Ablagegenehmigung bei Paketversandt

Hallo,

ich habe der GLS eine Ablagevollmacht gegeben.
Nunmehr kamen an zwei aufeinander folgenden Tagen die Pakete nicht bei uns an.

Die Dame am Telefon erklärte mir, dass die Ware an einem noch nicht genauer definierten Platz abgelegt wurde (Fahrerabfrage läuft!), da ja eine Genehmigung vorliegt. Sie erklärt mir weiterhin, dass ich als Empfänger dafür haften muss, da ich durch die Genehmigung auf die Haftung verzichtet habe.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist es rechtens, dass der GLS sich für eine Leistung (hier der versicherte Versandt) bezahlen lässt und dann diese im Grunde gar nicht erbringt?

  2. Was passiert mit dem Haftungsausschluss, wenn bei der Fahrerabfrage ergibt, dass er die Sendungen an einer anderen Stelle abgelegt hat als vereinbart?

  3. Geht eine abgegebene Ablagegenehmigung automatisch auf alle Haushaltsmitglieder (im aktuellen Fall mein Mann) über?

Ich hoffe ihr könnt mir ganz schnell helfen…

Lieben Dank schon mal im Voraus!

Hallo!

Das verstehe ich nicht !

was hat man den als „Ablageort“ bestimmt ?
Den muss man doch kennen, man sucht ihn sich selbst aus und benennt ihn.
Beispiel der sog. „Garagenvertrag“ bei DHL,Paket kann in eigene Garage,Gartenschuppen o.ä gelegt werden.
Wie kann der Fall eintreten, man hat 2 Pakete zugestellt bekommen an Ersatzadresse, kennt die aber gar nicht ?

Das Paket ist ja auch versichert, aber mit dem Vertrag hat man ausdrücklich zugestimmt, es wird eben nicht persönlich übergeben, sondern unquittiert hinterlegt.
Dem Absender gegenüber ist es ausgeliefert und die Haftung für Verlust beendet.

Wenn der Fahrer es woanders ablegt od. abgibt als vereinbart, dann haftet der Paketdienst weiter für Verlust.

Der Ablagevertrag gilt m.E. für alle Familienmitglieder unter der Anschrift.

MfG
duck313