Ablehnung einer Anwartschaftsversicherung

Hallo,
jemand sei zur Zeit privat krankenversichert, wird aber für 2 Jahre ins Ausland gehen und möchte danach seine aktuell bestehende PKV wieder aufnehmen. Nun sind in den letzten zwei Monaten doch erhebliche Kosten für einen Krankheitsfall aufgelaufen. Kann der Versicherer die Anwartschaft ablehnen, obwohl die Person bereits bei ihm versichert ist?

Besten Dank

aufgelaufen. Kann der Versicherer die Anwartschaft ablehnen,

Nein,

obwohl die Person bereits bei ihm versichert ist?

weil die Person bereits bei ihm versichert ist.

Theoretisch ist zwar vorstellbar, dass der Versicherer gar keine AW anbietet oder eine gewisse Mindestdauer vorsieht, aber das ist unwahrscheinlich. Eigentlich werden AWs gerade für solche Fälle angeboten.

Aber Vorsicht: wenn die AW für eine bestimmte Dauer oder einen bestimmten Zweck abgeschlossen wird, ist sowohl eine vorzeitige wie auch eine verspätete Wiederinkraftsetzung mit einer Gesundheitsprüfung verbunden. Also prüfen, ob sich die AW lohnt !

Viel Glück

Barmer

Hallo Barmer,

einer Gesundheitsprüfung verbunden. Also prüfen, ob sich die AW lohnt !

was heißt hier „lohnen“ ? Der UP führt aus, soeben eine größere Leistung in Anspruch genommen zu haben. wenn er also ohne AWV ins Ausland geht, wird er bei der Rückkehr einen Risikozuschlag oder aber sogar eine Ablehnung bekommen, was den Übertritt in den Basistarif bedeuten würde. Aus meiner Sicht ist hier die AWV zwingend.

Gruß

Nordlicht

Grande Missverständnis.

Die Alternative ist natürlich, die PKV weiterlaufen zu lassen. Da AWs heute je nach Alter und Geschlecht 40% der Grundprämie kosten können, ist ein Durchlaufen oft die bessere Wahl.

Leider wisen wir ja nicht, ob eine Auslands-KV abgeschlossen wurde, eine Entsendung stattfindet oder eine Pflichtversicherung im Ausland eintritt.

Sorry

Barmer … mehr auf http://w-w-w.ms/a4a3zg

Hallo,

Hallo,
jemand sei zur Zeit privat krankenversichert, wird aber für 2
Jahre ins Ausland gehen und möchte danach seine aktuell
bestehende PKV wieder aufnehmen.

Ich erkenne hier keinen Sinn für eine Anwartschaftsversicherung.
Warum wird die PKV nicht auch im Ausland weitergeführt ?
Aus welchem Grund soll dies nicht möglich sein ?

Nun sind in den letzten zwei
Monaten doch erhebliche Kosten für einen Krankheitsfall
aufgelaufen. Kann der Versicherer die Anwartschaft ablehnen,
obwohl die Person bereits bei ihm versichert ist?

Nur dann, wenn eine private Krankenversicherung nicht weitergeführt werden kann (z.B. wegen Pflichtvers. in der GKV) muss der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers in eine AWV ändern.

Ansonsten kann eine PKV nur gekündigt werden.

Einen Anspruch auf eine Umwandlung in eine AWV besteht in diesem Fall nicht.

Besten Dank

Gruß Merger

Hallo Nordlicht,

doch - der Versicherer kann eine AWV ablehnen.

Siehe meine Antwort weiter oben.

Gruß Merger

Die Alternative ist natürlich, die PKV weiterlaufen zu lassen.
Da AWs heute je nach Alter und Geschlecht 40% der Grundprämie
kosten können, ist ein Durchlaufen oft die bessere Wahl.

Das ist die AWV mit Altersrückstellungen, die ohne, bei nur zwei Jahren durchaus akzeptabel, kostet ein Zehntel davon. Wenn mich das vorm Basistarif bewahren würde, würde ich die 4 % berappen.

Hallo Norbert,

doch - der Versicherer kann eine AWV ablehnen.

das wäre mir neu. Gibst Du mir eine Quelle ?

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Grande Missverständnis.

Die Alternative ist natürlich, die PKV weiterlaufen zu lassen.
Da AWs heute je nach Alter und Geschlecht 40% der Grundprämie
kosten können, ist ein Durchlaufen oft die bessere Wahl.

Leider wisen wir ja nicht, ob eine Auslands-KV abgeschlossen
wurde, eine Entsendung stattfindet oder eine
Pflichtversicherung im Ausland eintritt.

