Ich traue den Mitarbeitern der Zulassungsstelle aber intellektuell durchaus zu, zu erkennen, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht unter dem Leergewicht liegen kann. Und falls nicht, könnte die Software es melden, bevor so etwas eingetragen wird.
Ist zwar ein anderes Thema, aber:
In einigen Fällen gibt es übrigens durchaus Sinn, bei einem Anhänger gar keine Zuladung zu haben, z. B. wenn ihn jemand nur als Tierstall verwenden will und für die Überführung eben das zulässige Gesamtgewicht reduzieren muss um ihn ziehen zu dürfen.
Auch für Autos gibt es manchmal Sinn, da das Leergewicht (konträr zum eigentlichen Sinn der Bezeichnung) heutzutage auch noch das Gewicht eines (schlanken) Fahrers beinhaltet. Also dürfte jemand ein Fahrzeug (z. B. für den Export ins Ausland) fahren welches überhaupt keine Zuladung hat.