Hallo, ist es möglich bei einem Wohnwagen das zulässige Gesamtgewicht um 100 kg (v. 850 kg auf 750 kg) zu verringern (ablasten)? Muss dazu das Fahrzeug beim TÜV vorgestellt werden? Benötigt man ein Gutachten o. ä.?
hallo!
zunächst einmal wäre die frage, warum man das tun sollte! wenn es darum geht, daß das zul. gesamtgewicht des wohnwagens höher ist als die anhängelast des zugfahrzeuges, so ist das kein problem, denn diese bezieht sich auf das TATSÄCHLICH angehängte gewicht. das heißt, man darf den wowa eben nicht ganz volladen. man kann also z.b. einen 2-tonnen-anhänger mit einem fzg. ziehen, dessen anh.-last nur 1200 kg beträgt, sofern man ihn nicht über 1200kg belädt.
will man ihn aus irgendwelchen anderen gründen ablasten, so muß man zum tüv, denn ohne begutachtung vom tüv ändert die zulassungsstelle in den papieren gar nichts.
ob der tüv den wohnwagen dafür SEHEN will, glaube ich nicht, aber er will evtl. einen nachweis über das LEERgewicht haben, denn dieses ist in den papieren bei wohnwägen i.d.r. nicht genannt. denn man kann ihn natürlich nicht weiter ablasten als bis zum leergewicht plus eine (kleine) zuladung.
grüße!
Hallo, ist es möglich bei einem Wohnwagen das zulässige
Gesamtgewicht um 100 kg (v. 850 kg auf 750 kg) zu verringern
(ablasten)? Muss dazu das Fahrzeug beim TÜV vorgestellt
werden? Benötigt man ein Gutachten o. ä.?
Hallo!
Sollte nach meiner Meinung möglich sein, natürlich nicht unter das Eigengewicht. Man müßte also erstmal das Eigengewicht feststellen ( amtliches Wiegeprotokoll) dann kann man erkennen wie weit eine Ablastung überhaupt möglich ist. Man verliert dann natürlich die Möglichkeit der Zuladung.
Den Rest würde ich dann mit dem Tüv ( auf jeden Fall erforderlich, da der Fahrzeugbrief geändert werden muß)
Möglicherweise muß der Hersteller auch noch seine Zuustimmung dazu geben.(auf jeden Fall bei einer Auflastung, bei Ablastung bin ich mir da nicht sicher) Aber nicht wundern, wenn die Wiegung ergibt, dass er jetzt schon so schwer ist, dass nur eine geringe, oder auch gar keine Zuladung mehr möglich ist. Fast alle Hersteller „türken“ da ein bißchen. Also auf jeden Fall erstmal wiegen!
Gruß
Peter
Hallo, ist es möglich bei einem Wohnwagen das zulässige
Gesamtgewicht um 100 kg (v. 850 kg auf 750 kg) zu verringern
(ablasten)? Muss dazu das Fahrzeug beim TÜV vorgestellt
werden? Benötigt man ein Gutachten o. ä.?
Hallo, möglich ja, Fahrzeug muß beim TÜV, DEKRA oder einem Sachverständigen vorgeführt werden. Falls der Grund ein kleines Zugfahrzeug ist, bedenke bitte, das in dem Fall das Fahrverhalten sehr viel schlechter wird. Ich hoffe geholfen zu haben.
Hallo, ist es möglich bei einem Wohnwagen das zulässige
Gesamtgewicht um 100 kg (v. 850 kg auf 750 kg) zu verringern
(ablasten)? Muss dazu das Fahrzeug beim TÜV vorgestellt
werden? Benötigt man ein Gutachten o. ä.?
Moin, Moin, es ist grundsätzlich möglich einen WoWa abzulasten.Es müsste beim Hersteller eine Anfrage gestellt werden und zur Sicherheit sollte man vielleicht mal auf die Waage. Die Kosten variieren leider von Hersteller sehr stark.
Hallo, ist es möglich bei einem Wohnwagen das zulässige
Gesamtgewicht um 100 kg (v. 850 kg auf 750 kg) zu verringern
(ablasten)? Muss dazu das Fahrzeug beim TÜV vorgestellt
werden? Benötigt man ein Gutachten o. ä.?