Ablauf Verbeamtung Lehrer BaWü

Hallo,

ich hoffe, das hier ist das richtige Brett für meine Anfrage. Ich bin Lehrerin in Baden-Württemberg und nach dem Studium und Referendariat auf Probe (oder Zeit, ach, diese Begriffe *g*) verbeamtet worden. Nach zweieinhalb Jahren Lehrtätigkeit soll ich jetzt auf Lebenszeit verbeamtet werden.

Nun meine Frage: Stehen davor noch irgendwelche Untersuchungen/Prüfungen an? Eine dienstliche Beurteilung meines Direktors habe ich erhalten, musste aber vor der ersten Verbeamtung auch noch aufs Gesundheitsamt und mich dort durchchecken lassen. Kommt das nochmal und/oder sogar noch andere Untersuchungen?

Danke für Eure Antworten.

Viele Grüße,
Tanja

Hallo,

Nun meine Frage: Stehen davor noch irgendwelche
Untersuchungen/Prüfungen an? Eine dienstliche Beurteilung
meines Direktors habe ich erhalten, musste aber vor der ersten
Verbeamtung auch noch aufs Gesundheitsamt und mich dort
durchchecken lassen. Kommt das nochmal und/oder sogar noch
andere Untersuchungen?

Das dürfte es mit den Besuchen gewesen sein, falls der Besuch nicht völlig indiskutabel war und der SL noch einen externen Berater benötigt.

Normalerweise gibt es keine Untersuchung mehr oder die erste Untersuchung war mit einer Auflage verknüpft, z.B. BMI muss von 35 auf 28 o.ä. gesenkt werden. Eine Untersuchung steht auch dann an, wenn der Schulleiter Bedenken bezüglich deiner gesundheitlichen Eignung hat und das der einstellenden Behörde auch plausibel belegen kann. D.h. massenhaft Fehlzeiten wegen Krankheit, ich rede jetzt nicht von 3-4 Wochen in der Summe sondern von 3-4 Monaten.

hth

MK

Noch eine kurze Frage
Hallo MK,

danke für die schnelle Antwort. Beim damaligen Besuch beim Gesundheitsamt ist alles gut verlaufen. Hatte mir zwischendurch mal den Fuß gebrochen, aber das dürfte ja auch nicht gerade unter gesundheitliche Probleme fallen.

Dann kann ich ja jetzt entspannt meiner Verbeamtung entgegensehen *freu*.

Woher bekommt man eigentlich als „Unbedarfter“ diese Informationen (also eine Art Ablaufplan zum Beamten, was da alles dazu gehört)?

Viele Grüße,
Tanja

Hallo,

Diese Antwort bekommst du von der Schulleitung, wenn du sie fragst. Woher weiß ich das? Von der täglichen Arbeit in der Schulleitung und von diversen Fortbildungen. In der Regel aber von unserem Verwaltungsreferenten im RP, wenn wir mal einen „schwierigen“ Kollegen haben.

Bei dir dürfte eigentlich alles in Butter sein.

Ansonsten steht das im Landesbeamtengesetz bzw. in den Kommentaren und Durchführungsbestimmungen. (Gabs da nicht was dazu im Schul- und Beamtenrecht im Seminar?)

Gelegentlich findet sich auch etwas in Verwaltungsgerichtsurteilen und in den Protokollen des Petitionsausschusses.

Gruß

1 Like

Guten Abend,

danke für die Zusatzinfos. Das hilft weiter. Jetzt weiß ich, wo ich mich mal wieder reinlesen muss. :wink:

Viele Grüße,
Tanja