Nein es ist keine Entsendung, freiwilliges Jahr im Ausland, vor Ort gibt es eine Pflichtversicherung nur für Staatsbürger, alle angebotenen Versicherungen für Ausländer ähneln den Konditionen nach einer deutschen AuslandsKV, solch eine ist nötig da die aktuelle PKV so etwas nicht anbietet.

Sorry

Barmer … mehr auf http://w-w-w.ms/a4a3zg

Danke!
HeinzUlrisch

Hallo,

Hallo,
jemand sei zur Zeit privat krankenversichert, wird aber für 2
Jahre ins Ausland gehen und möchte danach seine aktuell
bestehende PKV wieder aufnehmen.

Ich erkenne hier keinen Sinn für eine
Anwartschaftsversicherung.
Warum wird die PKV nicht auch im Ausland weitergeführt ?
Aus welchem Grund soll dies nicht möglich sein ?

Viele PKVs bieten keinen Tarif für einen längerfristigen Auslandsaufenthalt, bzw halt keinen Ergänzungstarif. Da der Versicherungsschutz im Ausland nicht besteht, ist die Prämie doch etwas sehr hoch, ohne überhaupt durch sie abgesichert zu sein.
Nur möchte die Person nicht bei der Heimkehr komplett ohne Krankenversicherung dastehen, da die AuslandsKV bei Rückkehr sofort erlischt.

Nun sind in den letzten zwei
Monaten doch erhebliche Kosten für einen Krankheitsfall
aufgelaufen. Kann der Versicherer die Anwartschaft ablehnen,
obwohl die Person bereits bei ihm versichert ist?

Nur dann, wenn eine private Krankenversicherung nicht
weitergeführt werden kann (z.B. wegen Pflichtvers. in der GKV)
muss der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers in
eine AWV ändern.

Gibt es dazu eine Quelle? In den Bedingungen zur AWV habe ich nichts derartiges finden können?

Ansonsten kann eine PKV nur gekündigt werden.

Einen Anspruch auf eine Umwandlung in eine AWV besteht in
diesem Fall nicht.

Ich nehme an dieser Vorgang ist so kombinierbar, dass bereits bei Kündigung feststeht ob eine AWV akzeptiert wird?

Besten Dank

Gruß Merger

Danke vielmals,
HeinzUlrisch

Genau dies ist die Intention, nach Rückkehr nur noch Chance auf Basistarif wäre hart.

Vielen Dank!
HeinzUlrisch

Hallo,

Hallo,
jemand sei zur Zeit privat krankenversichert, wird aber für 2
Jahre ins Ausland gehen und möchte danach seine aktuell
bestehende PKV wieder aufnehmen.

Ich erkenne hier keinen Sinn für eine
Anwartschaftsversicherung.
Warum wird die PKV nicht auch im Ausland weitergeführt ?
Aus welchem Grund soll dies nicht möglich sein ?

Viele PKVs bieten keinen Tarif für einen längerfristigen
Auslandsaufenthalt, bzw halt keinen Ergänzungstarif.

Und bei welcher PKV bist Du versichert ?
Wir kennen weder den Grund deines Auslandaufenthaltes noch deine PKV.
Also wären alle weitere Antworten, wie stochern im Nebel.

Also wären weitere Informationen angebracht.

Nur möchte die Person nicht bei der Heimkehr komplett ohne
Krankenversicherung dastehen, da die AuslandsKV bei Rückkehr
sofort erlischt.

siehe oben

Nun sind in den letzten zwei
Monaten doch erhebliche Kosten für einen Krankheitsfall
aufgelaufen. Kann der Versicherer die Anwartschaft ablehnen,
obwohl die Person bereits bei ihm versichert ist?

Nur dann, wenn eine private Krankenversicherung nicht
weitergeführt werden kann (z.B. wegen Pflichtvers. in der GKV)
muss der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers in
eine AWV ändern.

Gibt es dazu eine Quelle? In den Bedingungen zur AWV habe ich
nichts derartiges finden können?

Wenn Du noch keine Anwartschaftsversicherung hast,
woher kennst Du dann die Bedingungen ?

Ansonsten kann eine PKV nur gekündigt werden.

Einen Anspruch auf eine Umwandlung in eine AWV besteht in
diesem Fall nicht.

Ich nehme an dieser Vorgang ist so kombinierbar, dass bereits
bei Kündigung feststeht ob eine AWV akzeptiert wird?

