zu überlegen ihn in eine Montessori Schule zu geben, dort haben die Kinder mehr die Möglichkeit sich zu entfalten.
Ich wünsche eine gute Entscheidung, bei weiteren Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Antwort bereit,

viele Grüße

bea

Hallo Cervia,
nun ja, ich weiß nicht um welches Bundesland es sich handelt, da ist manches unterschiedlich geregelt. Für BW kann ich sagen, dass bei uns Schüler eigentlich nur wegen gravierender Verstöße abgeholt werden müssen. Beispielsweise Schlagen anderer Mitschüler, Weglaufen, Beschimpfen der Lehrerin etc.
Wenn ein Kind den Unterricht stört gibt es zuvor eine Reihe Maßnahmen, die zuerst versucht werden.
Zeitweise Beaufsichtigung in einer anderen Klasse, Strafarbeiten etc.
Ich würde hier das klärende Gespräch mit der Lehrerin suchen und mir die Vorfälle schildern lassen. Zusammen mit ihr gibt es vielleicht eine Lösung, ohne dass das Kind abgeholt werden muss.
Viele Grüße
Riesenwicht

Hallo,
Ich bin momentan noch im Studium und habe mich daher mit rechtlichen Grundlagen noch nicht wirklich auseina

…noch nicht mit rechtlichen Grundlagen auseinandergesetzt. Ich habe aber mitbekommen, dass es wohl in der letzten Zeit vermehrt Diskussionen darüber gibt, inwieweit das Abholen-lassen von Schülern (und auch das „Vor-die-Tür-Stellen“) angemessen ist. Hintergrund solcher Maßnahmen ist so weit ich weiß, dass der Lehrer in seiner Arbeit nicht durch einzelne Kinder derart behindert werden soll, dass die restliche Klasse sich nicht mehr vernünftig mit dem Unterricht auseinandersetzen kann. Hier spielen aber sozial-regulative Faktoren eine wichtige Rolle.
Den Einsatz solcher „krassen“ Methoden schon in der ersten Klasse finde ich persönlich etwas bedenklich, weil dadurch ja auch die Einstellung des Kindes zur Schule und sein Selbstbild beeinflusst werden dürften.
Wenn sich die Fälle häufen, würde ich empfehlen, zunächst noch einmal das Gespräch mit der Lehrerin zu suchen, zu dem sich diese (sofern es sich um eine engagierte Lehrerin handelt) sicher bereiterklären wird. Auf diese Weise kann man vielleicht auch dem Grund der Störungen (oder der negativen Einstellung der Lehrerin) auf den Grund gehen und gemeinsam erzieherische Maßnahmen oder notfalls andere organisatorische Formen besprechen - in schlimmen Fällen kann auch ein Klassenwechsel manchmal Wunder bewirken.
Wichtig ist in jedem Fall, dass das Kind eine positive Einstellung zur Schule behält und Lehrer und Eltern dahingehend zusammenarbeiten, eine angenehme Atmosphäre und ein gewisses Regelbewusstsein aufzubauen - dass dies nicht jedes Kind innerhalb der ersten Wochen lernen kann, ist nachvollziehbar; grundsätzlich sind das aber wichtige Werte, die in vielen Lebensbereichen gefördert werden können.
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Liebe Grüße und eine hoffentlich positive weitere Entwicklung,
Jessi

Also,
generell ist es schon rechtens, dass ein Lehrer den Schritt gehen kann, dass ein Kind abgeholt werden muss, wenn es massiv den Unterricht stört. Allerdings sollte das wirklich eine Ausnahmeregelung sein, und natürlich muss das Gespräch zwischen Lehrer, Eltern und Kind gesucht werden: Was ist konkret passiert? Wie kann die Situation verbessert werden? Ist es ggf. notwendig, professionelle Hilfe einzuschalten, entweder über einen Schulpsychologen oder auch externe psychologische Hilfe?

Vielleicht magst Du mal konkreter schreiben, was Dein Sohn denn angestellt hat und wie das Verhältnis Lehrer-Eltern-Schüler aussieht.

