Abmahnung im netz

habe in einem kostenlosem webshop einfach ein bild aus dem web genommen und wurde deshalb jetzt abgmahnt. könnt ihr mir sagen was ich tun soll/muss. einfach abnicken oder kann ich mich wehren.
gruß
Jürgen

Ich denke, juristisch ist die Abmahnung korrekt,aber frag doch bei einem spezialisierten Anwalt, meist ist die Erstberatung kostenlos (VORHER fragen)

sorry jürgen,

zur rechtlichen seite kann ich nichts sagen. du must halt die agb lesen. je nachdem was da steht hast du wenig möglichkeiten. wie sieht die abmahnung aus? entstehen kosten? wenn nicht würde ich das auf sich beruhn lassen und den shop meiden.

lg Time-Sklave

Guten Tag,

mein Thema sind die arbeitsrechtlichen Abmahnungen.
Ich würde im Netz schauen, was zu dieser Firma und den Anwälten veröffentlicht ist und dann eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen.Wenn der download legal war, gibt es keinen Grund für die Abmahnung
Grüße

Umgang mit der Bildrechte-Abmahnung
Hallo juergensolo,

der Abmahnung liegt meist eine „Unterlassungs-Erklärung“ bei. Die solltest Du auf keinen Fall unbesehen unterschreiben, weil Du an diese Unterschrift sehr lange gebunden bist.

Hier ist nur eines sinnvoll: zu einer Anwalts-Kanzlei gehen und eine MODIFIZIERTE Unterlassungs-Erklärung machen, diese dann dem Abmahner zusenden. Das ist wirklich notwendig, denn viele Abzocker schicken Unterlassungs-Erklärungen, die regelrecht eine Falle darstellen.

Angreifen kann man auch die Kosten, die die Gegenseite behauptet; in der Regel werden viel zu hohe „Gebühren“ angesetzt.

Wehren kann man sich gegen:
die Höhe der Anwaltskosten (Dein Anwalt kann zB argumentieren, dass der Fall sehr einfach gelagert ist und nur ein Standardbrief versendet wurde)
die Höhe der „Gebühr“ für unerlaubte Bildnutzung

Für unberechtigte Bildnutzung setzen die Gerichte sehr unterschiedliche Gebühren an, aber man kann den Gegner auf ein Urteil hinweisen, bei dem ein unrechtmäßig verwendetes Foto nur 45 Euro „Entschädigung“ brachte:

http://www.damm-legal.de/ag-koeln-4500-eur-schadense…

Im gleichen Anwaltsblog findest Du auch eine gute Übersicht für die Kosten:

http://www.damm-legal.de/tag/mfm

Zum Anwalt musst Du leider gehen, wegen der Unterlassungs-Erklärung. Einen Fehler hast Du leider auch gemacht: man darf online keine fremden Fotos verwenden - das heisst, man darf sie nicht kopieren und auf der eigenen Seite einsetzen, auch nicht per Hotlink.

Am besten macht man Fotos, die man anderen online zeigen will, IMMER selbst.

Eine gute Übersicht zum Thema Abmahnung findest Du hier:
http://www.recht-im-internet.de/themen/abmahnung.htm

FAZIT: etwas Geld bist Du leider los, das ist unvermeidbar. Geh auf jeden Fall zu einer Anwaltskanzlei, lass eine modifizierte Unterlassungs-Erklärung machen und die Kosten bestreiten. Völlig kostenlos gehts nicht; nichts machen ist gefährlich, und noch viel gefährlicher ist, die „Unterlassungserklärung“ ungeprüft zu unterschreiben.

Ab zum Anwalt mit Dir.
Herzliches Beileid :-/
und gute Nerven wünscht
Veranda

Hallo Jürgensolo,
dem Urheber eines Bildwerkes (§2 Urhebergesetz) stehen alle Benutzungs- und Verbreitungsrechte zu. Erfahrungsgemäß sind die Abmahnschreiben recht knapp gehalten. Es bestehen bei genauer Prüfung ALLER rechtlichen Voraussetzungen für eine Urheberrechtsverletzung meist erhebliche Zweifel an der abgemahnten (behaupteten) Rechtsverletzung (Nachweise über Urheberschaft, Rechtsübergänge an Shopbesitzer, Beweis der unrechtmäßigen Kopie und Benutzung durch den Abgemahnten, „IP“-und „WLAN“-Fälle, usw…).

Zudem ist meist die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu weitgehend und sollte dringend eingehend geprüft werden und eventuell gegen eine eingeschränkte Fassung ersetzt werden. Meist sind mit der unterschriebenen, vorformulierten Unterlassungserklärung auch weitergehende Schadenersatzansprüche anzuerkennen, so dass zu hohe Abmahnkosten und Kosten für die Rechnungslegung und den Vernichtungsnachweis aufzubringen sind.

Es empfiehlt sich unbedingt auf die Abmahnung zu reagieren, da sonst Grund zur Klage gegeben wird. Weiterhin sollte man die Sache von einem Fachanwalt prüfen lassen, wobei man auch das Honorar vorher aushandeln sollte.

Gruß
patmade.de