Abknickende Vorfahrt, einseitig?

Hi.

Die folgend Frage enstand zu einer real existierenden 4er-Kreuzung mit ‚abgeknickter Vorfahrt‘, zu der ich bereits unter Dilemma abknickende Vorfahrt andere Fragen gestellt hatte.
Damit es aber nicht zu sehr verwirrt, hier davon getrennt die Frage:

Kann bzw, darf es sein, dass es eine Kreuzung gibt, bei der aus einigen Richtungen der Typ ‚abgeknickte Vorfahrt‘ ausgeschildert ist, bei Gegenrichtung (auf der Vorfahrtstraße) jedoch nicht (kein Beschilderung für Typ ‚abgeknickte Vorfahrt‘)?

Denn die im anderen Beitrag erwähnte 4er-Kreuzung ist so beschildert/nicht-beschildert. Im gleichen Ort an einer 3er-Kreuzung ebenfalls (eine Richtung Vorfahrtstraße mit dieser Beschilderung, in Gegenrichtung nicht).

Gruß
M.

Ich weiß nicht, was daran so seltsam, schwierig oder verwirrend sein soll (außer deine Skizzen und die „Probleme“ die du dort hast oder befürchtest.

Die Hauptrichtung der abknickenden Vorfahrt muss zwingend in beiden Fahrtrichtungen markiert werden. Anders ist das nicht möglich.
Die wartepflichtige Seitenstraße bekommt ihr „Vorfahrt gewähren“ Schild und damit hat es sich.
M.E. nach sind aber alle Einfahrten zusätzlich mit der Vorfahrtrichtung gekennzeichnet.

MfG
duck313

Genau das ist eben NICHT der Fall bei den beschriebenen realen Kreuzungen.
Bei beiden Kreuzungen hat die Fahrtrichtung der Vorfahrtstraße, die dann jeweils nach links vorfahrtmäßig abknickt, die Beschilderung ‚Vorfahrt mit Zusatzzeichen für abknickende Vorfahrt‘.
Die Gegenrichtung, also Fahrzeuge, die entlang der Vorfahrt nach rechts abknicken, GAR KEINE Beschilderung.

Wenn du also schreibst, es „muss zwingend in beiden Fahrtrichtungen markiert werden“, dann ist das ja die Antwort.
Hier ist also in zwei Fällen eine abknickende Vorfahrt nicht ordnungsgemäß und ausreichend beschildert.

Meine Befürchtung ist zum Beispiel folgende:
Auto X kommt Vorfahrtstraße linksabknickend mit Beschilderung, will nach links, blinkt also links.
Da X weiß, es ist eine abknickende Vorfahrt, rechnet er damit, dass der Gegenverkehr Y (Vorfahrtstraße rechtsabknickend) entsprechend rechts blinkt um der Vorfahrtstraße zu folgen. Wenn nun aber Y NICHT blinkt, weil Y kein Beschilderung ‚abknickende Vorfahrt‘ hat (!), und flott in die Kurve einfährt, könnte (und muss) X aus seiner Sicht daraus schließen, dass Y geradeaus fährt. Weil Y aber nicht bremst, befürchtet X einen Zusammenstoß und macht eine harte Bremsung, worauf der Hintermann auffährt.
X argumentiert: „Es ist eine abknickende Vorfahrt (weil ich die Beschilderung habe), ich muss daraus folgern, dass Y wegen Nichtblinkens geradeaus fahren wird. Ich musste deswegen bremsen, um einen Zusammenstoß zu verhindern“.
Y fährt aber weiter, denkt sich nichts, weil er ja keine Beschilderung hat. Aus seiner Sicht hat Y alles richtig gemacht.

nö - ich hab mir mal deine Kreuzung aufgemalt

y hätte, wenn aus seiner Richtung nichts beschildert ist, rechts vor links (rvl) zu beachten …

… weswegen er aus seiner Richtung auch kein extra Schild bräuchte, denn genau darauf würde es für ihn heraus laufen, egal in welche Richtung er weiter fährt

Geradeaus hat er die von rechts kommenden aus der abknickenden Vorfahrtstraße durch zu lassen - wobei das für ihn grad egal ist ob abknickend oder nicht, weil eben rvl

Fährt er nach rechts weiter, müsste er eh blinken unabhängig davon ob abknickende VF oder nicht, eben weil er aus seiner Sicht abbiegt