Mein Sohn hat in der Grundschule phasenweise auch viel gestört, aber es gab andere Sanktionsmaßnahmen und natürlich auch Gespräche mit uns Eltern. Jetzt auf der weiterführenden Schule gibt es z.B. die klare Regelung, dass bei Schulhofprügeleien das schlagende Kind - egal, was an Provokationen vorausgegangen sein mag - an dem Tag abgeholt bzw. nach Hause geschickt wird; danach gibt es dann aber natürlich Gespräche zwischen allen Beteiligten, häufig auch mit Unterstützung der Sozialarbeiterin, die an der Schule tätig ist. Bislang weiß ich noch von keinem Kind aus der Klasse, dass der Fall des Nach-Hause-Schickens eintrat. Im Unterricht selbst gelten wenige, aber klare Regeln, deren Einhaltung durch ein Verstärkersystem unterstützt wird.

LG
figuralis

Schulen haben die Möglichkeiten (in NRW – Schule ist Landessache) auf Kinder erzieherisch einzuwirken. Störungen des Unterrichts und/oder Angriffe auf Kinder und Lehrer müssen unterbunden werden. Dazu gehören Ermahnungen und Gespräche. Wenn das nicht hilft, dürfen Kinder aktuell vom Unterricht ausgeschlossen werden. Sollte das nichts nützen, kann die Schule das Kind auch mehrere Tage vom Unterricht ausschließen (Ordungsmaßnahme):

„Das Ministerium schreibt:
• Darf die Schule eine Schülerin / einen Schüler vom Unterricht ausschließen?
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann bei Pflichtverletzungen der Schülerinnen und Schüler, insbesondere bei Störungen des Unterrichts oder bei Verstößen gegen die Schulordnung oder die Hausordnung, nach vorheriger Anhörung den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen beschließen. Der Ausschluss vom Unterricht kann auch auf einzelne Unterrichtsfächer beschränkt werden. Die Schülerin oder der Schüler ist verpflichtet, den versäumten Unterricht nachzuarbeiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der von der Lehrerkonferenz berufenen Teilkonferenz beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen. Ein Widerspruch gegen eine solche Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung, die Ordnungsmaßnahme ist sofort vollziehbar.
Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer kann eine Schülerin oder einen Schüler von der laufenden Unterrichtsstunde ausschließen, wenn der Unterricht gestört wird (erzieherische Maßnahme).“

Damit eine tragbare Lösung gefunden wird, ist ein Gespräch mit der Klassenlehrerin richtig und wichtig – gemeinsame Ideen suchen, damit Schule und Eltern zufrieden sind.

Ein Besuch bei der psychologischen Beratungsstelle der Stadt kann auch hilfreich sein, vielleicht gibt es Tipps für eine zukunftsträchtige Lösung (das sind Fachleute, die für Eltern arbeiten).

Die anderen Kinder, die stören, sollte man nicht thematisieren, darum müssen sich die entsprechenden Eltern kümmern.

Nur das eigene Kind zählt – Eltern und Schule müssen also gemeinsam Lösungen suchen und auch jeweils Teilaufgaben übernehmen, damit eine Win-Win-Situation entsteht – weder Schule noch Eltern dürfen Verlierer sein – ein tragbarer Kompromiss für alle (denn Eltern müssen auch arbeiten können und nicht oft Kinder abholen).

Hallo Cervia,

erstmal eine kurze Antwort: ja, darf der Lehrer. Wenn ein Kind so massiv den Unterricht stört (oder sonstwas anstellt wie z.B. jemanden verprügeln), darf der Lehrer das Kind von den Eltern abholen lassen. In Niedersachsen zählt dies zu den sogenannten Erziehungsmitteln (s. http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/them… ), allerdings schon eine sehr weitgehende. Wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

An meiner Schule gibt es diese Maßnahme auch, sie steht in unseren Grundregeln und wird von Eltern und Kindern unterschrieben. Bei uns ist es die letzte Maßnahme in einer Reihe von weniger „schlimmen“ Maßnahmen, die letzte vor einer Klassenkonferenz (siehe Link oben, dort können dann sogenannte Ordnungsmaßnahmen beschlossen werden).

