Hallo,
"…Nach einer Recherche des Westfalen-Blatts sind die Familienangehörigen eines in Deutschland lebenden Ausländers kostenlos in der GKV mitversichert. Ganz unabhängig davon, ob dieser arbeitet, arbeitslos ist oder Sozialhilfe empfängt. Das gilt auf der Basis zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen etwa mit der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Marokko und Tunesien. Verträge dieser Art wurden auch mit einer Reihe anderer Länder abgeschlossen. Sinn und Zweck ist es, die Angehörigen der in Deutschland lebenden Ausländer mit den Angehörigen deutscher Versicherter gleichzustellen.
Allerdings ist der Begriff „Angehöriger“ in den islamischen Ländern völlig anders definiert als in Deutschland. In den Abkommen ist fixiert, daß nicht nur - wie in Deutschland - Ehegatten und die Kinder unter vorgegebenen Bedingungen mitversichert sind, sondern „Familienangehörige“ sich nach der in dem Herkunftsland des ausländischen Versicherten geltenden Rechtslage verstehen. Insbesondere in islamischen Ländern sind Angehörige häufig die Mitglieder der Großfamilie, also nicht nur Frau und Kinder, sondern auch Eltern und Geschwister.
Hier wird der Solidargedanke auf den Kopf gestellt und der deutsche Beitragszahler geschröpft. Die Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann wurde von der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 15/337 der 15. Wahlperiode) wachsweich beantwortet: "In der Türkei lebende Familienangehörige von in Deutschland krankenversicherten türkischen Arbeitnehmern, die nicht ihrerseits erwerbstätig sind, erhalten nach dem deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 im Krankheitsfall Leistungen der türkischen Krankenversicherung (sog. Sachleistungshilfe).
Die der türkischen Krankenversicherung hierdurch entstandenen Kosten werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet.
… Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Familienangehörige in der Türkei von bei deutschen Krankenkassen versicherten Arbeitnehmern Leistungen der türkischen Krankenversicherung erhalten haben, deren Kosten von den deutschen Krankenkassen zu erstatten sind."
Genaue Zahlen sind also offiziell nicht bekannt - an das wohl tatsächlich milliardenschwere Tabu will aber bislang niemand heran. …" (Quelle: http://www.jf-archiv.de/archiv03/303yy29.htm)
Meinst du dieses Thema?
Dazu habe ich gefunden: http://www.deutsch-tuerkisches-recht.de/dokumente/pd…
LG
sine
P.S.: Vergleichbares gilt übrigens auch noch für diverse andere Staaten, also nicht nur zwischen D und Türkei.