Hallo Community,
eine Freundin ist am Verzweifeln und hoffe ihr habt vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und vielleicht eine Lösung
Sie wurde aus dem Krankengeld im Juni ausgesteuert, Meldung beim Arbeitsamt war rechtzeitig um ALG 1 zu bekommen. Sie hat vom Arbeitsamt einen Ablehnungsbescheid erhalten.
Der Grund der Ablehnung ist >Sie stehen der Arbeitsvermittlung aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verfügung. Deshalb haben Sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 137 Absatz 1 Nr. 1 und § 138 Absatz 1 sowie Absatz 5 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch).<
Sie ist zurzeit stationär in Behandlung, dieses wusstenSie bereits bei der Antragsstellung. Ein Wiederspruch ist geschrieben (mit Hilfe der Sozialberatung). Antrag auf Hartz4 wurde parallel gestellt, damit sie von
irgendwas Leben kann. Nach dem Krankenhaus Aufenthalt, ist fraglich ob sie sofort in ihr altes Arbeitsleben zurück kehrt…. Habt ihr ähnliche Fälle gehabt und falls ja, wie seid ihr vorgegangen?
Danke
Mika