Abmahnung wegen Ausdrucksform?

Liebe/-r Experte/-in,könnt Ihr mir bitte sagen,ob der Arbeitgeber mich zwecks Umgang ermahnen kann?Hierbei der text seiner Mail.
"Ich mache Sie nunmehr auf einen Sachverhalt aufmerksam, der mir bereits seit geraumer Zeit missfällt.
Ich fordere Sie hiermit ausdrücklich auf, ihre Ausdrucksform gegenüber Ihrem Arbeitgeber, mit der entsprechenden Achtung, bez. Respekt zu versehen, der auch Ihnen zuteil wird.
Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, so können wir diese gerne in unserer Niederlassung in einem persönlichen Gespräch klären. Sollte sich wiedererwarten keine Änderungen zeigen, so werde ich Sie schriftlich ermahnen müssen."Ich bin beim Arbeitgeber seit 3Jahren tätig.Es ist um genau zu sein die Zeitarbeitsfirma.Ich habe in der Zeit weder jemanden beleidigt noch beschimpft.Was den Arbeitgeber nicht Auftraggeber sondern die Zeitarbeitsfirma betrifft,so ist es schon vorgekommen,und zwar oft,dass ich meinen Arbeitszeiten nachrennen muß und die Firma anschreiben.Man gibt vom Auftraggeber ausgefüllte Stundenzettel ab und bekommt nicht immer,dass was gearbeitet worden ist.Aus dem Grunde schrieb ich immer wieder die Firma an um die aufzufordern,sich an die Vertragsbedingungen zu halten und mir das zustehende fehlende Geld zu bezahlen.Genau so wie in letzter Mail.Ich setzte ihnen die Frist innerhalb einer Woche mir Bescheid zu geben,wann ich das Geld bekomme,weil es wieder mit der Abrechnung nicht gepasst hat.Als dia Antwort bekam ich diese obere Mail.

Vielleicht hat das den „Chef“ der Firma auf die Palme gebracht.Dass man sich nicht damit abfindet,wie die es haben wollen?Im Voraus danke ich Euch für das Info.Jörg

D. ist ein bischen diffizil.
Es gibt 2-3 Grundvarianten:
> Gang zu Anwalt
> Gespräch mit dem G vereinbaren, „4 Augen o. 8 Augen“ - Prinzip
> Per Einschreiben/RS den AG anschreiben u. um Spezifikation bitten.

Hallo,

so geht es nicht. Wenn dir dein AG eine Abmahnung erteilt, denn muss er dich belehren, 1.was du wann falsch gemacht hast
2. Was der Firma dadurch für ein „Schaden“ entsstanden ist
3. Das du im Wiederholungsfall mit juristischen Konesquenzen rechnen musst …

Wenn du deinen AG aber eine Frist setzt, um deine Lohnforderungen fristgerecht aufrecht zu erhalten, denn ist dies anders gelagert und darf nicht abgemahnt werden.

Schreibe ihm dies so.

Wende dich an deine zuständige Gewerkschaft, die machen etwas für dich!!

Viel Glück!

Hallo Kollege,Ermahnungen kann der Arbeitgeber rein Rechtlich gesehen machen wie er will,aber eine Abmahnung ist rechtlich gesehen u.a. als Vorbereitung für eine Kündigung!Bei einer Abmahnung sofort eine Schriftliche Gegendarstellung Schreiben, eine Abmahnung wegen Forderungen wie zb. nicht Bezahltes Gehalt usw.in nicht Beleidigender Form ist natürlich keine Verletzung Ihres Arbeitsverhältnisses.Mit Freundlichen Grüßen Betriebsrat.

Hallo,

grundsätzlich ist die Wortwahl eines AN ggü. dem AG abmahnungsfähig.
Auch mit guten Gründen aus dem Verhalten des AG sind Beleidigungen nicht zu rechtfertigen.
Eine wirksame Abmahnung setzt aber die Einhaltung gewisser Mindeststandards bei der Tatbestandsbeschreibung sowie der Angabe des Zeitraumes vorraus.
Eine allgemeine Formulierung a la „Ihr Ton gefällt mir nicht“ kann nie für eine rechtswirksame Abmahnung ausreichen.