Ich habe die Vermutung, dass Du nur in eine Auslandskrankenversicherung umsteigen willst - um Geld zu sparen.

Ob sich dein Versicherer darauf einlässt, musst Du bei ihm selbst anfragen.

Besten Dank

Gruß Merger

Danke vielmals,
HeinzUlrisch

Gruß M.

Hallo Nordlicht,

bei uns kann für alle Länder (Ausnahme Krisengebiete) ein Versicherungsschutz angeboten werden.
Evt. mit einem Zuschlag. z.B. für USA 20 %.

Warum sollten wir dann den Vertrag in eine AWV umwandeln.

Gruß Norbert

o.k.

Die wird aber von längst nicht allen Versicherern angeboten und dann muss man unbedingt prüfen, ob die Alterungsrückstellung geparkt wird oder verlorengeht.

Ich wollte nur die Alternative aufzeigen, ob eine AW mit ARü plus AR, die für zwei Jahre ja auch nicht mehr billig ist, wirklich preiswerter ist als das Durchzahlen der Vollversicherung. Kommt eben drauf an, was der Versicherer so anbietet. Gerade wenn Vorerkrankungen da sind.

Gruss

Barmer

Ergänzung:
die Quelle dafür, sind die Richtlinien des Versicherers.

Nehmen wir einmal folgenden Fall an:

Aus medizinisch sinnvollen sowie vertretbaren Gründen wäre ein Rücktransport nach Deutschland notwendig. Die Kosten dafür würden durch die Auslandskrankenversicherung übernommen.

Allerdings besteht in Deutschland kein Versicherungsschutz.

Es würde sich auch nicht um eine Bedarfsanpassung handeln und somit wären Gesundheitsfragen erforderlich.

Also mit anderen Worten - Basistarif.

Außerdem wäre durch diese Möglichkeit, jedem PKV-Versicherten die Möglichkeit offen, zu jedem Zeitpunkt seine PKV in eine AWV umzuwandeln.

Wer könnte überprüfen, ob sich der VN tatsächlich im Ausland aufhält ?

Dazu ein Beispiel: VN wohnt in der Nähe der Grenze. Schließt eine Auslandsreisekrankenvers. ab und wandelt seine PKV in eine AWV um.

Wenn er krank wird fährt er ins Ausland und lässt sich behandeln.

Diese Zeilen bedeuten keinen Aufruf Versicherungsbetrug zu begehen,
sondern sind eine Erklärung dafür, dass eine Umwandlung in eine AWV aus diesen Gründen abgelehnt werden kann.

Gruß Merger

Hallo,

Hallo,
jemand sei zur Zeit privat krankenversichert, wird aber für 2
Jahre ins Ausland gehen und möchte danach seine aktuell
bestehende PKV wieder aufnehmen.

Ich erkenne hier keinen Sinn für eine
Anwartschaftsversicherung.
Warum wird die PKV nicht auch im Ausland weitergeführt ?
Aus welchem Grund soll dies nicht möglich sein ?

Viele PKVs bieten keinen Tarif für einen längerfristigen
Auslandsaufenthalt, bzw halt keinen Ergänzungstarif.

Und bei welcher PKV bist Du versichert ?
Wir kennen weder den Grund deines Auslandaufenthaltes noch
deine PKV.
Also wären alle weitere Antworten, wie stochern im Nebel.

Die Person möchte für 2 Jahre Work And Travel machen und ist bei der DKV versichert. Die Auslandskrankenversicherungen werden nicht mehr angeboten von der DKV (wurde der Person erklärt).

Also wären weitere Informationen angebracht.

Nur möchte die Person nicht bei der Heimkehr komplett ohne
Krankenversicherung dastehen, da die AuslandsKV bei Rückkehr
sofort erlischt.

siehe oben

Nun sind in den letzten zwei
Monaten doch erhebliche Kosten für einen Krankheitsfall
aufgelaufen. Kann der Versicherer die Anwartschaft ablehnen,
obwohl die Person bereits bei ihm versichert ist?

Nur dann, wenn eine private Krankenversicherung nicht
weitergeführt werden kann (z.B. wegen Pflichtvers. in der GKV)
muss der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers in
eine AWV ändern.

Gibt es dazu eine Quelle? In den Bedingungen zur AWV habe ich
nichts derartiges finden können?

Wenn Du noch keine Anwartschaftsversicherung hast,
woher kennst Du dann die Bedingungen ?

Die wurden der Person zugeschickt, die Person würde auch keine Versicherung abschließen ohne die Bedingungen zu kennen (?).
Hast du nun eine Quelle für die Bedingungen unter der eine AWV gewährt werden muss?

