Hallo,
ich habe der GLS eine Ablagevollmacht gegeben.
Nunmehr kamen an zwei aufeinander folgenden Tagen die Pakete nicht bei uns an.
Die Dame am Telefon erklärte mir, dass die Ware an einem noch nicht genauer definierten Platz abgelegt wurde (Fahrerabfrage läuft!), da ja eine Genehmigung vorliegt. Sie erklärt mir weiterhin, dass ich als Empfänger dafür haften muss, da ich durch die Genehmigung auf die Haftung verzichtet habe.
Nun zu meinen Fragen:
-
Ist es rechtens, dass der GLS sich für eine Leistung (hier der versicherte Versandt) bezahlen lässt und dann diese im Grunde gar nicht erbringt?
-
Was passiert mit dem Haftungsausschluss, wenn bei der Fahrerabfrage ergibt, dass er die Sendungen an einer anderen Stelle abgelegt hat als vereinbart?
-
Geht eine abgegebene Ablagegenehmigung automatisch auf alle Haushaltsmitglieder (im aktuellen Fall mein Mann) über?
Ich hoffe ihr könnt mir ganz schnell helfen…
Lieben Dank schon mal im Voraus!