Abi nicht bestanden..klage?

Ich hatte heute mündliche Prüfungen und erfahren,dass ich mein Abi nicht bestanden habe, weil mir 2 punkte fehlen. Nur 2!! Dabei hatte ich eigentlich ein gutes Gefühl bei den mündl.Prüfungen und bin der Meinung,dass es an den Lehrern lag!In der Schule hat sich dann die Kommission zusammengesetzt und die haben eine Stunde darüber geredet aber leider kam nichts positives heraus… Ich habe nun die Frage ob ich nicht die Schule irgendwie verklagen kann, da meine Prüfer nicht mal mit mir danach reden wollten oder mir irgendwie erklaeren konnten warum es dazu kam und total krass und ungerecht waren?!
und:gibt es irgendwie eine neue Anordnung,dass ich nach der 12.Klasse automatisch eine Fachholschulreife (Fachabitur)habe,ohne ein einjaehriges Praktikum zu machen (schleswig-holstein) ?
Danke !!

Hallo Larissa,

du bist jetzt verständlicherweise nicht in Hochstimmung, aber gehe mal in dich und frage dich, ob du wirklich genug getan hast …

13 Jahre zur Schule zu gehen reicht manchmal nicht aus, um Studierfähigkeit, und sei sie noch so gering, bescheinigt zu bekommen.

Ein Abitur kompltt zu vergeigen (3,x ist ja auch schon für nichts wirklich zu gebrauchen) zeugt schon von großem Desinteresse und ich vermute, dass sich aus genau diesem Grund auch kein Lehrer veranlasst sah, mit dir zu diskutieren.

Mit einem „soeben-Abi“ würdest du an den meisten Fakultäten ohnehin scheitern. Dem musst du nich nachweinen.

Wenn du eine schwerpunktmäßige Begabung hast, mache diesbezüglich eine Ausbildung, dann kannst du evtl. später ein FH-Studim in ähnlicher Richtung aufnehmen.

Ohnehin werden die Zugangsbedingungen zum Studium alljährlich modifiziert.

LG und alles Gute,
sine

Hallo,

Ich hatte heute mündliche Prüfungen und erfahren,dass ich mein
Abi nicht bestanden habe, weil mir 2 punkte fehlen. Nur 2!!
Dabei hatte ich eigentlich ein gutes Gefühl bei den
mündl.Prüfungen und bin der Meinung,dass es an den Lehrern
lag!.

Super bequem - die Lehrer sind schuld. Sieh es mal anders: Du hattest 2 Schuljahre UND die schriftlichen UND die mündlichen Prüfungen Zeit, dich anzustrengen und deutlich mehr als die Mindestzahl der Punkte zu holen. Das hast du nicht getan.

und die haben eine Stunde darüber geredet aber leider kam
nichts positives heraus.

Die Kommission hat sich anscheinend viel Zeit genommen, um deine Gesamtleistung in diesen 2 Schuljahren noch einmal durchzugehen und es sich eben nicht einfach zu machen.

da meine Prüfer nicht mal
mit mir danach reden wollten oder mir irgendwie erklaeren
konnten warum es dazu kam und total krass und ungerecht
waren?!

Hmm. Total krass und ungerecht. Das Abi zu bestehen ist, ehrlich gesagt, mit ein bißchen Mühe, nicht so schwer zu bestehen. Siehe oben. Du hattest 2 Schuljahre Zeit.
Grüße
mitzisch

ich haette keine 3 vor dem komma da meine restlichen noten nicht so schlecht sind und in den faechern wo ich 2, bzw 3 punkte nur im mündlichen jetzt hatte habe ich normalerweise 10.
ausserdem habe ich alle aufgaben beantwortet, nur der lehrer hat mich am ende aus dem konzept gebracht und wie gesagt sind es nur 2 punkte.
an meiner schule ist es schon bekannt, dass viele lehrer ungerecht sind und ich bin eben wirklich auf diese gestoßen,das ist nicht nur meine meinung.
ausserdem war meine frage hier was ich jetzt eben noch machen kann…was für legale schritte ich haette.
habe ich nach der 12. klasse meine fachholschulreife bekommen oder nicht?

