Abkürzung pp. bei Straftaten

Hallo liebe Wissenden,

wofür steht die Abkürzung pp. bei Gericht? Ich kenn die Abkürzung nur als Abkürzung für Prokuristen (häufiger ppa.) und hinter etc. (also etc pp).

Wenn also in einer Vorladung steht, man werde (…)

in der Strafsache gegen

1. xxxx
2. xxxx

Tatvorwurf: Raub pp. (...)

geladen, wie darf man das deuten?

Der Betroffene hat in diesem Fall übrigens keine Anzeige aufgegeben; ist es möglich, dass der Staat anklagt (ich habe gehört, das kommt bei Körperverletzung vor…).

Vielen Dank im Voraus
Julian :smile:

Hallo,

pp. ist in gerichtlichen internen Schreiben eine Abkürzung für ausführlichere Angaben. Allerdings ist mir nicht bekannt, dass das auch in ausgehenden Schreiben, bzw. im Strafrecht verwendet wird.

In diesem Zusammenhang wird pp. eine andere Formulierung für das an dieser Stelle normaler Weise verwendete etc. sein. Es bedeutet also, dass die Strafsache nicht nur Raub, sondern auch noch andere Tatbestände zum Inhalt hat.

Gruß
Dea

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