Abmahnung nach Kassenfehlbestand, zulässig?

Sehr geehrte Damen und Herren

meine Freundin hat eine Abmahnung bekommen bzgl. einem Kassenfehlbestandes. Sie arbeitet in einer Metzgerei als Verkäuferin.

In dieser Abmahnung stehen folgende sätze:

„…Am Dienstag ist wiederholt in Ihrer Schicht eine größere Kassendifferenz gewesen, die ich nicht mehr hinnehmen kann.“

Einwand: Es arbeiten Pro Schicht mindestens zwei Personen welche die ganze Zeit zugriff auf die Kasse haben! Die andere Person hat bis jetzt keine Abmahung bekommen.

"…Fehlbeträge müssen in Zukunft von den diensthabenden Mitarbeitern ausgeglichen werden.

Ist das auch zulässig?

Dann soll sie das Handy nicht mehr an sich tragen, sondern vor dienstbeginn in Ihr Spinnt einschliesen. Dies ist nachvolziehbar und akzeptabel!

Aber dann kommt noch dieser Satz: "…Bei weiterem Fehlverhalten müssen Sie deshalb damit rechnen, dass ich Ihr Arbeitsverhältniss kündigen werde.

Wie sollen wir uns Verhalten? Wir empfinden dies einfach als Frechheit ihr dies einfach so vorzuwerfen und als Abmahnung zu verpacken.

Bemerkungen:
Es steht nur Dienstag in dem Brief welcher per Einschreiben gekommen ist. Kein Datum des besagten Tages oder andere Tage.

An diesem Tag hat die Chefin am Vormittag ohne eine weitere Person die Kasse gemacht und den zwei Mitarbeiterinnen die Kasse ohne das diese nochmals gezählt haben übergeben.

Ich hoffe Sie können uns helfen.
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Bemühungen.

Hallo,
wenn mehrere Personen (inkl. Chefin) an der Kasse rummachen, ohne dass jeweils eine Übergabe erfolgt, kann nicht bewiesen werden, wer den Fehler gemacht hat und somit hat m.E. auch diese Abmahnung keinen Bestand.
Ob man verlangen kann, dass Mitarbeiter den Fehlbetrag ausgleichen müssen, weiß ich nicht, aber sicher nur dann, wenn sie alleine verantwortlich für die Kasse sind.
Ich wünsche viel Erfolg gegen diese Scheffin!!!
phantomin

Hallo Fegerblitz,

das scheint tatsächlich eine etwas vorschnelle Aktion der Chefin gewesen zu sein.

„…Am Dienstag ist wiederholt in Ihrer Schicht eine größere Kassendifferenz gewesen, die ich nicht mehr hinnehmen kann.“

Nachvollziehbar - aber dein Einwand ist richtig: Wenn zwei Mitarbeiter involviert waren, kann man nicht einfach einen davon abmahnen und ihm so die Schuld in die Schuhe schieben.

"…Fehlbeträge müssen in Zukunft von den diensthabenden Mitarbeitern ausgeglichen werden.

Solche Regelungen gibt es in der Tat - allerdings dürfte auch das problematisch werden, wenn mehr als eine Mitarbeiterin für die Kasse zuständig war. Kollektivhaftung ist da schwer vorstellbar.

Aber dann kommt noch dieser Satz: „…Bei weiterem Fehlverhalten müssen Sie deshalb damit rechnen, dass ich Ihr :Arbeitsverhältniss kündigen werde.“

Das steht in jeder Abmahnung. Ohne Abmahnung kann man nämlich nur in Ausnahmefällen kündigen.

Wie sollen wir uns Verhalten? Wir empfinden dies einfach als Frechheit ihr dies einfach so vorzuwerfen und als Abmahnung zu verpacken.

Wenn deine Freundin sich 100% sicher ist, dass sie sich nichts vorzuwerfen hat, könnt ihr euch rechtlichen Beistand holen und verlangen, dass die Abmahnung zurückgenommen wird, weil sie 1.) nicht genau formuliert ist und 2.) der Vorwurf überhaupt nicht beweisbar ist. Mit diesem Argument könnt ihr die Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen (wenn euch das Gericht recht gibt).

