Ergänzung:
die Quelle dafür, sind die Richtlinien des Versicherers.
Nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Aus medizinisch sinnvollen sowie vertretbaren Gründen wäre ein Rücktransport nach Deutschland notwendig. Die Kosten dafür würden durch die Auslandskrankenversicherung übernommen.
Allerdings besteht in Deutschland kein Versicherungsschutz.
Es würde sich auch nicht um eine Bedarfsanpassung handeln und somit wären Gesundheitsfragen erforderlich.
Also mit anderen Worten - Basistarif.
Außerdem wäre durch diese Möglichkeit, jedem PKV-Versicherten die Möglichkeit offen, zu jedem Zeitpunkt seine PKV in eine AWV umzuwandeln.
Wer könnte überprüfen, ob sich der VN tatsächlich im Ausland aufhält ?
Dazu ein Beispiel: VN wohnt in der Nähe der Grenze. Schließt eine Auslandsreisekrankenvers. ab und wandelt seine PKV in eine AWV um.
Wenn er krank wird fährt er ins Ausland und lässt sich behandeln.
Diese Zeilen bedeuten keinen Aufruf Versicherungsbetrug zu begehen,
sondern sind eine Erklärung dafür, dass eine Umwandlung in eine AWV aus diesen Gründen abgelehnt werden kann.
Gruß Merger