Hallo,

Ich hatte heute mündliche Prüfungen und erfahren,dass ich mein
Abi nicht bestanden habe, weil mir 2 punkte fehlen. Nur 2!!

von wie vielen?

Grundsätzlich besteht die der Klage vor dem Verwaltungsgericht immer.

Zuerst sollte man aber Einspruch einlegen (sofern in SH vorgesehen, das weiß ich nicht).
Du musst dazu aber die Einspruchsfrist wahren, die dürfte in der Schulordnung oder der Prüfungsordnung festgelegt sein.

Allerdings musst du die deiner Meinung nach vorhandenen Prüfungsfehler möglichst nachzuweisen können.

und bin der Meinung,dass es an den Lehrern lag!

Das dürfte nicht reichen.

Bestimmte Fehler in einer Prüfungssituation (z. B. Lärm) müssen bereits während der Prüfung beanstandet werden, damit das als als rechtzeitig gilt.

Andere Fehler, z. B. eine untaugliche oder fehlerhafte Aufgabe oder Fehler bei der abschließenden Bewertung der Prüfungsleistung, können im Rahmen einer Prüfungsanfechtung durch Rechtsmittel/Widerspruch/Klage auch nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beanstandet werden.

Befangenheit des Prüfers ist idR schwer nachzuweisen und sollte in der konkreten Prüfungssituation beanstandet werden.

In der Schule hat sich dann die Kommission zusammengesetzt
und die haben eine Stunde darüber geredet aber leider kam
nichts positives heraus…

Wenn sich jemand eine Stunde damit befasst, heißt das einerseits, dass es evtl. wirklich sehr knapp war, andererseits aber stimmt es bedenklich wenn nach einer einstündigen Beratung kein besseres Ergebnis herauskommt.

Ich habe nun die Frage ob ich nicht
die Schule irgendwie verklagen kann, da meine Prüfer nicht mal
mit mir danach reden wollten oder mir irgendwie erklaeren
konnten warum es dazu kam und total krass und ungerecht
waren?!

Sh. oben.
Außerdem gibt es idR einen Termin zu dem man in die Prüfungsunterlagen Einsicht nehmen kann.
Zu einer mündlichen Prüfung gibt es idR ein Protokoll.

Aber nochmal dazu:

und bin der Meinung,dass es an den Lehrern lag!

Warum ist der Gedanke, dass es an dir lag, deiner Vorbereitung, deiner Nervosität, am Thema, dem Wetter, was auch immer so abwegig?
Natürlich ist die Situation ziemlich Sch***, aber bei fundiertem Wissen wäre das sicher nicht passiert …

Gruß
Wawi

Hallo nochmal,

ich haette keine 3 vor dem komma da meine restlichen noten
nicht so schlecht sind und in den faechern wo ich 2, bzw 3
punkte nur im mündlichen jetzt hatte habe ich normalerweise
10.

In der mündlichen Prüfung 2 oder 3 P. meinst du?
Es ist aber doch wohl ein Unterschied, ob eine Semesterleistung mit 10 P bewerte wird, oder aber eine Abschlussprüfungsleistung.
2 od 3 P heißt, du hattest nicht genug wissen und konntest das wenige vorhandene auch nicht anwenden …

ausserdem habe ich alle aufgaben beantwortet, nur der lehrer
hat mich am ende aus dem konzept gebracht und wie gesagt sind
es nur 2 punkte.

