Ich bin im Sommer offiziell mit meinem Abitur am Gymnasium in NRW fertig. Daher habe ich schon jetzt keinen Unterricht mehr, im Mai nur noch eine mündliche Prüfung. Nun möchte ich ein FSJ beginnen. Start wäre am 01.05.13. Offiziell bin ich dann ja noch nicht aus der Schule entlassen. Zeitlich wäre das ganze auch möglich. Mein Arbeitgeber beim FSJ würde mich zu den Prüfungsterminen freistellen. Jetzt frage ich mich ob das ganze überhaupt schul- und arbeitsrechtlich möglich ist. Bitte helft mir.
Hallo,
dazu habe ich weder eine Meinung noch habe ich in diesem Bereich Erfahrungen.
Gruß
Mrofranken
Hallo glotzy,
frage bei der Zentralstelle nach:
http://www.bafza.de/aufgaben/zentralstelle-freiwilli…
Viele Grüße
Andreas
Hallo Glotzy,
kann zum Thema wenig beitragen.
In Deutschland besteht Schulpflicht. Soviel ich weiss, ist das Abitur schon drüber (sprich: die Pflicht wurde schon „erledigt“). Somit wäre das Thema erledigt. Das andere Thema wäre die Prüfung. Wenn der zukunftige AG Bescheid weiß und bereit wäre Dich für sie freizustellen, dann ist das auch kein Thema. Bitte aber alles SCHRIFTLICH festlegen (im Vertrag!). Mündlich reicht nicht. Was wäre notfalls mit dem FSJ-Start zum späteren Zeitpunkt…?
Gruss und viel Erfolg.
Wagner
_______________________________
Hallo Kollege, arbeitsrechtlich ist alles OK.Viele Grüsse Betriebsrat
hallo,
einfach mal den rektor fragen. andererseits sind die zeiten für die prüfung gewährleistet und versicherungstechnisch ist das auch über das fsj geregelt.
mfg
sn
Hallo glotzy,
ich glaube, das Hauptproblem ist mit der Krankenversicherung zu klären. Ich weiß, dass man mit dem Studium beginnen kann, wenn man noch offiziell im FSJ ist, aber bei Schule weiß ich es nicht. Ich würde bei der Krankenkasse nachfragen.
Viel Erfolg!
phantomin
Ich bin auf dem Gebiet natürlich kein Experte aber wenn das mit der Freistellung für die Prüfungen klar geht und alles bereits mit dem Arbeitgeber vom FSJ abgesprochen ist, steht der Sache eigentlich nichts mehr im Weg. Es besteht zwar Schulpflicht in Deutschland aber die Schule fungiert ja in dem nicht auf arbeitsrechtlicher Ebene als Arbeitgeber, mit welchem hier eine Absprache getroffen werden müßte wegen einer „Zweitbeschäftigung“. Vorsichtshalber würde ich aber mir zum einen vom Arbeitgeber der FSJ das schriftlich geben lassen, dass für die Prüfungen eine Freistellung erfolgt und zum anderen würde ich das auch mit der Schulleitung absprechen.
Viel Glück bei der Sache und vor allem auch bei der Prüfung
Hey,
also offiziell ist es im Jugendfreiwilligengesetz so geregelt, dass du deine Vollzeitschulpflicht erfüllt haben musst, um ein FSJ beginnen zu können. Und diese hast du erst, wenn du dein Abiturzeugnis in der Hand hast. Von daher würde ich sagen, dass das leider nicht geht, aber ich denke mal, es wäre sinnvoll, an deiner Schule einfach nachzufragen, die sollten das ja normalerweise wissen. Aber wie gesagt, vom Gesetz her geht das eigentlich nicht.
Liebe Grüße!
Hallo Glotzy,
das hat mehr mit Sozial- oder Versicherungsrecht zu tun. Frag doch einmal bei der Krankenkasse nach oder stelle Deine Frage an http://www.bmfsfj.de/
Gruß
Ricko
Hallo,
ehrlich gesagt, ich habe da auch keine Ahnung.
ich denke, dass es sicherlich richtig ist, wenn du mit dem Direktor des Gymnasiums diesbezüglich ein Gespräch führst.
Vielleicht ist auch Arbeitgeber beim FSJ ja bereit dich bis zum Abitur als Praktikant einzustellen. Das müsste meiner Meinung nach gehen.
Viel Glück und alles Gute für deine Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
J.D.
Es ist möglich, weil das Freiwillige Soziale Jahr nicht als sozialpflichtiger Arbeitsplatz bezeichnet wird, so das Gesetz über FSJ.
Damit kenne ich mich leider überhaupt nicht aus.
Hallo,
ich sehe da keinen Hinderungsgrund. Du dürftest während der Schulzeit ja auch ein Praktikum machen, solange du deine Schulpflicht nicht verletzt. Wenn du keine Präsenzzeit in der Schule mehr hast, kannst du frei über deine Zeit verfügen.
Viele Grüße
tinastar
hallo Glotzy,
bitte frag mal in eurem Uni- Sekretäriat nach.
Die müssten so etwas wissen und können dich dann auch bestens beraten.
Gruss von Nonne 213