Hallo,
gerüchteweise kursiert immer wieder mal in meinen Kreisen, dass man sich seine Abiturklausuren nachdem sie 10 Jahren unter Verschluß gehalten wurden u.U. aushändigen lassen kann.
Da ich auch daran interessiert bin mein Abitur mit nach Hause zu nehmen, startete ich eine erste Anfrage an meiner ehem. Schule. Mir wurde daraufhin gesagt, dass man erst gar nicht damit anfangen will, diese Abiturklausuren nach der Verschlusszeit wieder auszuhändigen und sie lieber gleich der Vernichtung zu führt. Man will sich wohl den „Mehraufwand“ sparen. Ich finde das sehr schade.
Gibt es irgendwo ein Gesetz/eine Vorschrift etc., wonach die Abiturklausuren einem ehemaligen Schüler auf Verlangen herausgegeben werden müssen- bevor sie der Vernichtung zu geführt werden …
Wie wird es im Schulbetrieb im Allgemeinen gehalten?
Gruss, Farbfilm Micha.