Ablauf Schadenregulierung der Hausratversicherung

Hallo zusammen,
nach einem kleineren Brand habe ich die Rechnungen der beschädigten Möbel eingereicht.
Von einem früheren Schaden ist mir in Erinnerung, dass mir die Gesamtsumme erstattet wurde, unabhängig davon, ob ich mir sie anschließend neu angeschafft habe oder nicht.

Nun teilt mir die Versicherung mit, dass die Schränke nur OHNE Mwst. erstattet werde.
Also die Summe des Kostenvoranschlages der Küchenschränke ABZÜGLICH Mwst.

Ist das korrekt oder steht mir die komplette Summe laut Kostenvoranschlag zu?

**Merci**

Hallo.

Nach neuer Rechtssprechung und dem mittlerweile fast überall Einzug gehaltenen Einschluss in die AVB (Versicherungsbedingungen) kann der Versicherer die MwSt. solange einbehalten, bis diese durch den Erwerb neuer Gegenstände tatsächlich nachgewiesen wird.

MfG
Claude Burgard
http://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB

DAS nenn ich mal ne präzise Antwort, Danke.

Also ist das geändert worden,
daher meine Erinnerung an die Erstattung inkl. Mwst.

DAS nenn ich mal ne präzise Antwort, Danke.

Gerne. Du kannst gerne dem Artikel ein Sternchen geben und damit Deinem Dank Ausdruck verleihen.

Also ist das geändert worden,
daher meine Erinnerung an die Erstattung inkl. Mwst.

Ja. Früher gab es das mal.

… die gute alte Zeit :smile:

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Hi

Hallo.

Nach neuer Rechtssprechung und dem mittlerweile fast überall
Einzug gehaltenen Einschluss in die AVB
(Versicherungsbedingungen) kann der Versicherer die MwSt.
solange einbehalten, bis diese durch den Erwerb neuer
Gegenstände tatsächlich nachgewiesen wird.

Lass und die Teppiche ausrollen und uns gen Saarbrücken verneigen… kann man eigentlich auch ein paar mal um Dein Büro herum laufen ???

salem aleikum

zahao

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Lass und die Teppiche ausrollen und uns gen Saarbrücken
verneigen… kann man eigentlich auch ein paar mal um Dein
Büro herum laufen ???

salem aleikum

zahao

Grüß Gott zahao!

Du bellst da den falschen Hydranten an. Ich gehöre eher der Gattung derer, denen man den Ring küsst an. :smile:

Wenn du mal nach Saarbrücken kommst, dann darfst du das auch machen :smile:

Um mein Büro wird derzeit auch nicht gepilgert. Ich habe das aber schon bei der Tourismus-Zentrale in SB bemängelt. Evtl. gibt´s dann demnächst BaFin-Sticker und sonstige Souvenirs zu kaufen geben.