Ablehnungsbescheid von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, was kann ich tun ?

Hallo Community,

eine Freundin ist am Verzweifeln und hoffe ihr habt vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und vielleicht eine Lösung :wink:

Sie wurde aus dem Krankengeld im Juni ausgesteuert, Meldung beim Arbeitsamt war rechtzeitig um ALG 1 zu bekommen. Sie hat vom Arbeitsamt einen Ablehnungsbescheid erhalten.

Der Grund der Ablehnung ist >Sie stehen der Arbeitsvermittlung aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verfügung. Deshalb haben Sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 137 Absatz 1 Nr. 1 und § 138 Absatz 1 sowie Absatz 5 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch).<

Sie ist zurzeit stationär in Behandlung, dieses wusstenSie bereits bei der Antragsstellung. Ein Wiederspruch ist geschrieben (mit Hilfe der Sozialberatung). Antrag auf Hartz4 wurde parallel gestellt, damit sie von
irgendwas Leben kann. Nach dem Krankenhaus Aufenthalt, ist fraglich ob sie sofort in ihr altes Arbeitsleben zurück kehrt…. Habt ihr ähnliche Fälle gehabt und falls ja, wie seid ihr vorgegangen?

Danke
Mika

Nachsatz > Aus sozialmedizinischer Sicht liegt ein sogenannter Nahtlosigkeitsfall nicht vor. Sie ist wegen Depressionen in Behandlung, das ist dem Amt bekannt.

Hallo,

ist die Freundin denn psychisch krank?

Also ich verstehe das nicht.

Alg1 müsste sie doch bekommen…echt komisch.

Bei mir war es ähnlich, ich bin nach Abschluss meiner 2. Ausbildung und Scheidung, psychisch erkrankt und stand dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung.

Habe aber problemlos alg2 bekommen und habe mit meinem Sachbearbeiter in der Wiedereingliederungsvereinbarung festgelegt, dass die gesundheitliche Rehabilitation angestrebt werden muss bzw. die psychische Gesundheit wiederhergestellt wird um wieder arbeiten zu können.

Ich bin auch schon länger krankgeschrieben, ich glaube nach einer gewissen Zeit, muss man zu einem Gutachter und wenn dieser einen für arbeitsunfähig hält, kann man Rente beantragen oder Grundsicherung. Habe ich bei Mitpatienten erlebt.

Da müsste aber die Sozialarbeiterin in der Klinik am besten bescheid wissen.

Ansonsten gibt es ja noch Anwälte, welche einem auch ohne Einkommen, nach Antrag auf Kostenübernahme beim Amtsgericht zur Verfügung stehen.

Alles Gute deiner Freundin.

Glg norma-jean

Die Freundin sollte einen Antrag auf Begutachtung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) stellen. Findet sie im internet für ihren Wohnort.

Außerdem sollte sie sich zusammen mit der Ablehnung des JobCenter bei Ihrem Sozialamt melden.

Aber wenn sie gerade in einer Klinik ist, wird sie eh als entweder arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen. Somit ist das doch noch nicht nötig.

Lg norma

Nein, natürlich nicht, denn sie steht ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

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Zitat

Genau das habe ich doch gesagt.

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genau, kann man gar nicht oft genug sagen…wahrscheinlich war ich gerade dösig…:frowning:

Du kennst den Unterschied zwischen ALG1 und ALG2.

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Schau mal hier nach…

Du hast aber schon gelesen, daß es im UP um einen abgelehnten Antrag auf ALG 1 geht ???