Abmahnung wegen angeblichem Wäsche trocken in der Wohnung

Der Vermieter hat uns innerhalb einer Woche zwei Abmahnungen zukommen lassen.
Und gibt uns weiter die Schuld am Schaden.

was tun?

Servus,

was tun?

die Klamotten zum Trocknen ins Freie oder ggf. in einen geeigneten Trockenraum (Dachboden oder sowas) hängen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

es geht doch garnicht um die Wäsche, es geht um die Abmahnungen, wäre schön wenn ich da einen tipp von dir bekommen könnte.Danke

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Hallo,

was tun?

die Klamotten zum Trocknen ins Freie oder ggf. in einen
geeigneten Trockenraum (Dachboden oder sowas) hängen.

Schöne Grüße
Dä Blumepeder

Das sehe ich aber anders!

Wäschetrocknen in der Mietwohnung in üblichen Maße ist generell erlaubt, selbst dann wenn ein Kellerraum zum Trocknen der Wäsche im Gebäude vorhanden ist.

AG Düsseldorf Az.: 53 C 1736/08

Das Trocknen der Wäsche in der gemieteten Wohnung gehört zum normalen Gebrauch der Mietsache.

Weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung kann dies dem Mieter untersagt werden.

Gruß

BHShuber

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Hallo MSchmidt,

es geht doch garnicht um die Wäsche, es geht um die
Abmahnungen, wäre schön wenn ich da einen tipp von dir
bekommen könnte.Danke

lies mal bitte das hier:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/qb-249.htm

Gruß

BHShuber

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Tenor allein hilft nicht viel
Servus,

Beschädigung der Mietsache gehört nicht zur vertragsgemäßen Nutzung.

In dem von Dir zitierten erstinstanzlichen Urteil steht u.a.:

Die Klägerin, die insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist, hat nicht anhand konkreter Tatsachen vorgetragen und unter Beweis gestellt, dass (…) infolge eines unzureichenden Lüftungs- und Heizverhaltens der Beklagten eine konkrete Gefährdung der Sachsubstanz der Wohnung eintreten wird bzw. bereits Anfangsschäden in der Wohnung tatsächlich eingetreten sind.

Außerdem bezieht sich dieses auf einen Fall, in dem das Verbot formularartig vorformuliert war.

Beides schränkt die Bedeutung des von Dir zitierten Tenors ziemlich stark ein. Anhand des extrem sparsam vorgetragenen Sachverhaltes lässt sich keine Aussage treffen, ob das Verbot in diesem konkreten Fall wirksam ausgesprochen werden kann oder nicht.

Da der UP bereits darauf hingewiesen hat, dass es ihm überhaupt nicht um die Aufklärung des Sachverhalts zu tun ist, werden wir von ihm vermutlich auch nicht mehr dazu erfahren, so dass offen bleiben muss, ob die Abmahnung eine Wirkung entfalten kann oder nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Was wollt Ihr wissen damit wir vielleicht Licht ins Dunkle bringen?
Ich kann nur sagen das wir seit dem 01.06.2011 in der Wohnung leben, kein Schimmel gehabt keine Anzeichen immer richtig gelüftet und geheizt das zeigen uns auch hohe gas Rechnungen auf. Wäsche wurde auch getrocknet in der Wohnung. So der Vermieter hat die Fenster zusätzlich abgedichtet November 2012, da sich alle Mieter Beschwerde angegeben haben, das die Fenster undicht sein. So mit wurde die Luftfeuchte in der Wohnung immer höher, die Fenster fingen an zu beschlagen und Anfang Januar/Februar 2013 sind Schimmel flecken erstmals aufgetreten. Oberflächlich vom Vermieter bekämpft November 2013 kam es wieder zu Schimmel flecken diesmal stärker und wieder nur Oberflächlich bekämpft… Geschichte dazu hier http://www.gutefrage.net/frage/schimmel-in-der-wohnu… Wenn es noch weitere Unklarheiten gibt schreibt einfach, freue mich auf weitere Hilfestellungen, Danke

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Hallo

Wenn der Vermieter darauf aufmerksam macht, dass aufgrund der neuen Umstände (neue Dichtungen) nicht mehr in der Wohnung Wäsche gehängt werden darf, dann muss man sich wahrscheinlich dran halten. Schließlich hat er diese Dichtungen ja nicht aufgrund einer Tyrannenlaune anbringen lassen, sondern auf Wunsch einiger Mieter.

Insofern würde ich auch nicht so ohne weiteres ausschließen, dass das Wäschehängen durch die veränderten Voraussetzungen mitverantwortlich für die Schäden sein kann.

Ich würde raten, mit dem Vermieter gemeinsam einen Weg zu suchen, wie die Schäden beseitigt werden können, so dass jeder dazu seinen Teil beiträgt. Wenn man immer wieder (alle halbe Stunde) das Fenster weit öffnet und danach gut heizt, kann man wahrscheinlich auch weiterhin die Wäsche dort trocknen, oder im Sommer überhaupt bei offenem Fenster.