Übrigens: Die Chefin kann wegen des abgemahnten Sachverhalts nur innerhalb der nächsten 2 Jahre kündigen. Ist bis dahin nichts weiter vorgefallen, muss die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,

also eine ungerechtfertigte Abmahnung muss man nicht hinnehmen. Man kann eine Abmahnung im arbeitsgerichtlichen Verfahren entfernen lassen, soweit Sie unberechtigt war. Aber auch wenn man diese Abmahnung nicht gerichtlich entfernen lassen möchte, heißt das nicht, dass man Sie akzeptiert hat. Am besten wäre es natürlich der Abmahnung schriftlich (mit Nachweis) zu widersprechen. Also eine kurze Klarstellung zu schreiben.(z.B. das Du dir keines Fehlers bewusst bist und mehrere Personen an der Kasse gearbeitet haben) Man könnte auch schreiben, dass Du keinerlei Lohnabzug akzeptieren würdest. (ist meines Wissens nur bei Diebstahl möglich, aber bei Fehlverhalten ohne Vorsatz (also verrechnen) ist das schon sehr schwierig durchzusetzen. Und kollektiv den diensthabenden Mitarbeitern aufzuerlegen schon gar nicht.
Aber eine ganz einfache Frage würde mir die Entscheidung, ob ich gegen die Abmahnung vorgehe erleichtern. Hat Ihre Freundin eigentlich Kündigungsschutz? Voraussetzung hiefür sich 10 Arbeitnehmer in der Metzgerei (Teilzeitarbeitnehmer zählen 0,5; Auszubildenende zählen nicht). Sollten weniger AN beschäftigt sein haben Sie keinen Kündigungsschutz (Sonderkündigungsschutz nicht berücksichtigt). Ohne Kündigungsschutz kann Sie der Arbeitgeber ohne Grund jederzeit ordentlich kündigen. Dafür braucht er keine Abmahnung.

Beste Grüße

Marcus

Hier gibt es nur einen Weg, ihre Freundin muss schriftlich zu den Vorwürfen stellung nehmen und ihre Sicht der Dinge darstellen und verlangen dass die Abmahnung zurück genommen wird oder zumindest ihre Stellungnahme ebenfalls in die Personalakte kommt. Die Androhung der Kündigung ist insoweit "normal’ da das das Wesen der abmahnung ist - letzte Warnung. Natürlich muss die Stellungnahme sachlich und höflich formuliert werden. Die haftungsfragen bei kassenfehlbeträgen kann ich nicht beantworten. Da kenne ich mich nicht gut genug aus

Alles Gute

Hallo,

Wenn die Freundin die Verantwortliche (Ältere, Betriebsältere etc) ist, ***kann*** das zulässig sein. Normalerweise steht so etwas im Arbeitsvertrag.

Der Satz „bei weiterem Fehlverhalten …“ ist einer der Voraussetzungen dafür, dass eine Kündigung erfolgen kann (damit keiner sagen kann: das habe ich nicht gewusst).

Mein Rat: schon mal mit der Suche anfangen.

rambam

Hallo
Diese Abmahnuing ist mit Sicherheit unwirksam.
Es werden mehrere „Vorwürfe“ gemacht, was alleine für sich schon die Abmahnung kautt macht. Dieser Fehler wird immer wieder gemacht. Eine wirksame Abmahnung muss den Verstoß gegen die Arbeitsvertraglichen Pflichten EXAKT beschreiben und bei Wiederholung GENAU DIESES Fehlverhaltens die Kündigung androhen.
Bei der Gelgenheit: Es ist ein ebenfalls weit verbreiteter Irrglaube, dass drei Abmahnungen die Kündigung zur Folge hätten. Richtig ist: ein Fehlverhalten wird abgemahnt, kommt DAS SELBE Fehlverhalten noch mal vor, folgt die Kündigung.
Es gibt drei Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung.