&Tschüß
Wolfgang

&Tschüß
Wolfgang

Liebe/-r Experte/-in,könnt Ihr mir bitte sagen,ob der
Arbeitgeber mich zwecks Umgang ermahnen kann?Hierbei der text
seiner Mail.
"Ich mache Sie nunmehr auf einen Sachverhalt aufmerksam, der
mir bereits seit geraumer Zeit missfällt.
Ich fordere Sie hiermit ausdrücklich auf, ihre Ausdrucksform
gegenüber Ihrem Arbeitgeber

„Ausdrucksform“ hat ja etwas mit der Wortwahl zu tun und welche da als angemessen erscheint, hängt auch vom Job ab.

Bei einem Tiefbauarbeiter etwa würde eine etwa „raue“ Ausdrucksweise sicher seltener moniert werden als etwa bei einem Ingenieur.

, mit der entsprechenden Achtung,

bez. Respekt zu versehen, der auch Ihnen zuteil wird.
Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, so können wir diese
gerne in unserer Niederlassung in einem persönlichen Gespräch
klären.

Vielleicht solltest Du dieses Angebot nutzen, um Dir Klarheit zu verschaffen, was konkret den Chef auf die Palme gebracht hatte?

Frag einfach mal ganz höflich nach, streite nicht herum, sondern lass es Dir erklären, bedanke Dich höflich für die Offenheit und dann weisst Du, woran Du wirklich bist.

Sollte sich wiedererwarten keine Änderungen zeigen, so

werde ich Sie schriftlich ermahnen müssen."Ich bin beim
Arbeitgeber seit 3Jahren tätig.Es ist um genau zu sein die
Zeitarbeitsfirma.Ich habe in der Zeit weder jemanden beleidigt
noch beschimpft.Was den Arbeitgeber nicht Auftraggeber sondern
die Zeitarbeitsfirma betrifft,so ist es schon vorgekommen,und
zwar oft,dass ich meinen Arbeitszeiten nachrennen muß und die
Firma anschreiben.Man gibt vom Auftraggeber ausgefüllte
Stundenzettel ab und bekommt nicht immer,dass was gearbeitet
worden ist.Aus dem Grunde schrieb ich immer wieder die Firma
an um die aufzufordern,sich an die Vertragsbedingungen zu
halten

Immer daran denken, dass der Ton die Musik macht - auch wenn Du vielleicht verständlicherweise sauer sein solltest.

und mir das zustehende fehlende Geld zu bezahlen.Genau

so wie in letzter Mail.Ich setzte ihnen die Frist innerhalb
einer Woche mir Bescheid zu geben,wann ich das Geld
bekomme,weil es wieder mit der Abrechnung nicht gepasst
hat.Als dia Antwort bekam ich diese obere Mail.

Vielleicht hat das den „Chef“ der Firma auf die Palme
gebracht.Dass man sich nicht damit abfindet,wie die es haben
wollen?Im Voraus danke ich Euch für das Info.Jörg

Hallo,
grundsätzlich ist eine Abmahnung wegen nicht angemessener Ausdrucksform möglich.
Wie Du den Sachverhalt schilderst, scheint es mir sinnvoll, ein persönliches Gespräch zu führen, um den Sachverhalt zu klären.
Rechtlich kann ich leider nicht mehr dazu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
C

Hallo Jörg,

keine Ahnung, was da bei Euch abgeht!

Um auf Deine Fragen zu antworten, müsste ich schon eine Mais sein, welche bei sämtlichen Gesprächen etc. mitgehört hat.

Wenn Du Dich im Recht fühlst, so kannst Du selbstsicher beim Arbeitsgericht klagen.

Mehr kann ich aus der Entfernung dazu nicht sagen.

