Hallo liebes Forum,
das Betreff klingt jetzt etwas wage, aber das ist im Endeffekt die Situation die ich beschreiben möchte.
Angenommen, Person A leiht sich etwas Geld von Person B um damit ein KFZ zu erwerben. Vom Händler bekomme Person A natürlich auch Fahrzeugpapiere und melde damit das Fahrzeug beim Amt an. Teil des Darlehensvertrags sei auch, dass Person B die Papiere einbehalte, bis das Geld zurückbezahlt sei.
Ich möchte weiter anmerken, dass auf den Papieren nur Person A erwähnt sei.
Nun möchte Person A das Fahrzeug stilllegen und es daher beim Amt abmelden, wozu natürlich die Fahrzeugpapiere in vollständiger Vielfalt erforderlich sind, also auch mit dem Fahrzeugbrief.
Das offensichtliche Problem in diesem Fall ist nun, dass Person B den Brief einbehält, dieser aber zum Abmelden erforderlich ist. Wenn nun Person B diesen nicht (zeitweilig) herausgeben möchte, evtl. aus Angst, dass er ihn nicht mehr zurückbekomme, gäbe es dann für Person A trotzdem eine Möglichkeit, das Fahrzeug stillzulegen oder könnte er die Herausgabe des Briefs fordern? Und wenn diese Forderung ohne Erfolg bleibt, welche Möglichkeiten hätte Person A dann? Kann Person B überhaupt den Brief einbehalten, weil dies auf dem Vertrag vermerkt sei oder wäre so eine Klausel nichtig, da sowieso nur Person A auf den Papieren vermerkt sei?
Könnte Person A nun auch behaupten, den Brief verloren zu haben und mit einem Ersatzpapier das Ziel erreichen? Gibt es diese Möglichkeit überhaupt?
Vielen Dank für eure Antworten!