Abi nicht bestanden..klage?

Hi,

im 15-Punkte-System sind 2 Punkte schon eine Menge Holz. Besonders der Unterschied zwischen 3 und 5 Punkten ist gigantisch: 3 Punkte sind die 5+, das ist mangelhaft. 5 wäre eine glatte 4, also sicher bestanden.

Wie genau die Komission zu der Bewertung gekommen ist, kann dir hier keiner sagen, weil wir bei der Prüfung nicht dabei waren. Aber prinzipiell ist das von dir Beschriebene denkbar: man kann sich mit der Antwort auf eine einzige Frage die Pfüfungsleistung versauen. Und, entschuldige bitte, aber wenn man eine Frage mehrfach umformuliert und der Prüfling versteht sie trotzdem nicht, dann fehlt wohl einiges an Wissen.

Wie gesagt, du hast immer die Möglichkeit, zu klagen. Auch Rechtsanwälte müssen Geld verdienen. Aber lass ein paar Nächte darüber ins Land ziehen - den Lehrern liegt jetzt jeder einzelne Prüfling mit Beschwerden in den Ohren (wir haben ja wirklich nichts anderes zu tun, als uns für ungeliebte Schüler unfaire Fragen auszudenken. Ich fülle damit ganze Nachmittage meiner Freizeit, von der Unterrichtszeit gar nciht zu reden… Mal im Ernst: mein Leben ist sehr viel ruhiger, wenn ich Prüflinge einfach brstehen lasse. Jemanden zu ärgern, indem ich in schlecht benote uoder duchfallen lasse, macht mir nur Stress. Ich werd blöd angemacht, muss mich dauernd rechtfertigen, und wenn ich richtig glück habe, kommt einer mt dem Anwalt - ehrlich, mein Leben ist einfacher, wenn ich die Leute bestehen lasse. Durchfallen lasse ich sie sdchon, aber wenn die Belege wasserdicht sind. - Deswegen schätze ich Deine Erfolgschancen so gering ein).
Geh Ende der Woche oder am kommenden Montag noch mal hn, sprich mit dem Erstprüfer und bitte ihn um einen Termin zur Besprchung des Prüfungsergebnisses. Dann wird Dir alles erklärt, und dann kannst du zum Rechtsanwalt gehen.

die Franzi

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Moin auch,

ich haette keine 3 vor dem komma da meine restlichen noten
nicht so schlecht sind und in den faechern wo ich 2, bzw 3
punkte nur im mündlichen jetzt hatte habe ich normalerweise
10.

Das kann ich nicht glauben. Das sind doch deine "schlechten " Faecher. Wenn du da in den vergangenen 2 Jahren im Schnitt 10 Punkte hattest und, Zitat:„meine restlichen noten nicht so schlecht sind“, kann es gar nicht sein, dass dir jetzt 2 Punkte zum bestehen des ganzen Abis fehlen. Das geht nur, wenn du im Schnitt ueber alle Abi-relevanten Faecher genau auf 4 stehst. Das sind aber 5 Punkte, nicht 10.

ausserdem habe ich alle aufgaben beantwortet, nur der lehrer
hat mich am ende aus dem konzept gebracht und wie gesagt sind
es nur 2 punkte.

Das kann auch nicht sein, Erstens macht der Lehrer nicht allein die Note. Zweitens gibt dir niemand auf der Welt 2 Punkte, wenn du alle Fragen ausser der letzten beantwortet hast. Ich vermute eher, dass du zwar zu jeder Frage geantwortet hast, aber eben nicht anstaendiges.

ausserdem war meine frage hier was ich jetzt eben noch machen
kann…was für legale schritte ich haette.

Du kannst natuerlich klagen. Deine Erfolgsaussichten wuerde ich auf ziemlich genau Null schaetzen.

habe ich nach der 12. klasse meine fachholschulreife bekommen
oder nicht?

Das weiss ich nicht.

