hallo.
einem arbeitnehmer wurde zum 31.12.2012 gekündigt.
da der betrieb kurz vor dem verkauf steht, arbeitet er auf mündliche vereinbarung trotzdem „bis auf weiteres“ weiter, ist auch angemeldet und bekommt seinen lohn.
jetzt ist er seit mitte januar krank und wird es vermutlich den ganzen februar sein (hüftoperation).
der arbeitgeber wollte ihn eigentlich zum 31.01.2013 abmelden.
darf er das?
gruß
michael