Fährt er nach links weiter muss er rvl eh durchlassen UND zusätzlich den Gegenverkehr von vorne

Gruß h

p.s. wahrscheinlich habe ich deine Frage nicht verstanden

Hi

Das vermute ich auch fast.
Nach deiner Logik müsste man an jeder Vorfahrtstraße, die halbwegs nach rechts abknickt immer rechts blinken, wenn man ihr folgt (wenn es auch nach links abgehende Straßen gibt und sagen wir es gibt eine Bodenmarkierung).
Es gibt gerade in Dörfern sehr häufig den Fall, dass Vorfahrtstraßen in Kurven liegen, komplett ohne die Beschilderung ‚abgeknickte Vorfahrt‘. Das sind dann auch keine ‚abknickenden Vorfahrtstraßen‘, sondern Kurven, mehr oder weniger eng.
In dem konkreten Fall ist die Kurve recht langgezogen (siehe Luftbild), man nimmt es überhaupt nicht als ‚abknicken‘ wahr. Deswegen kann Y diese Kurve auch nicht als abknickend wahrnehmen, erst recht nicht, weil die Beschilderung (für ihn) fehlt.

Und ‚egal‘ stimmt nicht.
Gegenbeispiel:
P kommt Vorfahrtstraße rechtsabknickend entlang, will aber nach links abbiegen.
Q kommt ihm gegenüber aus der (untergeordneten) Straße, will geradeaus fahren.
Ohne Beschilderung ‚abknickende Vorfahrtstraße‘ müsste P aus seiner Sicht warten, weil Geradeausverkehr (Q) Vorfahrt hat.
Mit Beschilderung ‚abknickende Vorfahrtstraße‘ hat P Vorfahrt (per Definition), Q muss aus seiner Sicht warten.

Das Wesentliche ist hier doch, dass eine Beschilderung ‚abknickende Vorfahrtstraße‘ vorliegt, daraus Verhaltensregeln resultieren, die für alle gelten, wogegen für eine Richtung wegen der fehlenden Beschilderung dieses ‚für alle‘ ausgehebelt wird, ohne dass es die anderen ‚wissen‘.

Was spricht eigentlich dagegen, bei der zuständigen Behörde mal nachzufragen? Hast du das schonmal gemacht? Bezüglich Radwegführungen mache ich das ab und zu, habe bisher eigentlich immer fachkundige Antworten bekommen und konnte auch schon hier und da Verbesserungen erreichen.

Würde mich interessieren, was die dazu sagen.

Bei deinem Fall wäre ja mal ein Kreisverkehr richtig sinnvoll :smile:
Und: ich denke auch, die Kreuzung wird als zwei Kreuzungen behandelt.

bufo

Hi.

Es spricht nichts dagegen, ich habe das auch vor.
Aber zuerst wollte ich hier die Sache zur Dikussion stellen.
Kreisverkehr ist bei beiden Kreuzungen wg Platzmangel nicht möglich.

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Hi

nein, das hast du falsch interpretiert

In abknickenden Vorfahrtsstraßen muss klar beim Folgen der VfStraße geblinkt werden. Auch wenn die Vorfahrtstraße nach rechts abknickt.

Kommt man an die gleiche Stelle - nur eben mit/ohne Schild, weiß also nicht dass es sich um eine abknickende Vf handelt - und will rechts abbiegen, muss man rechts blinken, weil das eine Kreuzung ist.

Eine abknickende Vorfahrtstraße hat ja immer „Kreuzungscharakter“ auch wenn man nichts von der abknickenden Vorfahrt weiß, ist es eine Kreuzung (T- oder Kreuz) :wink: … und ich muss im Kreuzungsbereich meine neue Fahrtrichtung nun mal anzeigen, wenn ich nicht geradeaus fahre.

Rechts Abbiegen ist nicht geradeaus - also: blinken

Gruß H.

Einspruch!
Eine abknickende Vorfahrtstraße im Sinne einer entsprechenden Beschilderung muss bei Weitem nicht „T- oder Kreuz“ sein. Ich kenne abknickende Vorfahrtstraßen, die gar nicht abknicken, sondern sogar sehr ‚flach‘ verlaufen.
So ungefähr wie ein Y. Demenstprechend sehen auch die Zusatzschilder sehr speziell aus, wie Sonderanfertigungen.