Hallo
Ein Freund von mir wurde wegen cola abgemahnt. Also er trinkt jeden morgen cola auf der Arbeit und isst Schokolade. Ist das ein Grund ?
Und ich wurde abgemahnt weil ich morgens um 06:30 meine Anleiterin angerufen habe und gefragt habe ob ich etwas später kommen darf weil der Tischler kommt. Ich habe aber auch zu ihr gesagt wenn es nicht ok ist dann sage ich diesen Termin ab. Sie meinte ist in Ordnung. Auf der arbeit angekommen bekam ich eine Abmahnung vom
Oberboss. Ist die jetzt gerechtfertig?
Was kann man eigentlich machen wenn man Mahnungen wegen so komische Gründe bekommt? Ich bin im 3. Lehrjahr und habe bald meine prüfung. Habe Angst das die mich vorzeitig kündigen. Wenn die mich kündigen, kann ich meine Ausbildung trotzdem weiter machen also prüfung machen ?
Wenn die dich wegen Kleinigkeiten abmahnen, dann wollen die dich rauswerfen, sonst machen die so was nicht. Aber einen Azubi rauswerfen ist nicht so einfach, da gibt es nicht nur das KSchG sondern auch das BBiG. Naja, das hast du alles mal auf der Berufsschule gehört, leider hast du da nicht aufgepasst.
Teilnahme an der Prüfung ohne Ausbildungsbetrieb kann im Einzelfall gehen, wenn dir beispielsweise nur wenige Wochen fehlen. Ist aber eine Einzelfallentscheidung der Kammer.
Hallo,
entschuldige bitte, aber wenn ich so etwas lese:
geht mir (als Lehrerin) die Hutschnur hoch. Das ist kein komischer Grund, und ich sehe das auch anders als FitwieeinTurnschuh, dass es eine Kleinigkeit sei. Sicherlich hat dich der Tischler nicht um 6 angerufen und gesagt, er kommt um 7, sondern der Termin stand vorher schon fest. Also kannst du dich auch SOFORT darum kümmern, dass dein Betrieb das RECHTZEITIG erfährt.
Wegen Cola trinken wurde dein Freund ganz sicher auch nicht abgemahnt. Wie lautete genau die Abmahnung?
Was man dagegen tun kann? Sich wie ein verständiger Mensch verhalten und, wie ich schon erwähnt habe, bei Sachen wie dein Tischlertermin das rechtzeitig mit dem Betrieb klären, nicht kurz vor knapp, wenn es eh’ keine andere Möglichkeit gibt. Seien wir doch ehrlich, du hättest auch dem Tischler nicht ohne triftigen Grund so kurzfristig noch absagen können, ohne zumindest für seinen Verdienstausfall auszukommen. Und „ich musste zur Arbeit“ ist kein triftiger Grund, das war dir vorher schon bekannt.
Gruß
Christa
Da rate ich spontan zu ein bißchen Supervision
Wenn das, so wie sie es berichtet hat (ob man das glauben soll oder nicht, ist eine andere Sache), ein Abmahnung rechtfertigt, dann heiß ich Karl Eugen.
Gruß
F. Eugen
Servus,
beide Abmahnungen sind nicht aus den Gründen erfolgt, die sonia07 vorgibt. Vermutlich sind die wirklichen Gründe (z.B. sowas wie generelles Verbot von Essen am Arbeitsplatz unter Reinraumbedingungen, mehrfache Missachtung der bekanntgegebenen Zuständigkeiten für Abwesenheitsmeldungen) schlicht zu komplex für ihr Auffassungsvermögen, so dass sie den Text zwar (hoffentlich) lesen, aber nicht verstehen konnte.
Schöne Grüße
MM
Danke für dein Kontextwissen.
Gruß
F.
P.S.: Jetzt hab ich selbst noch ihre Beiträge nachgelesen … dann erst recht kein Grund für Christa, sich aufzuregen
Hallo F.,
meine Vermutung braucht nicht zuzutreffen - ich möchte damit vor allem sonia07 ein wenig aus der Reserve locken, damit sie sich bemüßigt fühlt, einen Sachverhalt vorzutragen und keinen gemischten Salat mit Vanillesoße.
Schöne Grüße
MM
Haha sorry ich musste lachen.
