Ablastung von Anhänger: Wieso zum Tüv?

Ich traue den Mitarbeitern der Zulassungsstelle aber intellektuell durchaus zu, zu erkennen, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht unter dem Leergewicht liegen kann. Und falls nicht, könnte die Software es melden, bevor so etwas eingetragen wird.

Ist zwar ein anderes Thema, aber:
In einigen Fällen gibt es übrigens durchaus Sinn, bei einem Anhänger gar keine Zuladung zu haben, z. B. wenn ihn jemand nur als Tierstall verwenden will und für die Überführung eben das zulässige Gesamtgewicht reduzieren muss um ihn ziehen zu dürfen.

Auch für Autos gibt es manchmal Sinn, da das Leergewicht (konträr zum eigentlichen Sinn der Bezeichnung) heutzutage auch noch das Gewicht eines (schlanken) Fahrers beinhaltet. Also dürfte jemand ein Fahrzeug (z. B. für den Export ins Ausland) fahren welches überhaupt keine Zuladung hat.

Nein, wie sollten die Mitarbeiter der Zulassungsstelle das erkennen können?
Viele Anhänger werden später umgebaut und mit speziellen Halterungen für ladung versehen. Damit kann das Leergewicht durchaus schon so weit ansteigen das kaum noch Zuladung übrig bleibt.
Oder zb. Wohnwagen, die haben nur sehr sehr wenig zuladungsreserven.

Was interessiert überhaupt das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger?
Entscheidend ist doch immer das tatsächliche Gesamtgewicht.
Wenn dein Auto 1000kg Anhängelast hat darfst du auch einen Anhänger mit 3,5t zulässigen Gesamtgewicht dahinter binden.
Er darf dann nur nicht schwerer als 1000kg sein.

Deine letzte Ausführung verstehe ich nicht.

Und der Tüv-Ingenieur kann das ohne Waage erkennen?

Wenn durch feste Einbauten das Leergewicht verändert wird muss dies eigentragen werden - wenn das tatsächliche Leergewicht also nicht mit dem im Schein übereinstimmt passt etwas nicht.

Für den Führerschein B zählt idiotischerweise nicht das reale Gewicht sondern das theoretisch mögliche (also das zulässige Gesamtgewicht). Wenn Zugfahrzeug und Anhänger zusammen mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht haben, darf jemand mit B-Führerschein das Gespann nicht mehr fahren (außer Leute mit alten Führerscheinen).

Muss nicht sein, aber könnte sein.
Wenn die Ablastung zu gross ist, kann es sein, dass der nette Mensch auf der Zulassungsstelle seinen Ermessensspielraum als ausgeschöpft ansieht und sich absichern möchte.

Oft muss man eben die ganze Geschichte kennen, um etwas sachgerecht zu beurteilen.
Im Übrigen müssen Deine Denkstrukturen und die des Menschen bei der Zulassungsstelle nicht identisch sein.

Gruss
Jörg Zabel

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Es geht im konkreten Fall darum, den Anhänger so abzulasten, dass für einige Zwecke trotzdem genug Zuladung bleibt.

Auch wenn es nicht so wäre, würde es (wie oben ausgeführt) in einigen Fällen Sinn ergeben wenig bis keine Zuladung zu haben.

Es geht um eine Ablastung und keine Auflastung - bei letzterer ist die sachkundige Beurteilung durch einen Prüfingenieur sinnvoll und zurecht vorgeschrieben da dafür (außer in Ausnahmefällen) technische Änderungen durchgeführt werden müssen. Im ersteren Fall gibt es keine technischen Änderungen sondern der Halter beschränkt sich nur selbst in der Nutzung. Wieso muss ein Ingenieur das beurteilen? Es ist ja auch nicht so, dass ich einen Ingenieur einer Prüforganisation fragen muss, wenn ich einen Anhänger nur halb belade und deshalb nicht die volle Zuladung ausnutze…

Du hättest es auch noch einfacher haben können indem du einfach deinen Führerschein auf Be oder Be 96 erweitert hättest.
Gerade der Be96 kostet doch fast nichts und Prüfung gibt’s auch nicht.
Und du darfst noch einiges mehr damit ziehen.
Ein abgelasteter hänger macht wirklich wenig Sinn.

Erstens hätte der B96 in dem Fall (dessen Details Du nicht kennst) überhaupt nichts gebracht, zweitens geht es in der Frage überhaupt nicht darum welche Alternativen es zu einer Ablastung gibt.

Da hast du vollkommen recht.