Abkommen mit der Türkei

Ich recheriere gerade über die Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei speziell auf dem Thema Gastarbeiter. Leider fehlt mir eine entscheidener Hinweis.

Ich möchte wissen wie die Krankheitsversicherung des Gastarbeiters und seiner Familie in den verträgen geregelt ist. Könnt ihr mir helfen? Links währen sehr Hilfreich.

Hallo,

"…Nach einer Recherche des Westfalen-Blatts sind die Familienangehörigen eines in Deutschland lebenden Ausländers kostenlos in der GKV mitversichert. Ganz unabhängig davon, ob dieser arbeitet, arbeitslos ist oder Sozialhilfe empfängt. Das gilt auf der Basis zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen etwa mit der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Marokko und Tunesien. Verträge dieser Art wurden auch mit einer Reihe anderer Länder abgeschlossen. Sinn und Zweck ist es, die Angehörigen der in Deutschland lebenden Ausländer mit den Angehörigen deutscher Versicherter gleichzustellen.

Allerdings ist der Begriff „Angehöriger“ in den islamischen Ländern völlig anders definiert als in Deutschland. In den Abkommen ist fixiert, daß nicht nur - wie in Deutschland - Ehegatten und die Kinder unter vorgegebenen Bedingungen mitversichert sind, sondern „Familienangehörige“ sich nach der in dem Herkunftsland des ausländischen Versicherten geltenden Rechtslage verstehen. Insbesondere in islamischen Ländern sind Angehörige häufig die Mitglieder der Großfamilie, also nicht nur Frau und Kinder, sondern auch Eltern und Geschwister.

Hier wird der Solidargedanke auf den Kopf gestellt und der deutsche Beitragszahler geschröpft. Die Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann wurde von der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 15/337 der 15. Wahlperiode) wachsweich beantwortet: "In der Türkei lebende Familienangehörige von in Deutschland krankenversicherten türkischen Arbeitnehmern, die nicht ihrerseits erwerbstätig sind, erhalten nach dem deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 im Krankheitsfall Leistungen der türkischen Krankenversicherung (sog. Sachleistungshilfe).

Die der türkischen Krankenversicherung hierdurch entstandenen Kosten werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet.

… Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Familienangehörige in der Türkei von bei deutschen Krankenkassen versicherten Arbeitnehmern Leistungen der türkischen Krankenversicherung erhalten haben, deren Kosten von den deutschen Krankenkassen zu erstatten sind."

Genaue Zahlen sind also offiziell nicht bekannt - an das wohl tatsächlich milliardenschwere Tabu will aber bislang niemand heran. …" (Quelle: http://www.jf-archiv.de/archiv03/303yy29.htm)

Meinst du dieses Thema?

Dazu habe ich gefunden: http://www.deutsch-tuerkisches-recht.de/dokumente/pd

LG
sine

P.S.: Vergleichbares gilt übrigens auch noch für diverse andere Staaten, also nicht nur zwischen D und Türkei.

Hallo,

hi

Sozialversicherungsabkommen etwa mit der Türkei,
Bosnien-Herzegowina, Marokko und Tunesien. Verträge dieser Art
wurden auch mit einer Reihe anderer Länder abgeschlossen. Sinn
und Zweck ist es, die Angehörigen der in Deutschland lebenden
Ausländer mit den Angehörigen deutscher Versicherter
gleichzustellen

und den Nachzug der Familienangehörigen weniger atraktiv zu machen und so Kosten zu sparren

Allerdings ist der Begriff „Angehöriger“ in den islamischen
Ländern völlig anders definiert als in Deutschland. In den
Abkommen ist fixiert, daß nicht nur - wie in Deutschland -
Ehegatten und die Kinder unter vorgegebenen Bedingungen
mitversichert sind, sondern „Familienangehörige“ sich nach der
in dem Herkunftsland des ausländischen Versicherten geltenden
Rechtslage verstehen. Insbesondere in islamischen Ländern sind
Angehörige häufig die Mitglieder der Großfamilie, also nicht
nur Frau und Kinder, sondern auch Eltern und Geschwister.

Das Spielt bei der Kostenrechnung aber keine Rolle da pauschal je Fanilie bezahlt wird.

Hier wird der Solidargedanke auf den Kopf gestellt und der
deutsche Beitragszahler geschröpft. Die Anfrage des
CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann wurde von der
Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 15/337 der 15.
Wahlperiode) wachsweich beantwortet: "In der Türkei lebende
Familienangehörige von in Deutschland krankenversicherten
türkischen Arbeitnehmern, die nicht ihrerseits erwerbstätig
sind, erhalten nach dem deutsch-türkischen
Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 im
Krankheitsfall Leistungen der türkischen Krankenversicherung
(sog. Sachleistungshilfe).

ja und?

Die der türkischen Krankenversicherung hierdurch entstandenen
Kosten werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet.

… Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie
viele Familienangehörige in der Türkei von bei deutschen
Krankenkassen versicherten Arbeitnehmern Leistungen der
türkischen Krankenversicherung erhalten haben, deren Kosten
von den deutschen Krankenkassen zu erstatten sind."

In der Regel ist die Versicherung einer Familie in der Tükei billiger als in Deutschland auch wen sie Größer ist.

Die Erstattung der Kosten erfolgt durch die deutsche Krankenversicherung mittels kalenderjährlich zu vereinbarender monatlicher Pauschalbeträge pro Familie. Der vereinbarte Monatspauschalbetrag wird je Familie unabhängig von der Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen gezahlt.
(Das gilt ja auch für deutsche arbeitnehmer oder zahlt Von der leyen doppelt)
leider nicht aktuell:http://www.abgeordnetenwatch.de/sebastian_edathy-575…
"Für das Jahr 1999 belief sich der vereinbarte monatliche Pauschalbetrag für die Betreuung einer Familie in der Türkei auf 10.209.644,77 Türkische Lira. Umgerechnet zum Zeitpunkt der Vereinbarung des monatlichen Pauschalbetrages am 28. September 2000 entsprach dieser Betrag 17,75 € (34,71 DM).

Die Kosten für die deutsche Krankenversicherung würden deutlich höher ausfallen, wenn die anspruchsberechtigten Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten, sondern in Deutschland wohnen würden bzw. nach Deutschland nachzögen (Kosten der deutschen Krankenversicherung je Mitglied in Deutschland: monatlich durchschnittlich 213,- € für die medizinische Versorgung)."
Was man auch nicht aus den Augen verlieren sollte ist das seit 3 Jahren mehr von Deutschland in die Türkei gewandert wird als anders herrum.
gruß
M°-°M