Ralph

leicht ot
Hi,

es gibt auch Leute, die sind einfach nicht in der Lage, verständliche Fragen zu stellen. Weder in schriftlicher noch in mündlicher Form. Die werden auch nicht konkreter, wenn sie den Sinn in andere Worte kleiden. Ich habe grad mein Examen hinter mir, und ehrlich, sowas ist mir mehrmals vorgekommen. Wenn man dann beim Blindfischen zufällig einen Punkt traf, den der Prüfer hören wollte, konnte man sehen, dass ich das Wissen hatte, nur halt die Frage nicht so gestellt war, dass man drauf kommen konnte, was der Prüfer hätte hören wollen.
Auch schön, aber im Abi wohl etwas weniger relevant, ist, wenn der Prüfer auf das Prüfungsthema nur so leidlich vorbereitet ist und eine Frage stellt, der man als Prüfling anmerkt, dass nur ein Unwissender diese Frage ernsthaft stellen kann. Man fängt das Diskutieren an, liefert Belege von Autoren, die zu erkennen geben, dass sich eine solche Frage aufgrund des wissenschaftlichen Ansatzes gar nicht stellen kann, erntet einen doofen Blick und in der Auswertung dann die Einschätzung, man hätte ja diese Frage nicht zufriedenstellend beantwortet.
Grad in einer mündlichen Abiprüfung (Abiturienten haben ja nun nicht grad Routine in mdl. Prüfungen!), kann so ein Laberfritze mit unkonkreten, verworren gestellten Fragen tödlich sein für die eigene Konzentration. Ich kann mir schon gut vorstellen, dass man sich plötzlich unwissend fühlt, gar nichts mehr sagt, zweifelt etc. obwohl die richtige Antwort dagewesen wäre, wenn man nur begriffen hätte, dass der Prüfer auf diese rauswollte. Und das muss gar nichts mit mutwillig verworren gestellten Fragen zu tun haben.

Allerdings: Auf dem Prüfungsprotokoll sollten solche Fragen ja vermerkt sein, sodass man ihnen evtl. ansehen könnte, ob sie unklar gestellt waren.

Gruß
Yvette

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es kann ja wohl nicht sein,dass man
alle aufgaben richtig beantwortet nur einige fragen der
lehrerin nicht und dafür eine mangelhafte note
bekommt.

vielleicht waren die Antworten auf die Aufgaben nicht ausreichend - nicht falsch, aber auch nicht ausreichend.

Moin!

habe 3 punkte bekommen.haette ich 5 gehabt haette ich
bestanden…

denn das Fach war eins meiner besten faecher und ich habe
wirklich viel gelernt und gekonnt, was nicht einmal abgefragt
wurde.

In einem deiner besten Fächer schaffst du nicht mal 5
Punkte???

Und dann beschwerst du dich noch?

Das kann durchaus auch an mangelhafter Lehrerarbeit liegen. Normalerweise bereitet ein guter Lehrer Themen vor, die drangenommen werden und die Schüler können sich so darauf vorbereiten.

Vielleicht war das hier nicht gegeben und der Schüler konnte zwar etwas sagen, aber es hat die Informationsmenge einfach gefehlt.

Punktesystem
Hallo!

Wenn du in der gesamten Oberstufe
eigentlich keine schlechten Noten (immer ca. 10 Punkte)
hattest, wie kann dir eine verhauene mündliche Prüfung mit 2
Punkten dann die Hürde der Mindestpunktzahl für das Bestehen
des Abis versauen.

Sie schreibt weiter unten von zwei Punkten, die in einer Prüfung fehlen - 3 statt 5 Punkten. Das klingt plausibel, denn es gibt in der Regel ja nicht nur eine Gesamtmindestpunktzahl, sondern auch Mindestpunktzahlen für einzelne Semester, Bereich, Prüfungen usw.
Warc das bei euch nicht so? Bei uns war’s so.

Die Möglichkeiten, zwischen einzelnen Bereichen auszugleichen, waren ebenfalls beschränkt. Es konnte also sein, da man trotz passabler Gesamtleistungen mit einer verhauenen Einzeleistung sein Abitur versaute.

Gruß,
Max

kann es gar nicht sein, dass dir jetzt 2
Punkte zum bestehen des ganzen Abis fehlen.

Doch, geht. Bei uns musste man unabhängig von der Gesamtmindestpunktzahl auch in jeder einzelnen Abiprüfung mindestens 5 Punkte erreichen. Man konnta also mit 3 Punkten statt 5 in einer Prüfung - so wie es Larissa beschreint - trotz passabler Gesamtleistungen durchfallen.

Gruß,
Max

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servus, chatairliner

Das kann durchaus auch an mangelhafter Lehrerarbeit liegen.
Normalerweise bereitet ein guter Lehrer Themen vor, die
drangenommen werden und die Schüler können sich so darauf
vorbereiten.

Das mag in manchen Bundesländern so sein. Es soll ja auch welche geben bzw. gegeben haben, in denen die Lehrer selbst die Abi-Aufgaben stellen. Aber in anderen Bundesländern, wie z.B. in Bayern, werden die Aufgaben für das gesamte Land zentral gestellt, und man kann sich auf keine bestimmten Themen vorbereiten, sondern muß den gesamten Stoff wissen.
Man kann höchstens spekulieren, a la : Relativitätstheorie war jetzt 3 Jahre nicht dran, könnte dieses Jahr wiederkommen etc.

Und das ist auch gut so. So kann man davon ausgehen, daß jeder Abiturient den gleichen Wissenstand hat!