Dass alle Fragen beantwortet werden ist ja wohl alleine kein Kriterium. Die Qualität der Antworten muss auch stimmen.
Und natürlich, der pöse, pöse Lehrer wollte dir eins reinwürgen.
Ich will nicht behaupten, dass es das nicht gibt, wenn aber in der heutigen Zeit eine Prüfungsleistung in der Abschlussprüfung so beurteilt wird, dann behaupte ich, ist das idR wasserdicht, denn welcher Lehrer sett sich denn freiwillig dem Stress einer Verwaltungsgerichtsklage aus …

an meiner schule ist es schon bekannt, dass viele lehrer
ungerecht sind und ich bin eben wirklich auf diese
gestoßen,das ist nicht nur meine meinung.

Na das war ja jetzt klar. Diese Schule ist der Hort des Bösen!

habe ich nach der 12. klasse meine fachholschulreife bekommen
oder nicht?

Hier kommt hoffentlich noch jemand vorbei, der sich konkret mit Schulrecht in SH auskennt.
In Bayern zumindest ginge das nicht, aber im Norden ist ja alles einfacher ;-D :wink:

Nochmal Gruß
Wawi

P.S.:
Wenn du in der Schule genauso pamipg bist wie hier, ohne Anrede und Gruß, dann wird das schon leichter vorstellbar …

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habe 3 punkte bekommen.haette ich 5 gehabt haette ich bestanden…
ja die haben so lange geredet weil es wirklich so knapp war.
es lag eben daran,dass ich zwar alle aufgaben ordentlich beantwortet habe, jedoch die frage des prüfers am ende nicht verstanden habe, da die sehr seltsam formuliert war. Er hat mich statt in die ‚‚richtige Richtung schieben‘‘ so wie man sagt dass es der Prüfer meist will in die falsche gelenkt und ich wusste nicht,was er will. Das war eben mein Fehler aber deshalb eine mangelhafte Note obwohl der Rest in Ordnung war? Nach der Prüfung hat er gemieden mit mir zu reden und hat mich ignoriert sonst haette ich ihn ja fragen können woran es lag, denn das Fach war eins meiner besten faecher und ich habe wirklich viel gelernt und gekonnt, was nicht einmal abgefragt wurde.
Laerm etc bestand nicht aber ich habe ihm gesagt dass ich seine Fragestellung nicht verstehe. Er hat sich wiederholt aber ist nicht klarer geworden.
War die Kommission schon mein Widerspruch? Ich durfte nicht einmal mit meinen Prüfern reden sondern nur kurz der Schulleitung meinen Einwand erklaeren und musste draußen warten bis sie mir dann erklaert haben dass ich nicht bestanden habe ohne dass ich wirklich was sagen konnte…
Letztes Jahr haben an meiner Schule zudem auch sehr sehr viele Schüler schon nicht bestanden wegen den mündl. prüfungen…

tut mir leid. selbst am ende des schultages war ich noch höflich aber bin neu hier. war mir nicht bewusst wie man hier schreibt:smile:
liebe grüße!

Moin!

habe 3 punkte bekommen.haette ich 5 gehabt haette ich
bestanden…

denn das Fach war eins meiner besten faecher und ich habe
wirklich viel gelernt und gekonnt, was nicht einmal abgefragt
wurde.

In einem deiner besten Fächer schaffst du nicht mal 5 Punkte???

Und dann beschwerst du dich noch?

I understand only railwaystation

Gruß, Noi

(3,x ist ja auch schon für nichts wirklich zu gebrauchen)

Was meinst du denn damit?

Schule und Uni sind doch zwei komplett verschiedene Paar Schuhe … ich kenne genug Leute, die ein 1er Abitur gemacht haben, und an der Uni nix auf die Reihe bekommen haben - und umgekehrt.

Wenn man sich fuer ein Studienfach ohne NC entscheidet, stehen einem selbst mit einem 4,0 Abitur alle Wege offen… - und spaeter im Beruf interessiert die Abinote so was von gar nicht mehr.

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Hey Neugierich,

Mit Vowürfen kommt man hier glaube ich auch nicht weiter.