  1. Man nimmt die Abmahnung hin, weil man sein Fehlverhalten einsieht und vermeidet es in Zukuft.
  2. Man schreibt eine Stellungnahme zur Abmahnung, in der man den Vorwurf korrigiert bzw. erklärend abschwächt.
  3. Man geht vor das Arbeitsgericht und verlangt die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
    Diesen dritten Weg würde ich im vorliegenden Fall auch empfehlen. Selbst ich als Außenstehender erkenne allein an der Beschreibung, dass die Abmahnung völlig ungerechtfertigt und ungerecht ist.
    Keine Angst vor dem Schritt vors Gericht. Es ist nur beim ersten Mal unangenehm. Das verfliegt ganz schnell und ist überraschend unkompliziert. (Ich kenne das Arbeitsgericht inzwischen aus allen Perspektiven, als Kläger, als Beklagter und inzwischen auch als ehrenamtlicher Richter)
    Viel Erfolg, Johannes

Guten Tag fegerblitz,

diese Abmahnung müssen Sie nicht hinnehmen, wenn sie ungerechtfertigt ist.

Dass für den besagten Dienstag kein Datum drin steht, ist auf alle Fälle unzulässig.

Sprechen Sie aber doch einmal mit dem Chef über Ihre Einwände. Weil gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten, wäre m. E. der falsche Schritt und könnte zur Kündigung führen, wenn der Chef Sie eh schon „auf dem Kicker“ hat, wie man so schön sagt.

Wenn noch was ist, einfach melden.

LG aus Stuttgart

Hallo fergerblitz,
wenn mehrere Personen in der gleichen Schicht Zugriff auf die Kasse haben, kann ein Fehlbestand keiner Person zugeordnet werden. Damit hat diese Abmahnung keinen Bestand, ist aber in der PA.
Das ein Mitarbeiter den Fehlbetrag ausgleichen soll, ist nicht möglich. Der Beweis, dass die Fehlbuchung von dir stammt, ist nicht zu erbringen. Wer hat die Kassenprüfung am Abend gemacht? Die Chefin allein im Büro? Hat diese sich eventuell verzählt? Will dich die Chefin loswerden und sucht einen Grund? Wenn ich ganz böse Denke, kann ich auch eine Diskriminierung von dir erkennen.
Besteht in deinem Betrieb eine Mankoabrede? Nur wenn eine Mankoabrede vereinbart ist und du von der Fa. ein Mankogeld bekommst, kann ein Ausgleich bei der Abrechnung am Abend verlangt werden. Das setzt aber voraus, das du alleine für die Kasse verantwortlich bist.
Kleine Betriebe (

Ahoi,fegerblitz,

die Frage nach der Zulässigkeit einer Abmahnung ist unerheblich…AG können/dürfen/wollen, abmahnen.

Erste-Hilfe-Tipps:
Ruhe bewahren,
keine Unterschrift leisten,
evtl. Fristen beachten,
RA kontaktieren.

Jack

Hallo,

generell: Ein Arbeitgeber kann immer abmahnen - egal ob berechtigt oder nicht. Diese Abmahnung kommt in die Personalakte… ABER ! Dem Arbeitnehmer muss Einsicht in die Personalakte gewährt werden UND er hat das Recht eine Gegendarstellung einfügen zu lassen und sich ein Inhaltsverzeichnis aufzuschreiben…

Fehlbeträge ausgleichen zu müssen ist Humbug, erst muss die Schuld bewiesen werden. Wenn mehrere Personen Zugriff haben ist es nicht so einfach.

Dieses Verhalten ist sehr ärgerlich, aber in der heutigen Zeit leider sehr normal…

Ich würde in sicherheitshalber einer DGB Gewerkschaft beitreten, wahrscheinlich NGG. Einsicht in meine Personalakte verlangen. Eine Gegendarstellung zur Abmahnung schreiben und verlangen, dass sie mit in die Personalakte kommt. (nach 2 Jahren muss eine Abmahnung entfernt werden, bzw. spielt bei einem Gerichtsverfahren keine Rolle mehr). Um so wichtiger ist in der Zwischenzeit eine Gegendarstellung…

Unabhängig davon. Ich schicke mal einen Link mit, bewusst von einem Anwalt… Hier kann man einige Sachen herauslesen…

http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Arbei…

In diesem Sinne, ich wünsche viel Erfolg. Ich weiß es aus Erfahrung, Gewerkschaften helfen wenns „hart auf hart“ kommt. Deshalb wirklich mal überlegen beizutreten.

LG
Harley