Vielleicht hat UP ja auch nur as dem Konzept gebracht, daß sie sich auf ein Themengebiet vorbereitet - damit gerechnet - hat, und dann auch Fragen zu anderen themengebieten gestellt wurden ?

Gruß M

Hallo,

ja, man kann auch mit Maximalpunktzahl in die Abiprüfung gehen. Wenn man dann in den vier geprüften Fächern nur 5-5-5-4 Punkte (weniger als 20 in der Summe) erreicht, ist man durchgefallen. So war es zumindest 2011 in RLP.

Grüße

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Hallo

Ich will nicht behaupten, dass es das nicht gibt, wenn aber in der heutigen Zeit eine Prüfungsleistung in der Abschlussprüfung so beurteilt wird, dann behaupte ich, ist das idR wasserdicht, denn welcher Lehrer sett sich denn freiwillig dem Stress einer Verwaltungsgerichtsklage aus …

Als ob dauernd die Schüler klagen würden, wenn sie zu schlecht beurteilt werden. Besonders bei einer mündlichen Prüfung. Wie soll man als Schüler da was beweisen?

an meiner schule ist es schon bekannt, dass viele lehrer ungerecht sind

Na das war ja jetzt klar. Diese Schule ist der Hort des Bösen!

Was soll das, es kann doch sein, dass da die Lehrer ungerecht und nicht wohlwollend sind. Als ob es solche Schulen nicht gäbe.

Und man kann als Lehrer einen Schüler so befragen, dass er aus dem Konzept kommt, wie man auch einen Schüler so befragen kann, dass er sich unterstützt fühlt und auch alles vorbringen kann, was er weiß. Beides ist nicht besonders schwierig, und beides macht ein Lehrer selten aus Versehen.

Viele Grüße

Hallo

Fallls nicht, dürftet Du auch in Deinem Bundesland das Recht haben, die Prüfungsaergebnisse erklärt zu bekommen - selbst lesen darfst du das Protokoll nicht.

Warum eigentlich nicht?
Hat die Prüfungskommission was zu verbergen?

Viele Grüße

Mach dich erstmal schlau, bevor du aufgrund eines kurzen Beitrages ein Urteil fällst.

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Guten Abend!

in anderen Bundesländern, wie
z.B. in Bayern, werden die Aufgaben für das gesamte Land
zentral gestellt, und man kann sich auf keine bestimmten
Themen vorbereiten, sondern muß den gesamten Stoff wissen.

Laut UP handelt es sich um eine mündliche Prüfung.
Und da werden auch in Bayern keine Themen zentral gestellt: weder im Kolloquium, noch in einer freiwilligen noch in einer unfreiwiligen mündlichen Prüfung. Laut Vorschrift läuft da sehr viel gemäß Absprache: Semesterstoff, Schwerpunkte, vereinbarte Begleitlektüren usw.

Vielleicht hat UP ja auch nur as dem Konzept gebracht, daß sie
sich auf ein Themengebiet vorbereitet - damit gerechnet - hat,
und dann auch Fragen zu anderen themengebieten gestellt wurden?

Wenn das entgegen den Bestimmungen über vereinbarte Stoffgebiete verlaufen ist, dann bestehen gute Chancen auf dem Klageweg. Das Verwaltungsgericht selbst bewertet keine Leistungen, sondern überprüft die Einhaltung der Vorschriften.
Das würde ich als Schüler ebenfalls sehr genau unter die Lupe nehmen; und wenn was faul wäre, würde ich mit der Prüferin und dem Schulleiter sprechen.
Erfahrungsgemäß lässt keine Schule die Auseinandersetzung um eine wirklich angreifbare Benotung nach außen gehen - „oben“ bleibt ja immer etwas am Image der Schule hängen -; d. h. wenn die Schule stur bleibt, sieht sie sich völlig im Recht.

Freundl. Gruß!
H.

Hi,

Hauptgrund dürfte sein, dass die Aufzeichnungen sehr stenografischer Natur sind, Telegrammstil. Man muss mit schreiben während man zuhört und fragt. Das Geschreibsel bedaarf dringender Erklärung.
Außerdem ist es ein Original, das wird nicht aus der Hand gegeben.

Mit reingucken darf der Kandidat aber schon, glaube ich… würde es aber nicht machen, wg. dem ersten Grund.

die Franzi

Hi,

die von dir beschriebenen Probleme sind typisch für Zweitprüfer an der Uni.

An der Schule kann ich mir sowas nciht vorstellen. Erstprüfer ist dort der Lehrer des Prüflings, und auchder zweitprüfer ist Lehrer an dieser Schule. Beide sollten den Tsp Fragen stellen, den der Prüfling gewohnt ist. Wenn sich der Zweitprüfer doch nciht verständlich machen kann, kann es der Erstprüfer.