LG Wolfgang

Guten Tag,
leider schreiben Sie nicht, welcher Ton und Stil es ist, der dem AG nicht passt.
Grds. gilt, dass man einander nicht beleidigen darf, aber das ist ja eh’ klar, da strafbar.
Ansonsten gilt immer der Umgangston, der in der Branche üblich ist; so hat die Rechtsprechung auf dem Bau derbere Töne und Ausdrücke gebilligt als z.B. im Bankwesen.
Ganz sicher aber darf man ausstehenden Lohn anmahnen, auch in deutlicher Sprache (sofern nicht vulgär oder beleidigend). Man darf ausstehenden Lohn ja auch einklagen und auf jeden Fall die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen ( = 5 % über dem EZB-Basiszinssatz) oder die Dispozinsen, die man zahlen muss, weil der Lohn zu spät kam.
Und „Respekt“ schuldet man einem AG ganz sicherlich nicht, bloß weil einer Chef ist!
Beide Parteien eines Arbeitsvertrages sind genau das:
VertragspartnerInnen - mehr nicht.
Wir leben nämlich im 21. und nicht mehr im 19. Jahrhundert!
Und wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
Man bedenke:
Der Unternehmer braucht uns - aber brauchen wir ihn…?
Sozialistische Grüße!
Eifelwanderer

Sorry für späte Antwort, aber Geburtstag und Pfingsten…
Ja, ein Arbeitgeber kann wegen unangemessenem Verhalten abmahnen. Hat er aber in deinem Fall mit dem von dir beschriebenen Schreiben nicht getan. Nur angedroht. Eine Abmahnung in dieser Form oder wegen dem von dir geschilderten Verhalten dürfte rechtliche keine Relevanz haben.
Ich würde freundlich (!!!) zurückschreiben, dass ein unangemessenes Verhalten deines Erachtens nicht vorliegt und auch nicht von dir beabsichtigt war/ist, sondern es lediglich darum geht deine Rechte geltend zu machen, so wie du ja auch deinen Pflichten nachkommst.
Viel ERrfolg!
Brigitte

Als Außenstehende kann ich Ihr Verhalten nicht beurteilen. Da es nur eine Ermahnung und keine Abmahnung ist, sollte der Hinweis Beachtung finden. Bei einer schriftlichen Abmahnung (falls der Inhalt nicht zutrifft), eine schriftliche Gegendarstellung vorbereiten. IM Falle 2 solcher Abmahnung kann es zu einer Kündigung kommen (dient meistens als Vorbereitung). Die Gegendarstellung ist dann wichtig, um gegen die Kündigung vorzugehen.

Liebe/-r Experte,könnt Ihr mir bitte sagen,ob der
Arbeitgeber mich zwecks Umgang ermahnen kann?Hierbei der text
seiner Mail.
"Ich mache Sie nunmehr auf einen Sachverhalt aufmerksam, der
mir bereits seit geraumer Zeit missfällt.
Ich fordere Sie hiermit ausdrücklich auf, ihre Ausdrucksform
gegenüber Ihrem Arbeitgeber, mit der entsprechenden Achtung,
bez. Respekt zu versehen, der auch Ihnen zuteil wird.
Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, so können wir diese
gerne in unserer Niederlassung in einem persönlichen Gespräch
klären. Sollte sich wiedererwarten keine Änderungen zeigen, so
werde ich Sie schriftlich ermahnen müssen."Ich bin beim
Arbeitgeber seit 3Jahren tätig.Es ist um genau zu sein die
Zeitarbeitsfirma.Ich habe in der Zeit weder jemanden beleidigt
noch beschimpft.Was den Arbeitgeber nicht Auftraggeber sondern
die Zeitarbeitsfirma betrifft,so ist es schon vorgekommen,und
zwar oft,dass ich meinen Arbeitszeiten nachrennen muß und die
Firma anschreiben.Man gibt vom Auftraggeber ausgefüllte
Stundenzettel ab und bekommt nicht immer,dass was gearbeitet
worden ist.Aus dem Grunde schrieb ich immer wieder die Firma
an um die aufzufordern,sich an die Vertragsbedingungen zu
halten und mir das zustehende fehlende Geld zu bezahlen.Genau
so wie in letzter Mail.Ich setzte ihnen die Frist innerhalb
einer Woche mir Bescheid zu geben,wann ich das Geld
bekomme,weil es wieder mit der Abrechnung nicht gepasst
hat.Als dia Antwort bekam ich diese obere Mail.

