hi!
ich hab da nur eine ganz winzige frage:
was bedeutet die abkuerzung >ViSdPR
dankeschoen
t a k e c a r e
tobi
hi!
ich hab da nur eine ganz winzige frage:
was bedeutet die abkuerzung >ViSdPR
dankeschoen
t a k e c a r e
tobi
hi!
ich hab da nur eine ganz winzige frage:
was bedeutet die abkuerzung >ViSdPR
Hallo Tobi
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, daß man einen „Verantwortlichen im Sinne des Presserechts“ benennt, wenn man was veröffentlicht, die Abkürzung findet man sehr oft.
Gruß
Rainer
Hallo Tobi!
ViSdP bzw. ViSdPR heißt „Verantwortliche/r im Sinne des Presserechts“.
Gruß,
Stefan
Du schreibst wohl schneller )
hi rainer!
erstma danke.
dann: es is gesetzlich vorgeschrieben, einen verantwortlichen zu benennen.
aber um was kuemmert sich dieser arme mann / diese arme frau?
und wer zum geier kam auf die idee, das >verantwortlicher im sinne des presserechts
hi rainer!
erstma danke.
dann: es is gesetzlich vorgeschrieben, einen verantwortlichen
zu benennen.
aber um was kuemmert sich dieser arme mann / diese arme frau?
und wer zum geier kam auf die idee, das >verantwortlicher
im sinne des presserechts
Zusatz
Oft kann man ja aus einem Flugblatt, einem Plakat usw. zwar
erkennen, von welcher Organisation es stammt - das reicht in
diesem Zusammnehang aber nicht: Die Pressegesetze (es sind dies
in jedem Bundesland eigene) verlangen, dass eine Person benannt
ist, daher „Verantwortliche® im Sinne …“. Oftmals heiß´t es
auch ViSdPG = Verantwortliche® im Sinne des Pressegesetzes.
Das Impressum einer Zeitung/Zeitschrift sagt einem alles
mögliche, was kein Gesetz verlangt. Aber es steht außer dem
Chefredakteur zum Beispiel immer dort drin, wer für den
Inhalt/die Anzeigen verantwortlich ist, samt der Adresse (weil
das auch jemand anderes als der Chefredakteur sein könnte). Das
ist die einzige presserechtlich relevante Angabe im Impressum
(außer der in manchen Ländern vierteljährlich verlangten Angabe
der Eigentumsverhältnisse des Verlages).
Ciao
Bolo2L
Noch eine Anmerkung
Hallo Tobi,
zu Zeiten der Zensur - also vor vielen hundert Jahren - hatten viele Zeitungen einen sogenannten „Sitzredakteur“.
Der war der ViSdPR!
Wann immer die Zeitung etwas geschrieben und gedruckt hatte, das inkriminiert wurde, war er der Verantwortliche, der die zwei drei Tage oder Wochen dauernde Strafe im Gefängnis absitzen musste. So konnten die richtigen Redakteure weiter arbeiten.
Gruß Fritz
Hallo Toby,
ob das folgende Dir für die spezielle Frage weiter hilft mußt Du testen.
von Max (29.10.2001 10:27 Uhr, gelesen: 180 mal)
Was es nicht alles gibt )
Gruß Max
Stand am 29.10.01 im Brett „empfehlenswerte Seiten“
Gruß
Dirk M.