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Hallo!

habe 3 punkte bekommen.haette ich 5 gehabt haette ich
bestanden.

Ich nehme an, es handelt sich un das 15-Punkte-System.
Geht es da wirklich nur um 2 Punkte Unterschied? Wenn man das dahinterstehende 6-Noten-System anlegt, dann handelt es sich um den Unterschied zwischen
Note 5 (= 3-1 Punkte) = „mangelhaft“
und
Note 4 (= 6-4 Punkte) = „ausreichend“.

Wenn die Antworten insgesamt als „nicht mehr ausreichend“ anzusehen sind, dann können/dürfen(!) m. E. keine 4-6 Punkte darauf vergeben werden.
Welche Leistungen (lediglich Reproduktion des Gelernten, Transfer, Beurteilung u. ä.) und deren Verhältnis zueinander für die einzelnen Notenstufen bei euch verlangt werden, weiß ich nicht. Aber dass es dafür keine Vorgaben gibt, kann ich mir nicht vorstellen.
Das wird doch alles in einem Prüfungsprotokoll festgehalten sein. Zu diesem Zweck sitzt bei mündlichen Abiturprüfungen bei uns eigens ein Schriftführer als Beisitzer mit in der Prüfung.

Freundl. Gruß!
H.

Guten Tag,

danke erstmal!
ja es ist das 15punkte system und leider weiss bei uns keiner wie dies gewichtet wird.es kann ja wohl nicht sein,dass man alle aufgaben richtig beantwortet nur einige fragen der lehrerin nicht und dafür eine mangelhafte note bekommt.protokoll wurde gefuhrt mir wurde allerdings nichts gezeigt…zudem muss ich sagen,dass diese lehrerin mich schon immer im vergleich zu anderen die die gleiche leistung einbrachten,schlechter benotete… was kann man denn dagegen machen wenn die schulleitung so stur ist?wie wendet man sich an jemanden der höher gestellt ist?oder wuerde es vielleicht noch etwas bringen mit der schulleitung unter 4 augen zu sprechen?als ich mit der pruferin sprach hat die kaum was sagen koennen und gelacht.

Hallo,

In einem deiner besten Fächer schaffst du nicht mal 5
Punkte???

Und dann beschwerst du dich noch?

Mündliche Prüfungen sind halt manchmal etwas seltsam. In meiner (Vorbenotungschnitt 13 Punkte!) habe ich damals 7 Punkte bekommen - recht enttäuschend. Begründung war: Ich hätte zwar viel gesagt, wäre aber zu wenig in Details gegangen. Was ich schon fast amüsant fand, denn die Prüfungskommission hat während der gesamten Prüfung glaube ich genau ZWEI Fragen gestellt - und nicht einmal kam ein „könnten Sie darauf bitte etwas genauer eingehen“.

Ich hätte damals evt. auch anfechten können, aber es hätte höchstens die Nachkommastelle um eins verbessert - das habe ich mir dann nicht gegeben.

Gruß

Anwar

Hallo Larissa,
in keinem Bundesland macht der Prüfer in der mündlichen Abiturprüfung allein die Note. Dafür gibt es eine Prüfungskommission, die sich in der Regel aus dem Vorsitzenden, dem Prüfer und dem Protokollanten zusammensetzt. Die drei sind (zumindest hier in RLP) zunächst bei der Notenfindung gleichberechtigt. Sollte keine Einigung über das Prpfungsergebnis zustande kommen, setzt der Vorsitzende kraft Amtes die Note fest.
Insofern ist mehr als unwahrscheinlich, dass ein Lehrer, und sei er noch so fies, einen Abiturienten in die Pfanne hauen kann. Die Aufgaben liegen der Kommission vor Beginn der Prüfung vor, ebenso der Erwartungshorizont. Die drei Leute sind alle vom Fach, wissen also, was richtig und was falsch ist.
Auf dem Rechtsweg erreichst du nur etwas, wenn du beweiskräftige Dinge anführen kannst. Auf Einsicht in das Protokoll hast du vermutlich ein Recht, das müsstest du mit der Schulleitung abklären, ggf. mit der vorgesetzten Dienstbehörde.
Wenn allerdings ein Abiturient in der mündlichen Prüfung zum Bestehen noch 5 Punkte braucht, kann er - mit allem Respekt - vorher nicht so der Bringer gewesen sein. Wenn du schreibst, du hättest sonst in der Regel zweistellige Punktzaheln eingefahren, kann da was nicht stimmen. Ist das schriftliche Abitur so daneben gegangen?
Gruß Orchidee