Also es ist wirklich so er wurde abgemahnt weil er morgens cola trinkt. In der Abmahnung steht das so drin wegen süßer gwtränle am Arbeitsplatz usw
Und ich hatte es vergessen meiner Anleiterin zu sagen weil diesen termin habe ich kurzfristig bekommen. Aber wenn die zu mir sagt es ist in Ordnung dann kann ich doch keine Abmahnung bekommen oder ?
Ich bin in einer außerbertieblichen ausbildung. Dann hat sie mir auch noch gedroht, dass sie die Handelskammer darüber informiert, dass ich zu spät gekommen bin. Darf die Handelskammer darüber entscheiden ob ich zur Prüfung zugelassen werde? Wenn ich nicht zugelassen werde, und ausziehe in eine andere Stadt was kann ich dann machen damit ich die nachholen kann ?
Es gibt Arbeitsplätze, bei denen so ein Verhalten sogar einen sofortigen Rausschmiss begründen würde, etwa im Reinraum eines Halbleiterherstellers oder im Operationssaal eines Krankenhauses.
Wer für Beurlaubungen zuständig ist, sollte in der Firma definiert sein. allerdings würde man von der „Anleiterin“ erwarten, dass sie kein „OK“ gibt, wenn sie dazu gar nicht befugt ist.
Mit deiner Abmahnung, da kann ich den Grund nicht ganz verstehen…
Wenn du glaubst das du gerechtfertigt abgemahnt worden bist, kannst du eine Gegendarstellung schreiben, die dein Ausbildungsbetrieb neben deiner Abmahnung in der Personalakte führen muss.
Sollte es zu einer Kündigung kommen, kannst du eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht anstreben. Der Richter wird sich dann mit diesem Sachverhalt auch noch auseinander setzen.
Aber ein Auszubildenden zu Kündigen ist nicht so leicht, also erst mal zu ruhig bleiben
Sollte der unwahrscheinliche Fall einer Kündigung eintreten, kann man seine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzten.
Die Anleiterin ist befugt mir ein ok zu geben und ich habe sie extra gefragt wenn das ein Problem ist dann sage ich diesen Termin ab. Daraufhin meinte sie nein alles gut. Ich habe auch eine Bescheinigung das er bei mir war usw. Habe ich auch abgegeben. Aber sie drohte mir mit der Handelskammer. Ich habe Angst das die mich zur Prüfung nicht zulassen. Was kann ich jetzt schon tun damit die handelskammer mich zulässt.
Kann ich ein Brief an die Handelskammer schrwiben mit der Bitte fr die Zulassung ? Weil ich ab August ausziehe in eine andere stadt und ich möchte diese ausbildung nicht umsonst gemacht haben.
Servus,
solange Du nicht berichtest, was eigentlich los war, brauchst Du nicht zu erwarten, dass irgendjemand was mit Hand und Fuß sagen kann.
Das Allermindeste wäre, dass Du wenigstens den Inhalt der Abmahnung wiedergibst - und zwar so wie er ist, und nicht so, wie er nach Deinem Gefühl auch vielleicht gewesen sein könnte.
Schöne Grüße
MM
Hallo Eugen,
dafür brauche ich keine Supervision. Ich habe ständig mit solchen Schülern zu tun, dass es plötzlich etwas ganz Wichtiges gibt, was sie daran gehindert hat, in die Schule zu kommen. Auch solche Termine mit Handwerkern. Wenn ich Ihnen dann sage, „wenn Sie aber mal arbeiten, können Sie das mit Ihrem Arbeitgeber aber nicht so machen“, bekomme ich zu hören „ne, da mache ich das nicht“. Wie ich sehe, machen „sie“ es dort auch, aber ach, es ist ja „nur“ eine überbetriebliche Ausbildung.
Wenn es eine einmalige Geschichte gewesen wäre, gehe ich davon aus, dass sie keine Abmahnung bekommen hätte. Wiederholte Unpünktlichkeit jedoch rechtfertigt durchaus eine Abmahnung.
Auch aus ihrer Antwort mit der Cola werde ich übrigens nicht schlau, in das „usw“ kann ich mir sonst etwas hineindenken, aber das lasse ich lieber sein.