Vielleicht hat das den „Chef“ der Firma auf die Palme
gebracht.Dass man sich nicht damit abfindet,wie die es haben
wollen?Im Voraus danke ich Euch für das Info.Jörg

Kenne ich aus eigener Erfahrung.

Abmahnen darf er. Funktioniert auch!! Nämlich bei all denen, die Ihre Rechte nicht kennen und nur dummes Gelabbere von den besten Freunden hören, glauben und danach handeln.

Guter Tipp, tritt in die Gewerkschaft IG Bau, ein. Die kennen die Fristen und springen mit den Arbeitgebern vor Gericht nicht gerade zimperlich um. Dort arbeiten sehr erfahrene Rechtsanwälte, die kein Geld kosten! Und das Schöne daran, man ist quasi nicht mehr Kläger, sondern eher Zeuge. In der Regel unternehmen Arbeitgeber dann nichts mehr, weil recht schnell eine Klage wegen Diskriminierung erfolgt. Ist auch immer eine teure Geschichte für Arbeitgeber. Wir reden hier von vierstelligen Beträge!!! Wenn man sein Lohn z.B. in einem sehr kleinen zwei oder auch drei stelligen Bereich innerhalb der Frist von 3 Wochen einklagt.

Mal gut überlegen und jeden Monat ca. 1 % vom Brutto für die Gewerkschaft ausgeben.

Mein Fall 1, 3 Jahre gearbeitet bei der Zeit, 60 € Lohn fehlten, 5000 € Abfindung kassiert. Fall 2, Fahrgeld 50 Cent gestrichen und fehlender Respekt, hat nach nur 18 Monaten eine andere Zeitfirma 2400 € Abfindung gekostet. Dazu kamen dann noch die Gerichtskosten und die Kosten für die Gewerkschaftsanwälte.

Ergebnis, ich fahre nun einen gut 1,5 Jahre altes Auto. Danke. Danke. Danke.

Bei Zeitfirmen gibt es nur eins, Gewerkschaft eintreten und dann voll draufhalten, solange man selbst keine Schleife baut.

Vielen Dank.Ihr Info ist besser als die Antwort eines
Anwalt,welcher sich mit dem Stoff nur aus
Gesetzbüchern auskennt.Die Realität ist,das was Sie
mir geschrieben haben.Theorie ist Theorie,die Praxis
ist aber ganz anders.Was Sie mir eben geschildert
haben…Auf jeden Fall brachte es mich weiter.Vielen
Dank.Jörg

Hallo Jörg,

genauso ist es. Die Gegenseite will ein Zeichen setzen und zurück schießen. Damit Sie in Zukunft mit dem zufrieden sind, was Ihnen vorgesetzt wird.

Die Abmahnung ist rechtswidrig und folgenlos.

a) rechtswidrig
Sie könnten gegen die Abmahnung vorgehen und auf Entfernung aus der Personalakte klagen. Das ist aber stressig und verhärtet die Fronten. Das sollten Sie sich also gut überlegen. Auch wenn Sie m.E. 100%ig gewinnen. Sie sind zwar wegen der Nebenpflichten zum fairen Umgang und höflichem Ton verpflichtet. Wenn Sie diesen eingehalten haben und lediglich Rechte angemahnt haben, sehe ich keine Probleme.

Als milderes Mittel rate ich zur Gegendarstellung, wenn Sie das unbedingt wollen. Grundsätzlich rate ich von jedem Vorgehen gegen eine Abmahnung ab.

b) folgenlos
Eine Abmahnung hat Konsequenzen, wenn sie rechtmäßig ist. Das bezweifle ich. Eine rechtswidrige Abmahnung darf ruhig in der Personalakte schimmeln. Dadurch wird sie nicht anerkannt oder so. Und für eine Kündigung wird sie erst relevant, wenn Sie mehrfach gleichartig gegen Ihre Pflichten verstoßen haben. Und das kann dauern.

Also: Ruhig Blut. Abhaken. Weitermachen.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    _________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
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