Ablehnung IKK classic Badewannengriff

Pflegestufe 2 ist genehmigt.
IKK classic lehnt Badewannengriff und WC Haltegriff ab. Begründung: gehören zu den alltäglichen Dingen des Alltags.
Andere Kassen genehmigen diese Hilfsmittel.
Wo finde ich Begründungen für den Widerspruch?
Danke :smile:

Hallo,

bereits in Pflegestufe 1 wurde in ähnlichen Fall genehmigt, weil dies vom medizinischen Dienst der Pflegekasse für erforderlich gehalten wurde.
Zudem: Weder Badewannengriff noch WC-Haltegriff gehören zu den Grundausstattungen eines durchschnittlichen Bades.

I.d.R. wird bei Widerspruch dann dennoch bezahlt; die Kassen lehnen überwiegend beim Erstantrag einmal ab in der Hoffnung, dass nur wenige Versicherte in das Widerspruchsverfahren gehen.

si

Wo finde ich Begründungen für den Widerspruch?

Im Ablehnungsschreiben - Du hast es sogar zitiert …

Wo finde ich Begründungen für den Widerspruch?

Im Ablehnungsschreiben - Du hast es sogar zitiert …

Moin, ja, hab ich, da sollte ich meine Frage wohl genauer definieren: gibt es einen Passus im SGb? Kennt zufällig jemand den Paragraphen (als Zahl?)
Die Krankenkasse hat gestern am Telefon nochmal darauf hingewiesen, dass es Alltagsgegenstände sind, da man sie auch in einem Baumarkt oder Kaufhaus erwerben kann…
Mir geht es ums Prinzip, nicht um die 20€. Ein Badewannenlifter und Duschstuhl sind auch nach MDK Empfehlung genehmigt.
Danke für Eure Hilfe!

bereits in Pflegestufe 1 wurde in ähnlichen Fall genehmigt,
weil dies vom medizinischen Dienst der Pflegekasse für
erforderlich gehalten wurde.

Allgemeinverbindliche Quelle?

I.d.R. wird bei Widerspruch dann dennoch bezahlt; die Kassen
lehnen überwiegend beim Erstantrag einmal ab in der Hoffnung,
dass nur wenige Versicherte in das Widerspruchsverfahren
gehen.

Das ist schlicht Schwachsinn.

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Moin, ja, hab ich, da sollte ich meine Frage wohl genauer
definieren: gibt es einen Passus im SGb?

Naja, im SGB XI wirst Du dezidiert nichts finden, da im § 40etwas steht von
Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen
Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn
dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige
Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.

So allgemein das gehalten ist, steht da selbstverständlich auch, dass der Leistungsträger (also die Kasse) prüft, ob ein Anspruch existiert und ebenso selbstverständlich entscheidet.

Kennt zufällig jemand
den Paragraphen (als Zahl?)

s.o.

Mir geht es ums Prinzip, nicht um die 20€. Ein
Badewannenlifter und Duschstuhl sind auch nach MDK Empfehlung
genehmigt.

Das sind auch keine alltäglichen Dinge, die man in „normalen“ Bädern findet …

Da ich leider keine Arbeitsanweisung oder gar Katalog kenne, verweise ich mal auf den Link hier - Klicke Dich mal durch, vielleicht wirst Du fündig.

VG
Guido

Nein !

Allgemeine Lebenerfahrung, insbesondere bei (ehem.) Billigkassen !

Gruss

Barmer

Nein !

Doch

Allgemeine Lebenerfahrung, insbesondere bei (ehem.)
Billigkassen !

Ich habe völlig andere Erfahrungen gemacht - auch mit ehemaligen Billigkassen - und nun?

Wir sollten doch bitte bei Fakten und belegbaren Tatsachen bleiben statt auf das hier immer mehr zur Regel werdende Stammtischniveau zu sinken!

Hallo,

wenn jeder betont, dass es sich um eigene Erfahrungen handelt und auf Vokabeln wie Schwachsinn vezichtet, ist schon viel gewonnen.

Gruss

Barmer

Hi!

wenn jeder betont, dass es sich um eigene Erfahrungen handelt

Mal ganz sachlich: Glaubst Du wirklich, dass das Gros der Pflegekassen nichts besseres zu tun hat, als auf Klagen zu warten, die dann eh verloren würden, statt direkt den Job zu machen, den sie zu machen haben?!

Sorry, aber das ist nun mal

und auf Vokabeln wie Schwachsinn vezichtet, ist schon viel
gewonnen.

Schwachsinn …

Gruß
Guido

Hallo,
jetzt kriegt Euch nicht in die Wolle wegen eines Badewannengriffs.
Wir als Kassenmitarbeiter haben für so einen Unsinn keine Zeit, damit meine ich, erst mal ablehnen in der Hoffnung, dass sich der Versicherter nicht wehrt.
Selbst wenn es in solchen Fällen den Anschein hat, dass einige Kassen so verfahren würden, so handelt es sich doch hier nur um „Einzelfälle“ und dank Foren wie diesem werden die auch immer weniger.
Wenn da eine Kasse oder eine Abteilung einer Kasse meint eine clevere Idee zur Kosteneinsparung zu haben, dann wird diese Idee sicher nicht lange von Erfolg gekrönt werden.
Konkret zum Badewannengriff - wenn dieser im Hilfsmittelkatalog (Pflegeversicherung) aufgeführt ist, dann wird er auch auf Verordnung des Arztes von der Pflegekasse bezahlt, keine Frage.
Und wenn ich mich nicht irre, dann steht der Griff dort drinnen.
Gruss
Czauderna