Ansonsten kann eine PKV nur gekündigt werden.

Einen Anspruch auf eine Umwandlung in eine AWV besteht in
diesem Fall nicht.

Ich nehme an dieser Vorgang ist so kombinierbar, dass bereits
bei Kündigung feststeht ob eine AWV akzeptiert wird?

Ich habe die Vermutung, dass Du nur in eine
Auslandskrankenversicherung umsteigen willst - um Geld zu
sparen.

Kapier ich nicht, die Person wird im Ausland schlechter bezahlter Arbeit nachgehen als hier und kann die Leistung der Versicherung nicht in Anspruch nehmen, damit spart sie am Ende kein Geld, sondern ermöglicht sich etwas von der Welt zu sehen. Der Grund für die Auslandskrankenversicherung ist der Work and Travel Trip, die AWV ist damit die Person danach nicht ohne Versicherungsschutz dasteht.
Die Person verdient in Deutschland abzüglich der Versicherungsprämie mehr als sie im Ausland absehbar verdienen wird, daraus eine Geldsparstrategie zu konstruieren ist Unsinn.

Ob sich dein Versicherer darauf einlässt, musst Du bei ihm
selbst anfragen.

Wird die Person wohl nochmal machen, bisher gabs außer den Unterlagen nicht viele Auskünfte.

Besten Dank

Gruß Merger

Danke vielmals,
HeinzUlrisch

Gruß M.

Danke und Grüße,
HeinzUlrisch

die Quelle dafür, sind die Richtlinien des Versicherers.

Nehmen wir einmal folgenden Fall an:

Aus medizinisch sinnvollen sowie vertretbaren Gründen wäre ein
Rücktransport nach Deutschland notwendig. Die Kosten dafür
würden durch die Auslandskrankenversicherung übernommen.

Allerdings besteht in Deutschland kein Versicherungsschutz.

Es würde sich auch nicht um eine Bedarfsanpassung handeln und
somit wären Gesundheitsfragen erforderlich.

Also mit anderen Worten - Basistarif.

Sprich die einzige Möglichkeit durch einen Rücktransport nicht den Krankenversicherungsschutz in Deutschland zu verlieren ist konstant Beiträge zahlen? Aber die Versicherung deckt keine Schadensfälle im Ausland ab, also wäre dieser Fall dann auch nicht versichert? Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es denn hier überhaupt?

Außerdem wäre durch diese Möglichkeit, jedem PKV-Versicherten
die Möglichkeit offen, zu jedem Zeitpunkt seine PKV in eine
AWV umzuwandeln.

Wer könnte überprüfen, ob sich der VN tatsächlich im Ausland
aufhält ?

Auslandskrankenversicherungen verlangen Nachweise für die (lange) Reise, wie Hin- und Rückflugticket.
Genauso kann ein Arbeitsvisum als Nachweis vorgelegt werden.

Dazu ein Beispiel: VN wohnt in der Nähe der Grenze. Schließt
eine Auslandsreisekrankenvers. ab und wandelt seine PKV in
eine AWV um.

Wenn er krank wird fährt er ins Ausland und lässt sich
behandeln.

Diese Zeilen bedeuten keinen Aufruf Versicherungsbetrug zu
begehen,
sondern sind eine Erklärung dafür, dass eine Umwandlung in
eine AWV aus diesen Gründen abgelehnt werden kann.

Gruß Merger

Oh, so habe ich das Tatsache noch nicht betrachtet, diese Gründe ließen sich aber durch entsprechende Nachweise wohl entkräften, wie zum Beispiel Arbeitsvertrag oder vorläufig erstmal Arbeitserlaubnis im (NichtEU-)Ausland

Grüße,
HeinzUlrisch

Viele PKVs bieten keinen Tarif für einen längerfristigen
Auslandsaufenthalt, bzw halt keinen Ergänzungstarif.

Und bei welcher PKV bist Du versichert ?
Wir kennen weder den Grund deines Auslandaufenthaltes noch
deine PKV.
Also wären alle weitere Antworten, wie stochern im Nebel.

Die Person möchte für 2 Jahre Work And Travel machen und ist
bei der DKV versichert. Die Auslandskrankenversicherungen
werden nicht mehr angeboten von der DKV (wurde der Person
erklärt).

Dann sollte man die DKV kontaktieren und fragen welcher Versicherungsschutz im Ausland möglich ist.

Gibt es dazu eine Quelle? In den Bedingungen zur AWV habe ich
nichts derartiges finden können?