Viele Grüße

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Auf deine Frage/Schreiben ist es praktisch unmöglich zu antworten, da du keine Hintergrundinformation über den Sachverhalt gibst! Wenn du hier eine Antwort haben willst, die irgend etwas wert ist, musst du den Sachverhalt ausführlich darstellen!

nichts auf Grund neuer Umstände, auf nichts hat er uns hin gewiesen. Er wurde Anfang 2012 schon auf undichte Fenster hin gewiesen, dann nochmal Mitte 2012 von allen Mietern und erst im November 2012 hat er es geschafft diese an zubringen, und er meinte noch 2013 kommen dann neue Fenster rein. Ich ärger mich das ich nicht schon bei der kleinsten Kleinigkeit Ihm das schriftlich gegeben habe nein immer auf gut glaube, nette Vermieter u.s.w. vor dem Schimmel hatten wir echt Probleme mit der Heizung ist komplett ausgefallen Mitte 2013, und noch viele Kleinigkeiten. Und am besten ist immer kommt dann wenn es ihm passt egal wie groß das problem ist auch bestätigt durch andere mieter und mieter von anderen häusern… ahh man kann nicht mehr mit denen reden. uns immer dumm hin stellen und selber…

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Hallo, schau bitte in der ersten Antwort unter Kommentare das steht es besser beschrieben, danke

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Der Vermieter mahnt ab, wegen einem Schaden, andem der Mieter schuld sei.

  • Um was für einen Schaden handelt es sich?

  • Wie kommt der Vermieter darauf, dass die Schadensursache das Wäschetrocknen in der Wohnung ist?

  • Seit wann exisitiert der Schaden schon - immerhin sind bereits 2 Abmahnungen erfolgt.
    Bevor es dazu keine Informationen gibt, kann keine sachdienliche Beurteilung erfolgen.
    Sorry, Gruß wohnungsfee.

Hallo
.
Dann ist es also kein netter Vermieter. Dann würde ich allerdings trotzdem (oder gerade deswegen) vorsichtshalber vorläufig in der Wohnung keine Wäsche hängen. - Übrigens, woher weiß er eigentlich, ob und wann in der Wohnung Wäsche gehangen wird?

Dass der Vermieter letzten Endes nachweisen muss, ob ein Verhalten des Mieters ursächlich für den Schaden ist - ob er jetzt Abmahnungen verschickt hat oder nicht - das kann man ja auf der Seite nachlesen, die dir verlinkt worden ist.

Ich vermute dann, dass der Vermieter diese Abmahnungen verschickt, damit er selber keine kriegt wegen des Schimmels. Schimmel ist auf jeden Fall ein Wohnungsmangel. Grundsätzlich kann man wegen Schimmel die Miete mindern oder auch fristlos kündigen, aber da sollten lieber richtige Experten antworten oder der Mieterverein befragt werden.

Viele Grüße

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Servus,

Beschädigung der Mietsache gehört nicht zur vertragsgemäßen
Nutzung.

Selbstverständlich ist das richtig, der Mieter kann die Wohnung in Gebrauch nehmen, Schäden verursachen darf er aber nicht!

Außerdem bezieht sich dieses auf einen Fall, in dem das Verbot
formularartig vorformuliert war.

Wenn schon vorformuliert im Vertrag nicht gültig, dann erst recht nicht auf eine waage Vermutung des Vermieters hin nicht rechtmäßig.

Beides schränkt die Bedeutung des von Dir zitierten Tenors
ziemlich stark ein. Anhand des extrem sparsam vorgetragenen
Sachverhaltes lässt sich keine Aussage treffen, ob das Verbot
in diesem konkreten Fall wirksam ausgesprochen werden kann
oder nicht.

Stimmt, hat der Fragende aber in einem weiteren Post ausführlich gemacht.

so dass offen bleiben muss, ob die Abmahnung eine Wirkung
entfalten kann oder nicht.

mhhm, nein, denn er Mahnt ab auf eine waage Vermutung hin, ohne hierfür den Beweis erbracht zu haben.

Mithilfe von Datenloggern in verschiedenen Räumen könnte der Vermieter schnell Klarheit darüber erhalten wie das Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters sich darstellt.

Gruß

BHShuber

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Hallo

Der TE beschreibt die Sachumstände ja recht klar
/t/abmahnung-wegen-angeblichem-waesche-trocken-in-de…
Wäsche wird in der Wohnung schon immer getrocknet. Das Schimmelproblem trat erst nach dem Abdichten der Fenster auf.

und >hier

Im November 2012 hat der Vermieter die Fenster in der gesamten Wohnung mit Isolierband für Fenster abgedichtet. Darauf ist die Raum Luftfeuchtigkeit angestiegen, Unser Lüften und Heizverhalten blieb gleich. Es bildete sich in allen Räumen an den gesamten Fenstern Stau Nässe, Kondenswasser, die Fenstern und Fensterbank war pitsche nass.

Bei dichteren Fenstern muss das Bewohnerverhalten entsprechend angepasst werden.
Offensichtlich ist dies nicht erfolgt.

