Ablauf beim persönlichen Budget?

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Ablauf beim persönlichen Budget. Angenommen sei mal, dass die behinderte Person Hilfe braucht z.B. beim Schriftverkehr mit Ämtern und Krankenkasse sowie Begleitung z.B. bei Arztbesuchen.

  1. Prüfung des Assistenten?
    Wenn die behinderte Person dem Kostenträger eine Person aus ihrem Umfeld als Assistenten vorschlägt, wird dieser Assistent dann auf Eignung und evtl. Qualifikation geprüft? Falls ja, wie sieht diese Prüfung aus? Kann es sein, dass diese Person Fragen beantworten muss zu eigenen (möglicherweise psychiatrischen) Erkrankungen oder dass ein bestimmter Berufsabschluss verlangt wird? Was kann der Kostenträger tun, wenn ihm die Person ungeeignet erscheint?

  2. Höhe der Entlohnung?
    Woran bemisst sich der Stundensatz des Assistenten? Ist das freie Verhandlungssache zwischen Behindertem und Assistenten? Dann wäre Missbrauch/Ausnutzen ja leicht die Folge. Spielt die Qualifikation des Assistenten (z.B. Abschluss als Sozialpädagoge) eine Rolle? Können Institutionen wie z.B. Caritas oder Diakonie mehr abrechnen, wenn sie den Assistenten stellen? (Habe da von einem sehr hohen Stundensatz in einem konkreten Fall gehört.) Was ist da üblich an Honorar?

  3. Regelfall in der Praxis?
    Wie läuft das meist? Woher kommt der Assistent, wieviel verdient er, und wie wird er und seine Tätigkeit überprüft?

Danke für alle hilfreichen Antworten.

Hallo,

zu Deinen Fragen:

  1. Die potentiellen AssistentInnen werden von den Kostenträgern in der Regel nicht speziell überprüft. Du solltest auf jeden Fall mehrere AssistentInnen haben, die sich die Stunden teilen um bei Krankheit und Urlaub der AssistentInnen genug Ersatz zu haben.

  2. Die Höhe des Stundenlohnes wird in der Regel vom Sozialamt vorgegeben. Wenn das lokale Sozialamt noch keine Erfahrungen mit dem Arbeitgebermodell hat, kann der Assistenznehmer einen Stundensatz ansetzen, der einem Tariflohn für eine vergleichbare Tätigkeit entspricht, das Sozialamt wird den Fall prüfen und den Satz dann entsprechend mindern…

  3. Regelfall: Die AssistentInnen werden über Anzeigen, Aushänge, Mundpropaganda etc. gesucht und gefunden, überprüft wird die Pflege von der Pflegeversicherung vorgeschrieben bei Pflegestufe 2 halbjährlich, bei PS 3 einmal im Quartal durch einen zugelassenen Pflegedienst, sowie evtl. zusätzlich einmal im Jahr durch eine Prüferin des Sozialamtes.

Es gibt einen Verein, der potentielle neue Arbeitgeber berät, nennt sich ForseA e.V., die schicken Dir Informationen zu dem Thema und beraten Dich.
Schau einfach mal bei www.forsea.de

Viele Erfolg!