Hallo Communtiy!
Wir haben auf der Arbeit eine Arbeitnehmerin, die einen Fehler begangen hat und dem Mandant ein Schaden in Höhe von bis zu 10.000 € entstanden ist.
Da ich einem jahrelangen Rechtsstreit aus dem Weg gehen möchte und man als Arbeitgeber zumeist ohnehin auf dem Schaden sitzen bleibt, werde ich nicht versuchen den Schaden vom Arbeitnehmer wieder zu bekommen.
Jedoch hat der Arbeitnehmer ca. 4 Wochen nach Bekanntgabe des Schadens (er wurde durch den Mandant und der zuständigen Behörde informiert) den Schadensfall nicht seinem Arbeitgeber gemeldet… sondern bis zum letzten Arbeitstag vor seinem Urlaub gewartet, um ihm dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Zum einen ist ja der Arbeitgeber versichert und ist selbst verpflichtet den Schaden schnellstmöglich anzuzeigen - was somit nicht möglich war.
Zum anderen bin ich der Auffassung, dass dies zu den normalen Pflichten eines Arbeitnehmers gehört. Des Weiteren war eine weiteres Schadensmanagement nicht möglich, da der Arbeitnehmer sich ja schön in den Urlaub veranschiedet hat und die Unterlagen zum Beispiel nicht auffindbar waren.
Der Mandant wird nach diesen Vorfall vermutlich ohnehin gehen. Von der Rufschädigung und den zukünftigen finanziellen Ausfall ganz zu schweigen…
Meine Frage an euch:
Ist eine Abmahnung möglich, obwohl im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich steht, dass ein Schaden unverzüglich zu melden ist? Wenn ja - habt ihr vielleicht Rechtsquellen oder Links/Urteile zu diesem Thema wo man nochmal nachlesen kann? Welche Dinge muss ich bei dieser Abmahnung beachten. Ich weiß z.B. nicht ganz genau wann der Arbeitnehmer davon Kenntnis erhalten hat (laut Mandant ist es ca. 4 Wochen her).
Es konnte in der Vergangenheit schon mehrfach festegstellt werden, dass Dinge verheimlicht oder unter den Tisch gekehrt wurden und diesem Verhalten muss Einhalt geboten werden.
Vielen Dank für eure Hilfe!