Oh oh ne Menge gefährliches Halbwissen hier 
Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung hast du ja, hoffentlich war die auch nach Bundes- oder Landesrecht?!? Denn das ist wichtig.
Im Prinzip ist es Bockwurst, was auf den Internetseiten der Schulen steht, es zählt die zur Schulform passende und aktuell gültige Landesverordnung (mitsamt Verwaltungsvorschrift und etwaige Rundschreiben)! Die Internetseiten sind nicht selten unvollständig bzw. gehen nur auf bestimmte Sachen ein oder wurden vllt. schon Jahre nicht mehr aktualisiert… Für die FOS ist die APO-BK ausschlaggebend.
Gehen wir also mal davon aus, dass du eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und die Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzt.
Dann hast du fürs Abitur folgende Möglichkeiten:
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Besuch der FOS 12b (führt zur allgemeinen Fachhochschulreife) und anschließende einjährige FOS 13 (insg. also zwei Jahre bis zur fachgebundenen Hochschulreife, wenn du in beiden Jahren das Zusatzangebot der 2. Fremdsprache mit Erfolg in Anspruch nimmst, sogar die allgemeine Hochschulreife, wobei die Kenntnisse auch alternativ nachgewiesen werden können bspw. durch eine Ergänzungsprüfung…)
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Besuch des Oberstufenkollegs in Bielefeld (im Regelfall drei Jahre bis Abitur, Höchstalter: 24)
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Weiterbildungskolleg mit den beiden Bildungsgängen des Abendgymnasium und Kollegs
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Nichtschülerprüfung
Das berufliche Gymnasium (führt zum Abitur!) scheidet aus, da du keine Quali für die Oberstufe hast. Keine Ahnung wie alt du bist, aber das allgemeinbildende Gymnasium und die Gesamtschule fallen aus dem gleichen Grund auch raus. Hierbei möchte ich aber erwähnen, dass man die Quali für die Oberstufe auch nachholen kann…
In Sachen Fachhochschulreife wäre alternativ zur FOS noch die höhere Berufsfachschule zu nennen.
Wenn du mehr Infos wünscht, empfehle ich dir die Foren-Suche auf abi-nachholen.de: http://www.abi-nachholen.de/forum/suche/
Viel Erfolg und Grüße,
Christian