Dazu treffen den Mieter, wenn er Wäsche in der Wohnung trocknet, erhöhte Obhuts-/Sorgfaltspflichten, d.h. der Mieter muss sein Heizung-/Lüftungsverhalten so anpassen, dass er die von ihm durch das Wäschetrocknen verursachte erhöhte Feuchtebelastung auch wieder hinauslüftet.

Es macht keinen Sinn weiter über die Abmahnungen (Wäschetrocknungsverbot) herumzugrübeln. Schimmel ist ein Symptom, das eine erhöhte Feuchtebelastung anzeigt.
Woher diese erhöhte Feuchtebelastung kommt (Nutzerverhalten oder baulicher Mangel) und ob richtiges, angepasstes Heizen+Lüften auch tatsächlich erfolgt, d.h. warum die Feuchtebelastung nicht abgeführt wird oder nicht abgeführt werden kann (Nutzerverhalten oder baulicher Mangel), das muss früher oder später durch ein Gutachten geklärt werden - und daraus ergeben sich dann eben auch die entsprechenden Kostentragungspflichten.

Gerade aufgrund der Sachverhaltsschilderung drängt es sich auf, dass der Nutzer sein Nutzerverhalten nochmal überdenkt/überprüft und ggf. ändert, um eben sein Kostenrisiko weitgehendst zu minimieren.
http://www.wohnklima-hygrometer.de/wohntipps.html
http://www.schimmelpilz-gutachten.com/Schimmel-in-de…

Nächster Schritt wäre dann eben ein Gutachten - entweder durch den Mieter oder durch den Vermieter, zwecks Ursachenfeststellung und um die eigentlichen Ursachen dann beseitigen zu können.

Gruß Rudi

Hallo Rudi,

sicherlich ist es auch möglich, dass die Probleme in den Wohnungen erst durch eine dilettantisch durchgeführte Maßnahme zur „energetischen Sanierung“ verursacht wurden und durch Heiz- und Lüftverhalten nicht behoben werden können - um das Thema „Abmahnung“ zu beurteilen, muss man den gesamten Sachverhalt einschließlich aller technischen Aspekte kennen.

Das kann man auf Distanz und ohne Kenntnis der Bedingungen vor Ort nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Hallo Blumepeder!

um das Thema „Abmahnung“ zu beurteilen, muss man den gesamten Sachverhalt einschließlich aller technischen Aspekte kennen.

Schön, dass Du mir da zustimmst - zumal man neben sämtlichen technischen/sonstigen Aspekten (Sachverständigengutachten) auch noch den maßgeblichen rechtlichen Aspekt (die persönliche Anschauung des Richters) berücksichtigen müsste … :wink:

Da aber die Abmahnung an sich keinerlei Rechtsfolgen nach sich zieht, sieht der BGH ja sogar eine entsprechende Klage auf „Beseitigung“ einer solchen „Meinungsäußerung“ des Vermieters als unzulässig an
http://www.vermieter-ratgeber.de/im-fokus/die-abmahn…
Also nochmals: es besteht keine Notwendigkeit gegen eine Abmahnung vorzugehen, selbst wenn die darin enthaltenen Meinungsäußerungen des Vermieters unzutreffend wären.

sicherlich ist es auch möglich, dass die Probleme in den Wohnungen erst durch eine dilettantisch durchgeführte Maßnahme zur „energetischen Sanierung“ verursacht wurden und durch Heiz- und Lüftverhalten nicht behoben werden können

Diese Ansicht teile ich nicht. Aber bekanntlich gibt es da ja die zwei großen Lager und man könnte da sicher Riesen-Grundsatzdiskussion drüber führen. Da es bei der Fragestellung des TE aber auch gar nicht um eine energetische Ertüchtigung geht, bleibt uns das ja hier erspart :wink:

Im übrigen wäre es ja gerade Sinn eines Gutachtens bauliche Mängel, die z.B. auch durch „dilettantisch durchgeführte Maßnahme zur energetischen Sanierung“ (was immer man darunter verstehen will) erst geschaffen worden sein könnten, festzustellen.

Grüße Rudi

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Wie begründet der das denn? Gibt es Beweise? Evtl. zum örtlichen Mieterbund gehen und sich Hilfe holen.

Hallo

Bei dichteren Fenstern muss das Bewohnerverhalten entsprechend angepasst werden.
Offensichtlich ist dies nicht erfolgt.

Dazu treffen den Mieter, wenn er Wäsche in der Wohnung trocknet, erhöhte Obhuts-/Sorgfaltspflichten, d.h. der Mieter muss sein Heizung-/Lüftungsverhalten so anpassen, dass er die von ihm durch das Wäschetrocknen verursachte erhöhte Feuchtebelastung auch wieder hinauslüftet.

Aber der Vermieter ist doch bestimmt dazu verpflichtet, den Mietern mitzuteilen, dass und wie sie ihr Verhalten ändern müssen, bevor er verlangen kann, dass sie das tun. Und das ist ja anscheinend gar nicht passiert.

Viele Grüße

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