Abiturzeugnis Betrug !

Hallo,

Heute habe ich mir mein zeugnis beglaubigen lassen und war geschockt! Die Beamtin hat mein Originalzeugnis kaum angeschaut und gleich ihren Stempel auf die Kopien gehauen. Nun wollte ich folgendes fragen:

Angenommen jemand „verbessert“ sein Zeugnis und schafft es somit an eine Elite-Uni und studiert dort erfolgreich. Und angenommen das ganze fliegt sagen wir nach 20 Jahren auf. Müsste man denn noch Konsequenzen befürchten? So wie ich das mitbekommen habe verjährt Urkundenfälschung nach ca 5 Jahren. Wenn ja, würde einem dann der Uni-Abschluss aberkannt werden ? Weil er hat ja regulär und erfolgreich studiert, es geht ja nur um die Zulassung zum Studium.

Wäre gut wenn mir jemand der Ahnung hat das erklären könnte.

Schlussendlich möchte ich nochmal festhalten, dass ich nur aus Interesse frage ich könnte ein lebenlang niemals NAchts ruhig schlafen können wenn ich sowas dummes gemacht hätte und irgendwann fliegt sowas eh auf :smiley:

Lg!

Heute habe ich mir mein zeugnis beglaubigen lassen und war
geschockt! Die Beamtin hat mein Originalzeugnis kaum
angeschaut und gleich ihren Stempel auf die Kopien gehauen.

Das ist auch OK, denn beglaubigt wird nur, dass die Kopie mit der vorgelegten Originalurkunde übereinstimmt. Die Beglaubigung sagt aber nichts darüber aus, ob die Originalurkunde authentisch und unverfälscht ist. Den Stempel gäbe es mit anderen Worten selbst dann, wenn das Original einen Micky-Maus-Aufkleber hat und als Endnote „summa cum laude“ ausweist, sofern nur die Kopie genauso aussieht …

Hi

Ich glaub es geht eher darum, dass bei der Kopie was beschönigt wird.
Woher soll der Beamte wissen, ob es übereinstimmt, wenn nur draufgehauen wird?
Und das Orginalzeugnis bekommen andere ja nur äußerst selten zu Gesicht.

lg
Kate

Hmmm also dann verstehe ich den Sinn der Sache nicht. Dann kann doch jeder sich sein Zeugnis nach Wunsch verschönern und es beglaubigen lassen. Wie soll denn der Betrug auffallen??? Da fühlt man sich als einer, der Jahrelang in der Schule für gute Noten gelernt hat betrogen.

Hi,

ich wiederhole es nochmal: die beglaubigung bedeutet, dasss die Fotokopie genau das enthält, was zum Kopieren vorgelegt wurde, und nichts anderes. Die Beglaubigung versichert also, dass derjenige, der die Kopie (!!) angefertigt hat, nichts verändert, weggelassen oder hinzugefügt hat. Sonst nichts.
Der Grund ist sehr ähnlich dem, der dir gerade unruhige Momente bereitet: Wenn am Original etws herumgeschraubt wird, nachdem (oder bevor) die Kopie angefertigt wird, ist derjenige, der die Kopie zieht, aus dem Schneider. Er hat ja nur genau das kopiert, was vorlag, und nicht dran rumgefummelt. Dran rumgefummelt hat, wenn das Zeugnis falsch ist, jemand anderes.
(Überleg doch mal selber: wenn Person X sein Zeugnis fälscht und dann zum Kopieren gibt und eine beglaubigte Kopie erhält, auf der draufsteht, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original identisch ist - wer hat dann eine Straftat begangen? und stell dir weiter vor, vor dem kopieren müßte dein Zeugnis auf Echtheit überprüft werden. Die müßten ja an Deine Schule gehen und dein Zeugnis mit dem Notenbogen vergleichen, und die Eintragungen im Notenbogen mit den Prüfungsergebnissen und den Aufzeichnungen der einzelnen Lehrer…)

die Franzi

Hi

Ich versteh nicht warum hier alle vom Orginalzeugnis reden.
Man kann auch eine Kopie fälschen. Indem man AUF DER KOPIE etwas verändert.

