Hallo,
Wohngebäudeversicherungen werden meistens mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen. Mal angenommen, die 3 Jahre wären zu Ende und es erfolgt keine Kündigung, so läuft die Versicherung weiter. Abgeschlossen wurde nach den „Allgemeinen Wohngebäudeversicherungbedingungen 2000“.
Würden die Versicherungsbedingungen von 2000 weiterhin gelten oder die aktuellen?
Gruß,
Fred