Hallo!
Wie (und wo) ist das denn eindeutig geregelt:
Abknickende Vorfahrt, straßenbegleitender Radweg.
Pkw verlässt Hauptstraße (im ungünstigsten Fall ungebremst und geradeaus), Radfahrer quert diese nicht vorfahrtsberechtigte Einmündung…
Ist das wie am Kreisverkehr, dort hat ja meines Wissens der Kreisverkehr, auch der auf dem straßenbegleitenden Radweg Vorfahrt vor dem ein- und ausfahrenden Verkehr.
Danke und Grüße
kernig