Hallo!
Grundsätzlich muss beweisen, wer behauptet. Ungeachtet dessen braucht man für einen Rat genauere Kenntnis der Umstände. Vorübergehende Abwesenheiten vom Arbeitsplatz ohne Ausloggen können betrieblich veranlasst oder vertragswidrig sein.
War eine Verkaufstelle zu den genannten Zeiten geschlossen und Kunden rüttelten vergeblich an der Tür … werden Zugänge zum Unternehmen mit Kameras überwacht und man erkennt Verlassen des Geländes und Rückkehr des Mitarbeiters … handelt es sich um die einzige Arbeitskraft im Tower von Parchim International, wo gewöhnlich nur Gänse und Reiher fliegen, aber immerhin alle paar Wochen jemand kommen könnte, der einen Touch down üben soll und vergeblich versucht, den Tower zu erreichen … verlustierte sich der Mitarbeiter mit einer Kollegin in der Besenkammer und war deshalb für arbeitsvertragliche Ansinnen disabled… oder verließ der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz, um mit hartem Stuhlgang oder vorübergehendem Unwohlsein das Klo aufzusuchen … oder verlässt er seinen Schreibtisch gelegentlich, um Ware anzunehmen, Besucher zu empfangen oder dienstliche Angelegenheiten mit anderen Mitarbeitern zu besprechen…
In einem Anstellungsverhältnis geht es auch um Vertrauen. Obwohl man sich nach Wochen oder Monaten nicht mehr an die einzelne halbe Stunde erinnern kann, wird der betreffende Mitarbeiter wissen, ob es Vorfälle/Abwesenheiten gab, an denen er sich hätte ausloggen müssen, es aber unterließ. Wird nachweisbares Fehlverhalten mit einer Lüge getoppt, ist das Vertrauen nachhaltig beschädigt. Wenn der Beschäftigte also weiß, dass er Mist gebaut hat, sollte er – Abmahnung hin oder her – dazu stehen. Eine einzige berechtigte Abmahnung ist noch kein Kündigungsgrund, aber ein ernst zu nehmender Schuss vor den Bug.
Gab es kein Fehlverhalten, sollte der Mitarbeiter den Vorwürfen schriftlich widersprechen. Folgt dann die Frage, wo der Mitarbeiter zu den angegeben Zeiten war, kann die wahrheitsgemäße Angabe nur lauten, sich nicht an jeden Moment vergangener Monate erinnern zu können, sich aber stets an die Regeln zu halten. Ansonsten erbittet man belastbare Nachweise für vertragswidrige Abwesenheit vom Arbeitsplatz zu den genannten Zeiten.
Aber: Isolierte Betrachtung von Details führt meist nicht weit; man braucht das gesamte Bild. So wird man bei einem geschätzten, zuverlässigen Mitarbeiter irgendwelche lange zurück liegenden halben Stunden nicht thematisieren. Andernfalls geht es mutmaßlich um andere, in Deiner Frage gar nicht erwähnte Sachverhalte.
Gruß
Wolfgang