Was das Kündigen im 3. Lehrjahr angeht, stimmt zwar, was geschrieben wurde, dass das nicht so leicht geht, allerdings hatte ich im Laufe der Jahre auch schon den einen oder anderen Schüler, dem im 3. Lehrjahr gekündigt wurde, also ganz von der Hand zu weisen ist diese Möglichkeit auch nicht, das möchte ich „sonia07“ noch mit auf den Weg geben!
Gruß
Christa
das darf sie nicht nur sondern das muss sie sogar !
Eben das ist auch mein Gedanke gewesen.
So wie die Geschichte erzählt worden ist, sind die beiden Abmahnungen hinten und vorne nicht gerechtfertigt.
Natürlich wird jeder von uns argwöhnen, dass es dahinter um anderes geht als (allein) um das Berichtete.
Ich hatte heute vormittag halt das Gefühl, dass dieses „dahinter“ eher nicht in das Schema deiner Erfahrungen als Lehrerin passt und fand daher deine lehrerhafte Tadelschrift mit unsichtbarem Zeigefinger und sichtbaren Masjukeln a bissl unpassend bzw. eine Sache, die du eher mit dir selbst ausmachst (gerade was die emotionale Färbung deiner Antwort angeht).
Wie gesagt: das war/ist mein Gefühl, ich will dir das gar nicht als unerbetene Wahrheit aufdrängen.
Gruß
F. ohne Eugen
Hallo,
na da:
das auch anders als FitwieeinTurnschuh, dass es eine Kleinigkeit sei.
Sicherlich hat dich der Tischler nicht um 6 angerufen und gesagt, er
kommt um 7, sondern der Termin stand vorher schon fest.
kennst du aber weder unsere Handwerker noch Hausbesitzer.
Die stehen um 7 Uhr vor der Tür.
Was Du mit Euren Handwerkern und Hausbesitzern machst, sei Dir überlassen.
In meine Wohnung kommen Handwerker ohne Termin nur bei Rohrbrüchen und Kanalverstopfungen, und die Termine richten sich jeweils nach den Interessen von allen Beteiligten. Und was tut Gott: Alle haben sich daran gewöhnt, dass man bei MM nicht mal eben dahergeeiert kommt, wenn man mal morgens um viere nicht mehr schlafen kann. Es ist doch immer wieder eindrucksvoll, welche Überzeugungskraft von Geld ausgeht.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
Tut mit leid, ich auch.
Dann bitte mal genau: welcher Arbeitsplatz, welche Vorwürfe genau usw.
Es klingt bei Dir wie „ich habe garnichts gemacht“ und dann kommt „Arbeitsverweigerung“ heraus. Und klar, da wurde wirklich „nichts gemacht“.
Auch hier: Was war genau? Und was ist durch Dein Nichterscheinen geschehen? Ein „bin halt etwas später gekommen“ kann durchaus anders gesehen werden.
Welche Ausbildung?
Und wie läuft die ab?
Wer ist Träger der Ausbildung?
Welchen Anteil hat dieser Betrieb daran?
Wann legst Du welche Prüfung ab?
Das wäre mit der Kammer zu klären. Es könnte mehrere Möglichkeiten geben. Um eine Auskunft zu geben ,müsste man wissen welche Ausbildung es ist, wie die Prüfungszulassungen und die Prüfungsordnung aussehen usw.
Gruß
Jörg Zabel
Ich kann verstehen ,dass man sich als Lehrer oder Anleiter ungern verscheißern lassen möchte. Auch sehe ich es genauso, dass der Termin sicherlich schon länger anstand.
Aber a) kann man den Termin während des Ausbildungsstresses vor lauter Stress vergessen und b) machen Menschen Fehler. Sicherlich auch Superpädagogen !!
Nachsichtiger könnte man da schon sein, wenn dies Verhalten nicht die Norm ist. Eine mündliche Verwarnung tut es auch. Aber dies scheint eine sehr hinterhältige Kiste zu sein…wenn die Alte am Telefon noch sagt,dass alles gut ist und dann so absurd reagiert.
Außerdem wurde ja nur gefragt ob es gegebenenfalls machbar ist. Sie sagte nicht, dass sie garantiert wegen dem Handwerker später kommen wird !
Demnach gibt es keinen Grund für fliegende Hüte oder Wut, :).