Liebe/-r Experte/-in,könnt Ihr mir bitte sagen,ob der Arbeitgeber mich zwecks Umgang ermahnen kann?Hierbei der text seiner Mail.
"Ich mache Sie nunmehr auf einen Sachverhalt aufmerksam, der mir bereits seit geraumer Zeit missfällt.
Ich fordere Sie hiermit ausdrücklich auf, ihre Ausdrucksform gegenüber Ihrem Arbeitgeber, mit der entsprechenden Achtung, bez. Respekt zu versehen, der auch Ihnen zuteil wird.
Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, so können wir diese gerne in unserer Niederlassung in einem persönlichen Gespräch klären. Sollte sich wiedererwarten keine Änderungen zeigen, so werde ich Sie schriftlich ermahnen müssen."Ich bin beim Arbeitgeber seit 3Jahren tätig.Es ist um genau zu sein die Zeitarbeitsfirma.Ich habe in der Zeit weder jemanden beleidigt noch beschimpft.Was den Arbeitgeber nicht Auftraggeber sondern die Zeitarbeitsfirma betrifft,so ist es schon vorgekommen,und zwar oft,dass ich meinen Arbeitszeiten nachrennen muß und die Firma anschreiben.Man gibt vom Auftraggeber ausgefüllte Stundenzettel ab und bekommt nicht immer,dass was gearbeitet worden ist.Aus dem Grunde schrieb ich immer wieder die Firma an um die aufzufordern,sich an die Vertragsbedingungen zu halten und mir das zustehende fehlende Geld zu bezahlen.Genau so wie in letzter Mail.Ich setzte ihnen die Frist innerhalb einer Woche mir Bescheid zu geben,wann ich das Geld bekomme,weil es wieder mit der Abrechnung nicht gepasst hat.Als dia Antwort bekam ich diese obere Mail.
Vielleicht hat das den „Chef“ der Firma auf die Palme gebracht.Dass man sich nicht damit abfindet,wie die es haben wollen?Im Voraus danke ich Euch für das Info.Jörg