Ich habe einen Schwerbehindetenausweis mit 100 % und Merkzeichen
„G“ auf Dauer.
Da ich schon ca. 3 Jahre an Parkinson leide, was immer schlimmer wird,
habe ich vor langer Zeit einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt gestellt und das Merkzeichen „B“ gefordert. Leider kam heute die Ablehnung des Merkzeichens „B“. Grund: die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen „B“ liegen bei Ihnen nicht vor.
Und was ist jetzt deine Frage?
Na gut, aber stimmt das oder nicht ?
Du musst doch außer deinem Wunsch auch Belege für die Verschlimmerung anführen und von fachkundiger Seite (Arzt z.B.) bestätigen lassen.
Man kann immer Widerspruch einlegen, nur sollte man natürlich auch handfeste Gründe haben um das zu machen.
Lies mal selbst rein, wann man „B“ = ständige Begleitperson erforderlich erhalten kann:
http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_B.htm
Hallo,
grundsätzlich solltest Du erst mal (zur Fristenwahrung) Widerspruch einlegen und Akteneinsicht verlangen. Dann siehst Du, was das Amt gemacht hat und wie es gewertet hat.
Dann kannst du immer noch überlegen, ob der Widerspruch begründbar ist.
Falls du den GdB 100 nur für Parkinson hast oder (bei mehreren Funktionseinschränkungen) der Einzel-GdB für den Parkinson mindestens 70 beträgt, gilt nach der mir vorliegenden Fachkommentierung:
http://www.referenz-verlag.de/sbeb.php
das "Merkzeichen B korreliert in der Regel mit Gesundheitsstörungen ab einem GdB von 70". (a.a.O., Kleiser, Nr. B 3.1.2, S. 72)
Dem kann ich mich nur anschließen.