Wenn Du noch keine Anwartschaftsversicherung hast,
woher kennst Du dann die Bedingungen ?

Die wurden der Person zugeschickt, die Person würde auch keine
Versicherung abschließen ohne die Bedingungen zu kennen (?).
Hast du nun eine Quelle für die Bedingungen unter der eine AWV
gewährt werden muss?

Quelle ? ja - die Richtlinien des Versicherers.
Also beim Versicherer nachfragen.

Ansonsten kann eine PKV nur gekündigt werden.

Einen Anspruch auf eine Umwandlung in eine AWV besteht in
diesem Fall nicht.

Ich nehme an dieser Vorgang ist so kombinierbar, dass bereits
bei Kündigung feststeht ob eine AWV akzeptiert wird?

Ich habe die Vermutung, dass Du nur in eine
Auslandskrankenversicherung umsteigen willst - um Geld zu
sparen.

Kapier ich nicht, die Person wird im Ausland schlechter
bezahlter Arbeit nachgehen als hier und kann die Leistung der
Versicherung nicht in Anspruch nehmen, damit spart sie am Ende
kein Geld, sondern ermöglicht sich etwas von der Welt zu
sehen. Der Grund für die Auslandskrankenversicherung ist der
Work and Travel Trip, die AWV ist damit die Person danach
nicht ohne Versicherungsschutz dasteht.

Also auch hier wieder: dies kann nur der Versicherer selbst beantworten.

Ob sich dein Versicherer darauf einlässt, musst Du bei ihm
selbst anfragen.

Wird die Person wohl nochmal machen, bisher gabs außer den
Unterlagen nicht viele Auskünfte.

Wie es nach unseren Richtlinien zu sehen ist, findest Du ganz unten.
Denn wir bieten für alle Länder (Ausnahme Krisengebiete) Versicherungsschutz.

Gruß Merger

die Quelle dafür, sind die Richtlinien des Versicherers.

Nehmen wir einmal folgenden Fall an:

Aus medizinisch sinnvollen sowie vertretbaren Gründen wäre ein
Rücktransport nach Deutschland notwendig. Die Kosten dafür
würden durch die Auslandskrankenversicherung übernommen.

Allerdings besteht in Deutschland kein Versicherungsschutz.

Es würde sich auch nicht um eine Bedarfsanpassung handeln und
somit wären Gesundheitsfragen erforderlich.

Also mit anderen Worten - Basistarif.

Sprich die einzige Möglichkeit durch einen Rücktransport nicht
den Krankenversicherungsschutz in Deutschland zu verlieren ist
konstant Beiträge zahlen? Aber die Versicherung deckt keine
Schadensfälle im Ausland ab, also wäre dieser Fall dann auch
nicht versichert? Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es denn
hier überhaupt?

Ich kenne die Richtlinien der DKV nicht - also dort nachfragen.

Außerdem wäre durch diese Möglichkeit, jedem PKV-Versicherten
die Möglichkeit offen, zu jedem Zeitpunkt seine PKV in eine
AWV umzuwandeln.

Wer könnte überprüfen, ob sich der VN tatsächlich im Ausland
aufhält ?

Auslandskrankenversicherungen verlangen Nachweise für die
(lange) Reise, wie Hin- und Rückflugticket.

Es gibt aber auch Reisende, die kein Ticket vorlegen können, da sie mit dem eigenen Auto unterwegs sind.

Genauso kann ein Arbeitsvisum als Nachweis vorgelegt werden.

Das man aber nicht in jedem Land erhält.

Dazu ein Beispiel: VN wohnt in der Nähe der Grenze. Schließt
eine Auslandsreisekrankenvers. ab und wandelt seine PKV in
eine AWV um.

Wenn er krank wird fährt er ins Ausland und lässt sich
behandeln.

Diese Zeilen bedeuten keinen Aufruf Versicherungsbetrug zu
begehen,
sondern sind eine Erklärung dafür, dass eine Umwandlung in
eine AWV aus diesen Gründen abgelehnt werden kann.

Gruß Merger

Oh, so habe ich das Tatsache noch nicht betrachtet, diese
Gründe ließen sich aber durch entsprechende Nachweise wohl
entkräften, wie zum Beispiel Arbeitsvertrag oder vorläufig
erstmal Arbeitserlaubnis im (NichtEU-)Ausland

warum soll dies ein Reisender der sich nur die Welt anschauen will,
beantragen ?

Grüße,
HeinzUlrisch

Es bleibt dir nichts anderes übrig, als deinen Versicherer zu kontaktiern.

Gruß Merger