Abmeldung (30) trotz krankmeldung?

hallo.

einem arbeitnehmer wurde zum 31.12.2012 gekündigt.
da der betrieb kurz vor dem verkauf steht, arbeitet er auf mündliche vereinbarung trotzdem „bis auf weiteres“ weiter, ist auch angemeldet und bekommt seinen lohn.

jetzt ist er seit mitte januar krank und wird es vermutlich den ganzen februar sein (hüftoperation).

der arbeitgeber wollte ihn eigentlich zum 31.01.2013 abmelden.
darf er das?

gruß

michael

Hallo,

da durch diese obskure Vereinbarung der AN nach dem Kü-Termin weitergearbeitet hat - nach der Fallschilderung mit Wissen und Wollen des AG - ist sehr wahrscheinlich wieder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (ohne Probezeit) zustande gekommen.
Der AN kann erst dann „abgemeldet“ werden, wenn das Arbeitsverhältnis erneut durch Kündigung beendet wurde.

&Tschüß
Wolfgang

hallo.

da durch diese obskure Vereinbarung der AN nach dem Kü-Termin
weitergearbeitet hat - nach der Fallschilderung mit Wissen und
Wollen des AG - ist sehr wahrscheinlich wieder ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis (ohne Probezeit) zustande
gekommen.

die vereinbarung lautet „weiterarbeiten bis zum inhaberwechsel bzw. geschäftsaufgabe“.
so obskur finde ich das jetzt nicht…?

gruß

michael

Hallo,

eine solche Befristung (zumindest i.S. Inhaberwechsel) halte ich für unhaltbar.

Die Frage würde ich mal im Rechtsbrett stellen.

Gruß
tycoon