Ablastung von Anhänger: Wieso zum Tüv?

Hallo,
ein Anhänger soll abgelastet werden, d. h. in den Fahrzeugpapieren wird das zulässige Gesamtgewicht (und damit die Zuladung) gesenkt, so dass er auch mit einem B-Führerschein gezogen werden darf. Eine technische Änderung am Anhänger gibt es nicht.

Die Änderung in den Fahrzeugpapieren wird von der Zulassungsstelle vorgenommen.

Soweit gibt es Sinn.

Aber: Wieso muss davor der Tüv (oder eine andere Prüforganisation) einen Zettel schreiben und Geld dafür verlangen?

Wieso muss man mit dem Anhänger physisch zum Tüv obwohl es doch in der Praxis überhaupt keine Änderung am Hänger gibt sondern nur in den Papieren?

Der Tüv-Ingenieur konnte die Frage auch nicht wirklich beantworten sondern meinte nur scherzhaft, dass er ja wissen wolle ob es den Anhänger überhaupt gibt.

Gibt es irgendeinen Grund für diese Praxis - außer der Gewinnerzielungsabsicht des Tüv?

Gruß und Dank
Desperado

hi,

mir würde jetzt das Typenschild einfallen, was geändert (und kontrolliert) werden müsste.

grüße
lipi

Aber das hätte der Prüfer ja einfach sagen können… soweit ich weiß muss das Typenschild aber nicht geändert werden - ist ja oft auch gar nicht möglich ohne es dabei zu zerstören.

hi,

war ne Vermutung, als Anregung dass du dich nun selbstständig informieren könntest.

unüberwindbare Probleme tun sich auf.

Edit: es macht auch keinen realen Unterschied, ob in den Papieren nun etwas anders steht, du aber exakt den gleichen, leeren Anhänger ziehen darfst und vorher nicht.
Nur falls du eine weitere Frage suchst. :wink:

grüße
lipi

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Selbstständig informieren - wo? Bei der BfubR (Behörde für unnötige bürokratische Regeln)?

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hi,

ich denke mal, es wird gewisse Grenzen geben bei der Ablastung.
Es macht ja tatsächlich keinen Sinn, einen riesigen Hänger soweit abzulasten, dass er ohne den eigentlich nötigen Führerschein gezogen werden kann.

Das Gewicht (neben den Achsen) ist zwar das Kriterium, aber eben nur behelfsweise.

Google findet z.B. das hier: https://www.lust-sparen.de/autoanhaenger-pkw-anhaenger-ablastung.html

grüße
lipi

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Ja, es gibt bei der Ablastung Grenzen - aber die kennt doch auch die Zulassungsstelle.

Ja, in dieser 12 Jahre alten Quelle steht das und in anderen Quellen etwas anderes. Aber auch wenn man das Typenschild erneuern muss - wieso zum Tüv?

Man muss vor der Eintragungsänderung zum Tüv - dieser kann ein geändertes Typenschild also nur kontrollieren, wenn man im Anschluß nochmals vorbeikommt.

P.S.: Die Behörde könnte festlegen, dass die geänderte Eintragung nur in Verbindung mit einem angepassten Typenschild in Kraft tritt - dann würde es jeder ändern weil er sonst eine Strafanzeige wegen fahrens ohne (für das Gespann) gültigen Führerschein riskiert. Wem das egal ist bzw. wer das alles nicht weiß, der würde das zGG sowieso nicht ändern.

hi,

sachen gibts.

grüße
lipi

Dieser Beitrag beantwortet die Frage genau so wenig wie Deine übrigen in diesem Thread.

hi,

ich glaube

legt schon nahe, dass es eben eine Vermutung ist und keine Antwort auf deine Frage sein wird und auch nicht sein sollte.

Aber schön, dass wir uns da einig sind.

Hast du denn schon was neues herausgefunden, zu deinem Problem?

grüße
lipi

Problem ist ein großes Wort - aber es stimmt, ich habe ein Problem damit, wenn der Staat mir Aufgaben aufbürdet die offensichtlich keinen Sinn haben sondern nur dazu dienen, mir Geld aus der Tasche zu ziehen.

so… mal mit ner Kompetenten TÜV Mitarbeiterin gesprochen:
Da man nicht davon ausgehen kann, dass Änderungen der Bescheinigungen für betreffende Bauwerke, Geräte, … UND Fahrzeugen keine Auswirkungen auf Sicherheit und Benutzbarkeit haben kann, ist das allgemein von einem Sachverständigen zu bewerten.
Auf Nachfrage, da das ja wohl eine Ausnahme sei: Würde man das Regelwerk mit allen denkbaren Ausnahmen oder Besonderheiten versehen, wäre zu der eh schon massiven Reglementierung das Zigfache zu erwarten. Deswegen (wohl) allgemein: anschauen, prüfen, bewerten, bestätigen.

Im Falle einer Ablastung ist es nicht möglich, dass sich negative Auswirkungen auf die Sicherheit ergeben. Das wäre ein einziger Nebensatz im Gesetzestext gewesen.

Gehe einfach mal davon aus, dass der Gesetzgeber sich nicht gesagt hat „wir haben dran gedacht, aber wir lassen diesen Nebensatz mit Absicht weg, um Menschen zu ärgern“.
Gesetze werden von Menschen gemacht, und die können - auch bei sorgfältiger Kontrolle - Dinge übersehen.

Du kannst z.B. an deine/n Wahlkreisabgeordnete/n schreiben und um eine Gesetzesinitiative zur Änderung/Ergänzung des entsprechenden Gesetzes bitten.
Er/Sie freut sich, wenn Bürger sich für Politik interessieren, mitdenken und auf Fehler und Nachlässigkeiten hinweisen.

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Es ist ja nicht so, dass es die BRD erst seit ein paar Tagen gibt und ich bin nicht der erste, der ein Kfz ablasten läßt. Demnach könnte man davon ausgehen, dass es auch schon zu den zuständigen Politikern durchgedrungen ist, dass hier etwas zum Nachteil der Bürger geschieht.

Zahlreiche investigative Journalisten decken permanent Mißstände auf, in den meisten Fällen ändert sich nichts.

Sich an Politiker zu wenden fruchtet meist wenig, als ich z. B. einmal alle in meinem Stadtrat vertretenen Parteien angeschrieben hab reagierten nur ein paar Kleinparteien überhaupt.

Hallo,

Über welche Zahlen reden wir?

Gruss
Jörg Zabel

Wieso ist das relevant?

Aber
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…wenn Du möchtest, dass ein Gesetz geändert wird.

Aber ich hab nicht so einen tollen Helm :slight_smile:

Die Zulassungsstelle hat mit technischen Dingen überhaupt nichts zu tun.
Die ändert nur die zulassungsbescheinigung.
Technische Änderungen bescheinigen machen die Prüfingenieure.
Und natürlich prüfen die auch, ob eine ablastung überhaupt technisch möglich ist.
Viele möchten auch Fahrzeuge auf 3,5 oder 7,5t ablasten obwohl das Leergewicht schon darüber oder fast darüber liegt.
Manchmal gibt’s da Probleme und manchmal halt nicht.
Sei doch froh das alles glatt ging.