Ja bei uns ist das auch so,dass wir protokollanten etc haben…
Meine Zeugnisnoten sind auch gut, aber das schriftliche Abitur war leider nicht so… Mir wurden auch in Deutsch 2 Punkte wegen der Rechtschreibung abgezogen und es lief leider nicht so wie erwartet.

Kann man denn irgendwie mit der gesamten Prüfungskommission sprechen? Oder waere es besser alleine mit der Schulleiterin oder dem Schulrat aus Kiel zu sprechen? Der ist zur Zeit an unserer Schule weil er sehen wollte was los ist weil so viele bei uns immer durchfallen…
Gibt es nicht Faelle wo man nochmal ein Auge zudrückt wenn der Schüler ansonsten nicht so schlecht ist und es sich nur um 2 Punkte handelt? Einige werden jetzt vielleicht meckern aber ich denke nicht, dass wenn ich wiederholen würde in der naechsten mündl. Prüfung besser abschneiden würde!

Hallo Larissa,

Ja bei uns ist das auch so,dass wir protokollanten etc haben…
Meine Zeugnisnoten sind auch gut, aber das schriftliche Abitur
war leider nicht so… Mir wurden auch in Deutsch 2 Punkte
wegen der Rechtschreibung abgezogen und es lief leider nicht
so wie erwartet.

Der Abzug von 2 Punkten für schlechte Rechtschreibung ist legal, zumindest in RLP, es würde mich wundern, wenn das in anderen Ländern anders wäre. Von einem Abiturienten sollte man schon korrekte Rechtschreibung erwarten können.

Kann man denn irgendwie mit der gesamten Prüfungskommission
sprechen?

Es würde mich wundern, wenn die Prüfungskommission überhaupt mit dir über die Notenfindung sprechen dürfte, normalerweise unterliegt diese dem Konferenzgeheimnis.

Oder waere es besser alleine mit der Schulleiterin
oder dem Schulrat aus Kiel zu sprechen? Der ist zur Zeit an
unserer Schule weil er sehen wollte was los ist weil so viele
bei uns immer durchfallen…

Das kannst du natürlich versuchen. Der wird dann das Protokoll verlangen und nachlesen, wie die Prüfung gelaufen ist. Je nachdem ob er vom Fach ist oder nicht, wird er vielleicht einen regionalen Fachberater zu Rate ziehen. Wenn es tatsächlich so ist, dass an eurer Schule die Durchfallquote im Abitur auffällig hoch ist, ist er vielleicht empfänglich für die Idee, die Sache nachzuprüfen.

Gibt es nicht Faelle wo man nochmal ein Auge zudrückt wenn der
Schüler ansonsten nicht so schlecht ist und es sich nur um 2
Punkte handelt?

Nein. Es gibt eine Abiturprüfungsordnung, in der steht, wieviele Punkte du wo brauchst, um zu bestehen. Auch mit einem einzigen Punkt zuwenig sind schon Leute durchgefallen.

Einige werden jetzt vielleicht meckern aber
ich denke nicht, dass wenn ich wiederholen würde in der
naechsten mündl. Prüfung besser abschneiden würde!

