Abmeldung eines KFZs ohne Fahrzeugbrief

Hallo liebes Forum,

das Betreff klingt jetzt etwas wage, aber das ist im Endeffekt die Situation die ich beschreiben möchte.

Angenommen, Person A leiht sich etwas Geld von Person B um damit ein KFZ zu erwerben. Vom Händler bekomme Person A natürlich auch Fahrzeugpapiere und melde damit das Fahrzeug beim Amt an. Teil des Darlehensvertrags sei auch, dass Person B die Papiere einbehalte, bis das Geld zurückbezahlt sei.
Ich möchte weiter anmerken, dass auf den Papieren nur Person A erwähnt sei.
Nun möchte Person A das Fahrzeug stilllegen und es daher beim Amt abmelden, wozu natürlich die Fahrzeugpapiere in vollständiger Vielfalt erforderlich sind, also auch mit dem Fahrzeugbrief.

Das offensichtliche Problem in diesem Fall ist nun, dass Person B den Brief einbehält, dieser aber zum Abmelden erforderlich ist. Wenn nun Person B diesen nicht (zeitweilig) herausgeben möchte, evtl. aus Angst, dass er ihn nicht mehr zurückbekomme, gäbe es dann für Person A trotzdem eine Möglichkeit, das Fahrzeug stillzulegen oder könnte er die Herausgabe des Briefs fordern? Und wenn diese Forderung ohne Erfolg bleibt, welche Möglichkeiten hätte Person A dann? Kann Person B überhaupt den Brief einbehalten, weil dies auf dem Vertrag vermerkt sei oder wäre so eine Klausel nichtig, da sowieso nur Person A auf den Papieren vermerkt sei?

Könnte Person A nun auch behaupten, den Brief verloren zu haben und mit einem Ersatzpapier das Ziel erreichen? Gibt es diese Möglichkeit überhaupt?

Vielen Dank für eure Antworten!

Hi, A ist der Besitzer und B bis zur Zurückzahlung des Darlehens der Eigentümer.
http://www.rechtslexikon.net/d/eigentuemer-besitzer-verhaeltnis/eigentuemer-besitzer-verhaeltnis.htm
B kann aulso die Herausgabe des KFZ Briefes verweigern.
A könnte B ja bitten mit ihm und dem Brief zur Zulassungsstelle zu fahren um das KFZ still zu legen.
Wobei sich ganz nebenbei dei Frage erhebt warum ein finanziert gekauftes KFZ nun still gelegt werden soll.
MfG ramses90

Was wäre aber nun wenn Person A die Versicherung nicht mehr bezahlen kann (den Kredit jedoch trotzdem) und deshalb das KFZ stilllegen möchte? Die Versicherung zu künden ist ja nur nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich und selbst dann muss man ja eine fortführende Versicherung haben, da KFZs ohne Versicherung nicht zugelassen sein können.
Muss Person A nun das Fahrzeug bis zur Begleichung des Kredits zugelassen lassen und auch die Versicherung bezahlen, sofern Person B nicht die zur Abmeldung benötigten Papiere herausgibt? (Angenommen es gäbe keine Möglichkeit gemeinsam zur Zulassungsstelle zu gehen).

Vielen Dank nochmal für die Antworten! :slight_smile:

Hallo!

Wenn A die VS nicht mehr bezahlt, dann meldet das die VS der Zulassungsstelle und das Fahrzeug wird zwangsabgeldet.
Es kommt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes raus zum Standort des Wagens und kratzt die Zulassungssiegel ab.
Wagen darf dann z.B. auch nur noch auf Privatgelände, nicht mehr am Straßenrand stehen !

MfG
duck313

hi,

in punkto Sparsamkeit fällt diese Art der Abmeldung aber durch.
Da sollte man vorher prüfen, ob man wirklich etwas einspart bzw. ob das Geld für diese Aktion vorhanden ist.

Warum wird zum außer Betrieb setzen (vorübergehenden Stilllegen) denn Teil II (Brief) benötigt?
Es reichen die Nummernschilder und Teil I.
Teil II ist nicht nötig.

grüße
lipi

Hallo,

da muss ich @littlepinguin zustimmen. Soweit ich weiß, würden da Gebühren auf einen zukommen.
Aber wird nun für das (vorübergehende) Stilllegen nun der Brief benötigt oder nur die anderen Papiere+Schilder?

Grüße

hi,

Soll ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden (bis zu sieben Jahre, entspricht der ehemaligen vorübergehenden Stilllegung), ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (ggf. Anhängerverzeichnisse) sowie die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen. Der Halter hat zu erklären, dass das Fahrzeug nicht als Abfall entsorgt wird.
Soll ein Fahrzeug mit dem Verwertungsnachweis außer Betrieb gesetzt werden, ist zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Entwertung vorzulegen.

selbige Hinweise sind auch bei anderen Zulassungsstellen identisch.
Daher geh ich stark davon aus: es stimmt schon.

woher stammt den die Info, dass Teil II benötigt wird?

grüße
lipi

@littlepinguin:
Man braucht ja alle Papiere zum Zulassen, da ist der Gedanke halt nahe, dass man auch wieder alle braucht zum es Stilllegen. Wird das denn nicht auch im Brief vermerkt, wenn das Fahrzeug stillgelegt wird?

Gruß

hi,

nein, ein Stillegen wird nicht (mehr) vermerkt.
Der Teil II wird entwertet, wenn das Fahrzeug dauerhaft still gelegt oder verwertet wird. Das geht aus der Frage aber so nicht hervor und macht auch keinen Sinn in dem Zusammenhang.
Nur der Vollständigkeit halber: ist das Fahrzeug trotz laufendem Kredit so alt, dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde? Dann wäre in der Tat der alte Fahrzeugbrief nötig.

um es mal abzukürzen:
Bei verschiedene Zulassungsstellen ist es so nachzulesen. Die lassen sich online recht gut finden und man kann auch zur inneren Ruhe bei der Zulassungsstelle von A nachlesen.

Das exakte warum, also auf welcher Rechtsgrundlage das nun beruht kann ich dir nicht nennen.
Der Frage nach ist das aber auch egal.

grüße
lipi