Genau das ist eben NICHT der Fall bei den beschriebenen realen Kreuzungen.
Bei beiden Kreuzungen hat die Fahrtrichtung der Vorfahrtstraße, die dann jeweils nach links vorfahrtmäßig abknickt, die Beschilderung ‚Vorfahrt mit Zusatzzeichen für abknickende Vorfahrt‘.
Die Gegenrichtung, also Fahrzeuge, die entlang der Vorfahrt nach rechts abknicken, GAR KEINE Beschilderung.
Wenn du also schreibst, es „muss zwingend in beiden Fahrtrichtungen markiert werden“, dann ist das ja die Antwort.
Hier ist also in zwei Fällen eine abknickende Vorfahrt nicht ordnungsgemäß und ausreichend beschildert.
Meine Befürchtung ist zum Beispiel folgende:
Auto X kommt Vorfahrtstraße linksabknickend mit Beschilderung, will nach links, blinkt also links.
Da X weiß, es ist eine abknickende Vorfahrt, rechnet er damit, dass der Gegenverkehr Y (Vorfahrtstraße rechtsabknickend) entsprechend rechts blinkt um der Vorfahrtstraße zu folgen. Wenn nun aber Y NICHT blinkt, weil Y kein Beschilderung ‚abknickende Vorfahrt‘ hat (!), und flott in die Kurve einfährt, könnte (und muss) X aus seiner Sicht daraus schließen, dass Y geradeaus fährt. Weil Y aber nicht bremst, befürchtet X einen Zusammenstoß und macht eine harte Bremsung, worauf der Hintermann auffährt.
X argumentiert: „Es ist eine abknickende Vorfahrt (weil ich die Beschilderung habe), ich muss daraus folgern, dass Y wegen Nichtblinkens geradeaus fahren wird. Ich musste deswegen bremsen, um einen Zusammenstoß zu verhindern“.
Y fährt aber weiter, denkt sich nichts, weil er ja keine Beschilderung hat. Aus seiner Sicht hat Y alles richtig gemacht.