Vorher ist in der Regel also schon eine ganze Menge an anderen Maßnahmen von den Lehrern getroffen worden, die aber offensichtlich nicht so recht fruchten wollten.

Ich habe auch schon Kinder abholen lassen, tue dies aber nicht, wenn mir danach ist, sondern wenn ein Kind sich massiv in irgendeiner Form falsch verhält, so dass ein massiver Eingriff von meiner Seite notwendig wird. Außerdem spreche ich immer vorher mit Kollegen, bevor ich die Eltern anrufe. Außerdem informiere ich die Schulleitung, hinterher telefoniere ich lange mit den Eltern, … Also ganz bestimmt keine Maßnahme, die man mal eben aus einer Laune heraus macht.

Wenn dein Sohn, der erst in der 1. Klasse ist, schon mehrmals abgeholt werden musste, solltest du dringend mit dem Klassenlehrer deines Kindes sprechen. Du solltest dir genau beschreiben lassen, was er gemacht hat (was die anderen gemacht haben, ist dabei erstmal nicht wichtig). Und ihr solltet überlegen, was ihr tun könnt, damit sich sein Verhalten in Zukunft ändert.

Solange ich in der Grundschule arbeite (15 Jahre), ist es jedenfalls noch nie vorgekommen, dass ein Erstklässler im ersten Halbjahr öfter als einmal abgeholt werden musste. Dein Sohn hat massive Probleme in der Schule, daran musst du unbedingt mit ihm arbeiten! Dabei wünsche ich dir viel Erfolg und hoffe, dass ich dir helfen konnte.

Hallo,
entschuldige, dass ich erst jetzt antworte!
Nun ja, einfach nach Lust und Laune dürfen Kinder sicher nicht abgeholt werden lassen. Doch wenn die Störungen derart massiv sind, dass Unterricht in der Klasse nicht mehr möglich ist, so ist das Abholen schon gerechtfertigt, einfach um wenigstens den anderen Kindern der Klasse das Lernen zu ermöglichen.
Es gab doch sicher bereits Gespräche mit der Lehrerin und /oder Schulleitung bezüglich des Verhaltens deines Sohnes. Da ja Schulpflicht besteht und auch dein Kind Recht auf Unterricht hat (und die „Pflicht“ Unterricht zu ermöglichen)kann diese Maßnahme aber nicht dauerhaft betrieben werden. Nun müssen weitere Maßnahmen folgen, die auch die Ursache klären, warum sich dein Sohn so verhält. Hier wäre jetzt eine ärtliche/psychologische Untersuchtung notwednig, bzw. das Hinzuziehen des Schulpsychologen.
In einen solchen Fall ist jedenfalls eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule dringend nötig. Denn alle haben ja das gleiche Ziel: Dein Kind soll in der Schule lernen !!
Ich empfehle ein Gespräch mit Lehrer/Schulleitung und gegebenfalls Einschalten des schulpsycologischen Dienstes.

Viel Durchhaltevermögen wünsche ich die und eine
friedliche Weihnachtszeit!
Lilipaula

Hallo,
das ist auf keinen Fall rechtmäßig. Das Kind hat Anspruch auf Unterricht. Ein Kind wiederholt vom Unterricht auszuschließen ist nur nach vorherigen, im Schulgesetz festgelegten Maßnahmen, erlaubt.
Das heißt es müssen bestimmte „Ordnungsmaßnamen“ vorangegangen sein. Gerade wenn du berufstätig bist, musst du ihn nicht abholen. Da kannst du dich weigern.
Weise die Lehrerin einmal auf die vorgeschriebenen Maßnahmen hin und frag mal nach, welche sie davon bereits eingesetzt hat.
Ein Ausschluss vom Unterricht ist die letzte Maßnahme eines ganzen Paketes. Außerdem muss dem eine Klassenkonferenz vorausgegangen sein.
Genau kann ich dir die Maßnahmen auf nicht nennen. Da müsstest du dich nochmal online oder so informieren.
Auf jeden Fall würde ich mir das nicht gefallen lassen.
lg. tina

Sorry, ich war lange Zeit im Krankenhaus, daher konnte ich nicht mehr antworten