Warum eigentlich nicht? Davon abgesehen - und ohne die AbiPrO von SH in Detail zu kennen - hättest du das Abitur ja auch mit 3 Punkten in der mündlichen Prüfung bestehen können, wenn du im Schriftlichen oder in den Vornoten mehr Punkte gebracht hättest, oder? Also gibt es doch die Möglichkeit, bei der Wiederholung neu durchzustarten!
Gruß Orchidee

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Ja, ist ja auch legal bei uns!
Sollte nur zeigen,warum auch die schriftlichen nicht so gut liefen.
Ich habe außerdem keine Fehler in der Rechtschreibung sondern in der Zeichensetzung gehabt.
Ich denke,dass wenn ich die Prüfung naechstes Jahr erneut machen würde, dass es wieder so sein wird.
Ich kam mit den Aufgaben ja gut klar. Konnte sie richtig beantworten. Aber die Fragen der Lehrer haben mich aus dem Konzept gebracht und hatten nichts mit dem Thema zu tun…

Naja ich hoffe ich treffe diesen Herren vom Ministerium heute in der Schule nochmal an. Er ar zumindest der einzige der mir zugehört hat. Wurde dann jedoch von meiner Schulleiterin dumm angeguckt und musste gehen.

Ich werde versuchen in das Protokoll zu schauen und mit den anderen Fachkraeften aus der Prüfungskommission zu reden… :confused:

Hi,

der Herr vom Ministerum hat da gar ncihts zu entscheiden. Er war halt höflich und hat dir zugehört.

Zusammengefasst: Du glaubst, du würdest bei den gleichen Fragen im zweiten Versuch auch wieder schlecht abschneiden, weil dich die Fragen aus dem Konzept gebracht haben, weil sie nicht zum Thema gehört haben?

  1. Wenn sie wirklich nicht zum Thema gehören würden, hätte das die kommission bei der Festlegung der Note bemerkt.
    Fallls nicht, dürftet Du auch in Deinem Bundesland das Recht haben, die Prüfungsaergebnisse erklärt zu bekommen - selbst lesen darfst du das Protokoll nicht.
    #Selbstverständlich steht dir dann der REchtsweg frei. Aber der bringt dir nur in dem Fall etwas, wenn die Fragen tatsächlich nichts mit dem Thema zu tun hatten.
  2. Wenn die Fragen zum Thema gehörten und dich trotzdm aus dem Kinzept gebracht haben, dann ist das so. Sowas gehört zum Leben. Auch da ist nichts zu machen. Klagen kannst Du auch hier, der REchtsanwalt freut sich über das Einkommen, aber du dürftest nahezu chancelos sein.

die Franzi

Hallo Larissa,

mir ist da etwas spanisch. Wenn du in der gesamten Oberstufe eigentlich keine schlechten Noten (immer ca. 10 Punkte) hattest, wie kann dir eine verhauene mündliche Prüfung mit 2 Punkten dann die Hürde der Mindestpunktzahl für das Bestehen des Abis versauen. Du bist um 2 Punkte an der Mindestpunktzahl fürs Bestehen des Abis gescheitert, was eigentlich nicht passiert, sofern man einigermaßen passable Kursnoten einbringt. Ich meine mich zu erinnern, dass ich damals schon vor Beginn der Prüfungen meine Mindestpunktzahl zusammenhatte (ist aber 6 Jahre her und war in einem anderen Bundesland und wahrscheinlich auch mit anderer Berechnung als bei dir). Trotzdem, mich würden mal deine Noten im gesamten interessieren:
Welche Noten hast du aus den Kursen eingebracht?
Welche Noten hast du in den schriftlichen Prüfungen?

Wenn dir zwei Punkte mehr in der mündlichen Prüfung grad so zum Erreichen des Mindestdurchschnitts gereicht hätten, dann klingt das nicht danach, dass sonst immer alles rosig war bei dir. Daher die Nachfrage.

Gruß
Yvette