Wir sollten auch nicht vergessen, dass uns die UP auch mit ihren Texten hier eine Vorstellung von ihrem Sprachvermögen gibt, das ist nicht nur die Aufregung grad…

Auf dem Prüfungsprotokoll sollten solche Fragen ja vermerkt sein, sodass man ihnen evtl. ansehen könnte, ob sie unklar gestellt ware

Jupp.

die Franzi

Guten Abend.
Erst einmal einige antworten: die aufgaben waren nicht zentral gestellt sondern vom prüfer. Aber gegen die hab ich nichts einzuwenden so schwierig waren die echt nicht. Es ging nur um die fragen der lehrer die echt doof gestellt waren!
Ich habe heute mit dem oberstufenleiter gesprochen…der einzige mit dem man hier
anständig reden kann.Leider hat er mir aber glaube ich versucht deutlich zu machen,dass ich nichts mehr tun kann,da die kommission schon entschieden hätte.
Mir ist allerdings auch bewusst geworden,dass ich auch bestanden hätte,wenn ich nur einen einzigen punkt besser in deutsch geschrieben hätte bei der schriftlichen!kann ich die klausur vielleicht von jmd erneut prüfen lassen?da habe ich nämlich zunächst einmal 2 punkte abzug aufgrund des elementarbereiches abzug bekommen aber war auch im gegensatz zur vorabiklausur deutlich schlechter…

Hi,

wie dir schon mehrfach gesagt wurde: du kannst dir immer einen REchtsanwalt nehmen. Ob was dabei rauskommt ist aber fraglich: der erreicht nämlichnur dann das von dir gewünschte ergebnis, wenn die Prüfer tatsächlich was falsch gemacht haben.

die Franzi

Ich habe außerdem keine Fehler in der Rechtschreibung sondern
in der Zeichensetzung gehabt.

Aus der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und
der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen
(OAPVO)(http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jporta…)

„(2) Bei gehäuften Verstößen gegen grammatische und orthographische Regeln oder bei schwerwiegenden Mängeln in der äußeren Form werden im Gesamturteil bis zu zwei Punkte der einfachen Wertung abgezogen. In Fächern, in denen Grammatik und Orthographie bereits in die Fachbeurteilung eingeflossen sind, führen nur noch schwerwiegende Mängel in der äußeren Form zu einem Punktabzug.

In Niedersachsen ist das genauer geregelt (in SH vielleicht auch, aber ich hab’s auf die Schnelle nicht gefunden), und zwar „Als Richtwerte sollen gelten: Abzug eines Punktes bei durchschnittlich fünf Fehlern auf einer in normaler Schriftgröße beschriebenen Seite; Abzug von zwei Punkten bei durchschnittlich sieben und mehr Fehlern auf einer in normaler Schriftgröße beschriebenen Seite.“, also allein wenn ich das erste Zitat hinzuziehe, müssen bei zwei Punkten Abzug ganz schön viele Fehler gewesen sein.

Außerdem frage ich mich (es ging doch um die Deutsch-Prüfung, wenn ich mich recht entsinne), ob nicht der zweite fettgedruckte Satz zutrifft, d. h. dass es noch schwerwiegende Mängel in der äußeren Form gab.

Was mir auch unklar ist. Im Ausgangsposting schriebst du: „Ich habe nun die Frage ob ich nicht die Schule irgendwie verklagen kann, da meine Prüfer nicht mal mit mir danach reden wollten oder mir irgendwie erklaeren konnten warum es dazu kam und total krass und ungerecht waren?!“ , später schriebst du: „als ich mit der pruferin sprach hat die kaum was sagen koennen und gelacht.“ Was denn nun, hast du mit ihr gesprochen oder nicht? Mir erscheint einiges an deinen Schilderungen sehr subjektiv, seit dem Ausgangsposting sind schon einige Tage vergangen, vielleicht hat sich dein Gemüt etwas beruhigt und du kannst das Ganze etwas distanzierter betrachten. :smile:

Zu deiner Frage über die Fachhochschulreife: ohne den praktischen Teil wirst du die wohl nicht bekommen, nur eben den schulischen Teil, aber ich habe eine Ansprechpartnerin für dich (http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Zielgrup…).
Sie haben die Oberstufe der Gesamtschule/des Gymnasiums nach der 12. Klasse verlassen und suchen Informationen über den Erwerb der Fachhochschulreife? Ihre Fragen beantwortet Tatjana von Berckefeldt. Sie ist im Bildungsministerium erreichbar unter Telefon 0431 988 2560 oder per E-Mail: [email protected]

Die kann dir sicherlich alle Fragen dazu beantworten.

Gruß
Christa