Und wenn diese Kopie nicht betrachtet wird sondern einfach abgestempelt, dann steht auf dem Orginalzeugnis, das niemand sieht, vielleicht Mathe 4 und auf der gefälschten Kopie Mathe 1. Wer soll es wissen wenn die Kopie nicht betrachtet wird.

lg
Kate

Hi,

Wir reden hier alle vom Originalzeugnis, weil:

  1. der UP selbst vom Originalzeugnis spricht:

Angenommen jemand „verbessert“ sein Zeugnis

Er redet also m.E. nur davon, dass am ZEUGNIS etwas verändert wurde und das dann mitsamt der Veränderung kopiert wurde.

  1. Wenn das Zeugnis in Ordnnung ist, aber nach dem Herstellen der Kopie etwas an der Kopie verändert wurde, dann sieht man das ziemlich schnell.

Davon ganz unabhängig: Wenn man sich eine beglaubigte Kopie holt, dann ist derjenige, der sie beglaubigt, soweit ich weiß auch der, der sie herstellt. Damit erübrigt ich die Möglichkeit, dass an der Kopie was verkehrt ist.
Falls es möglich sein sollte, (ich weiß es nicht, aber ich glaube nicht, dass es möglich ist) ztrifft immer noch 2. zu.

Hier noch mal amtlich, dass nur der Inhalt von Kopie und Original beglaubigt wird, nicht die Echtheit der Vorlage:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beglaubigung

die Franzi

Also da habe ich verstanden, jedoch sehe ich immer noch keinen Sinn in der Sache mit den Zeugnissen. Wenn wir also davon ausgehen, dass Max Mustermann sein Zeugnis verschönert, es beglaubigen lässt und an der Uni einreicht, dieses Vergehen anscheinend garnicht auffalen wird. Es sei denn er stellt sich dumm an und verplappert sich.

Kein Wunder warum immer mehr Fake-Ärzte, Anwälte und Ingenieure auffliegen.

Hi,

vielleicht meinst du, dass am Original etwas offensichtlich veränert wurde (Tippex zB), dass dann durch das Fotokopieren nicht mehr sichtbar ist? Dadurch wird es, denke ich, eine Frage für das Rechtsbrett, inwieweit der Beglaubigende dann verpflichtet ist, einzuschreiten. Deine Frage bezieht sich aber auf den Schritt vorher: so eine grobe Veränderung erkenne ichauch bei flüchtigstem Drüberschauen.

Was die unsichtbaren Veränderungen am Original angeht (also nehmen wir an, ein selbstgedrucktes „Original“): Nochmal, die Beglaubigung bestätigt nur die Übereinstimmung der Kopie mit der Vorlage, nicht die inhaltliche Richtigkeit der Vorlage. Das KANN der Beglaubigende nicht überprüfen, geht nicht. Dann müßtest du wochenlang auf deine Beglaubigung warten und was vierstelliges zahlen.
Wenn Du Bock hast und n paar Euronen übrig, dann kannst Du Dir eine beglaubigte Kopie der Urlaubskarte deiner verhassten Tante erstellen lassen, in der sie dich zum ersten (undf vielleicht letzten) Mal freundlich anredet. Dann kannst Du die beglaubigte Kopie hernehmen, um zu zigen, dass sie einmal freundlich war … wenn die Tante die Karte im Suff geschrieben hat, oder jemand die Schrift Deiner Tante gefälscht hat, oder, oder, oder, … dann wird die beglaubigte Kopie davon auch nicht wertvoller oder wertloser.

Vielleicht wendest Du Dich mal ans Rechtsbrett mit der Frage, denn für Dich dürfte von interesse sein, wer dafür verantwortlich ist, die Echtheit eines Zeugnisses zu überprüfen. Derjenige, der eine Kopie beglaubigt, sicher nicht.

die Franzi